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Entscheidungsschlacht um die Chatkontrolle: Wie EU-Regierungen und Tech-Lobby das Nein des EU-Parlaments kippen wollen – Der große Faktencheck

Freiheit, Demokratie und Transparenz

In dieser Woche fällt im Europäischen Parlament die Entscheidung darüber, ob die anlasslose Durchsuchung privater Chats und E-Mails durch US-Techkonzerne (Chatkontrolle 1.0) doch noch fortgesetzt wird. Nachdem das Parlament am 11. März mehrheitlich beschlossen hatte, die anlasslose Massenüberwachung zum Schutz des digitalen Briefgeheimnisses durch die gezielte Überwachung Verdächtiger abzulösen, ließen die EU-Regierungen die Verhandlungen platzen.

Nun versuchen Konservative (EVP) in einem beispiellosen Manöver, am Donnerstag (26. März) eine Wiederholungsabstimmung zu erzwingen, um den Grundsatzbeschluss des EU-Parlaments zu kippen und die anlasslose Chatkontrolle doch noch fortzusetzen. Zuvor wird am Mittwoch darüber abgestimmt, ob die Wiederholungsabstimmung stattfinden oder von der Tagesordnung gestrichen werden soll.

Der Experte für digitale Bürgerrechte und ehemalige Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer skizziert den dringend nötigen Strategiewechsel:

„Die anlasslose Chatkontrolle ist ein immer bedeutungsloseres Auslaufmodell, das technologisch veraltet und kriminologisch krachend gescheitert ist. Wenn wir unsere Polizei jährlich mit hunderttausenden entweder falschen oder längst bekannten Treffern unzuverlässiger US-Algorithmen fluten, retten wir kein einziges Kind vor laufendem Missbrauch. Diese Datenflut bindet massiv Ressourcen, die bei der verdeckten Jagd auf Missbrauchsringe dringend fehlen. Wir brauchen für echten Kinderschutz im Netz endlich einen Paradigmenwechsel: Die Anbieter müssen Cybergrooming durch sichere App-Gestaltung und strenge Voreinstellungen technisch von vornherein verhindern. Illegales Material im öffentlichen Netz und Darknet muss proaktiv aufgespürt und an der Quelle gelöscht werden. Das ist es, was Kinder wirklich schützt.“

Hintergrund: Was genau am 3. April ausläuft
Aktuell erlaubt eine auf den 3. April befristete EU-Ausnahmeverordnung 2021/1232 US-Konzernen wie Meta die anlasslose Massendurchsuchung privater Nachrichten. Erlaubt sind dabei drei verschiedene Arten der Chatkontrolle: Die Suche nach bereits bekanntem Fotos und Videos (sog. Hash-Scanning, generiert über 90% der Verdachtsmeldungen), die automatisierte Bewertung von bisher unbekannten Fotos und Videos und die automatisierte Analyse von Textinhalten in privaten Chats.
Die KI-Analyse von unbekannten Bildern und Texten ist extrem fehleranfällig. Aber auch die von der Europa-SPD befürworteten anlasslosen Massenscans nach bekanntem Material sind hochumstritten: Neben der von Wissenschaftlern beklagten Unzuverlässigkeit der Algorithmen setzen diese Massenscans auf intransparente ausländische Datenbanken statt auf europäisches Strafrecht. Die Algorithmen sind blind für Kontext und fehlenden Vorsatz (z. B. einvernehmliches Sexting von Teenagern). So werden massenhaft private, aber strafrechtlich völlig irrelevante Chats offenbart.

Im Vorfeld der Abstimmung überfluten US-Techkonzerne, ausländisch finanzierte Lobbygruppen und Behörden wie das BKA die Öffentlichkeit nun mit Warnungen vor einem angeblichen „rechtsfreien Raum“. Ein Abgleich der Behauptungen mit internen Dokumenten, wissenschaftlichen Studien und den Stimmen von Kinderschützern sowie echten Missbrauchsbetroffenen zeigt jedoch ein völlig anderes Bild.


Desinformations-Narrative der Befürworter und ihre Richtigstellung

Desinformation 1: „Das EU-Parlament ist schuld am Scheitern der Verhandlungen und riskiert den Schutz von Kindern.“
(Behauptet vom Lobbybündnis ECLAG und US-Techkonzernen)

  • Fakt ist: Der EU-Ministerrat hat die Trilog-Verhandlungen sehenden Auges und aus taktischen Gründen platzen lassen.
  • Beleg: Geleakte und als Verschlusssache eingestufte Ratsprotokolle belegen, dass die EU-Staaten keinerlei Kompromissbereitschaft zeigten, aus Angst, ein Einlenken könnte einen Präzedenzfall für die dauerhafte Chatkontrolle 2.0 schaffen. Die Chefunterhändlerin des EU-Parlaments, Birgit Sippel (SPD), kritisierte nach dem Abbruch scharf: „Mit ihrer mangelnden Flexibilität haben die Mitgliedstaaten bewusst in Kauf genommen, dass die Interimsverordnung im April ausläuft.“

Desinformation 2: „Ohne anlasslose Chatkontrolle sind die Ermittlungsbehörden blind.“
(Behauptet u.a. von BKA-Präsident Holger Münch)

  • Fakt ist: Gezielte Telekommunikationsüberwachung bei konkretem Verdacht und mit richterlichem Beschluss bleibt auch nach dem 3. April weiterhin vollumfänglich erlaubt, ebenso das anlasslose Scannen von öffentlichen Posts und gehosteten Dateien. Auch Nutzermeldungen bleiben möglich. Das Problem der Behörden ist eine Flut an falschen Verdächtigungen und die eigene Weigerung, Material im Netz zu löschen.
  • Beleg Ermittlungs-Chaos: Laut BKA-Zahlen sind fast 50 % der Chatkontrolle-Meldungen strafrechtlich irrelevant. Diese Flut an Datenmüll bindet massiv Ressourcen, die bei gezielten, verdeckten Ermittlungen gegen echte Missbrauchsringe dringend fehlen. Wo Ermittlungen eingeleitet werden, werden laut Kriminalstatistik zu ca. 40% Kinder und Jugendliche kriminalisiert, die oft ohne böse Absicht oder einvernehmlich handeln. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) warnt, diese Massenüberwachung ende in einer „Flut von Hinweisen … oft ohne tatsächlichen Ermittlungsansatz“. Zeitgleich weigert sich das BKA systematisch, Missbrauchsdarstellungen im Netz proaktiv löschen zu lassen, wie Investigativ-Recherchen der ARD/STRG_F aufdecken. Die Bilder und Videos bleiben online, obwohl die Behörden sie längst löschen lassen könnten, während das BKA nach noch mehr Überwachung ruft.
  • Beleg Kinderschutzversagen & Beweislastumkehr: Massenscans nach bereits bekannten Bildern stoppen keinen laufenden Missbrauch und retten keine Kinder, die sich aktuell in akuter Gefahr befinden. Es lässt sich laut Bericht der EU-Kommission nicht einmal ein messbarer Zusammenhang zwischen der Massenüberwachung privater Nachrichten und tatsächlichen Verurteilungen belegen. Dennoch fordern Kommission und Rat die Verlängerung einer Maßnahme, deren Wirksamkeit sie selbst nicht nachweisen können.

Desinformation 3: „Die eingesetzte Scan-Technologie ist hochpräzise und schützt die Privatsphäre.“
(Behauptet von Meta, Google, Microsoft, Snap, TikTok)

  • Fakt ist: Die Technologie ist ein ineffektives Auslaufmodell, extrem fehleranfällig und zerstört die Sicherheit privater Kommunikation.
  • Beleg technologisches Auslaufmodell: Täter können problemlos auf sichere Messenger ausweichen, bei denen schon heute keine Chatkontrolle erfolgt. Wegen der zunehmenden Umstellung auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung privater Nachrichten durch die Anbieter ging die Zahl der an die Polizei gemeldeten Chats seit 2022 bereits um 50 % zurück. Zuletzt stammten nur noch 36% der Verdachtsmeldungen von US-Konzernen aus der Chatkontrolle, während soziale Medien und Speicherdienste immer relevanter werden. Anstatt in gezielte Ermittlungsarbeit zu investieren, klammert sich der EU-Rat an ein sterbendes Überwachungsmodell.
  • Beleg Fehlerhaftigkeit: Eine aktuelle internationale Forschungsarbeit belegt die strukturellen Schwächen des Branchenstandards PhotoDNA. Die Software ist unzuverlässig: Kriminelle können illegale Bilder durch minimale Änderungen (z.B. einen Rahmen) unsichtbar machen, während unschuldige Bürger leicht fälschlich ins Fadenkreuz geraten. In einem Offenen Brief warnten zudem renommierte IT-Forscher (u.a. Universitäten Aarhus, Leuven, ETH Zürich) bereits im November 2025: „Falsch-positive Ergebnisse scheinen unvermeidlich.“ Laut einem offenen Brief eines Bündnisses aus über 40 Bürgerrechtsorganisationen und Fachverbänden (darunter der Chaos Computer Club und die Bundesrechtsanwaltskammer) belegt der eigene Evaluierungsbericht der EU-Kommission das Scheitern der Maßnahme: Die eingesetzten US-Algorithmen weisen danach eine Fehlerquote von 13 bis 20 Prozent auf. Von Milliarden gescannter Nachrichten waren lediglich 0,0000027 Prozent tatsächlich illegales Material. Zudem warnt die Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder (DSK) in einem aktuellen Beschluss unmissverständlich: „Die anlasslose Überwachung privater Kommunikation betrifft den Kern der Vertraulichkeit der Kommunikation aller europäischen Bürgerinnen und Bürger.“

Desinformation 4: „Die Forderung nach Chatkontrolle kommt vor allem von Opfern und aus der Zivilgesellschaft.“
(Behauptet von der Kampagne ECLAG)

  • Fakt ist: Echte Betroffene klagen sogar vor Gericht gegen die Überwachung. Die treibende Kraft hinter der Kampagne ist stattdessen ein ausländisches Netzwerk von Techkonzernen und regierungs- bzw. Nicht-EU-finanzierten Lobbyorganisationen.
  • Beleg Betroffene: Überlebende sexualisierter Gewalt wehren sich vehement. Alexander Hanff, Überlebender und Datenschützer, schreibt dazu: „Als Überlebender bin ich auf vertrauliche Kommunikation angewiesen, um Unterstützung zu finden und Verbrechen anzuzeigen. Uns das Recht auf Privatsphäre zu nehmen, bedeutet, uns weiter zu verletzen.“ Auch Dorothée Hahne vom Betroffenenverein MOGIS e.V. warnt: „Wir sehen unsere ‚Safe Spaces‘ zerstört.“ Um sichere Räume für Opfer zu erhalten, klagt aktuell ein Betroffener aus Bayern mithilfe der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen die Durchleuchtung seiner Chats. Das zivilgesellschaftliche Bündnis warnt zudem vor der gefährlichen Aushebelung von Berufsgeheimnissen für Anwälte, Ärzte und Therapeuten.
  • Beleg Lobbyismus: Wer wirklich von dem Gesetz profitiert, deckte ein Investigativbericht des Netzwerks Balkan Insight auf. Die US-Organisation Thorn, die Scan-Software an Behörden verkauft, investiert jährlich hunderttausende Euro in EU-Lobbying. ECLAG-Mitglieder werden unterstützt von Tech-Konzernen und der nicht-europäischen Oak-Stiftung.

Die Alternative: „Security by Design“ statt Überwachungswahn

Das Europäische Parlament fordert einen echten Paradigmenwechsel, der von Zivilgesellschaft, Überlebenden-Netzwerken und IT-Sicherheitsexperten gestützt wird: Anstelle der anlasslosen Massenüberwachung privater Kommunikation durch fehleranfällige US-Algorithmen sollen Chat- und Messenger-Dienste zu „Security by Design“ verpflichtet werden. Dies umfasst:

  1. Strenge Voreinstellungen und Schutzmechanismen (Security by Design) zur Erschwerung von Cybergrooming.
  2. Gezielte Telekommunikationsüberwachung bei richterlich bestätigtem Verdacht.
  3. Proaktive Suche und sofortige Löschpflichten für Provider und Strafverfolger im offenen Netz und Darknet – direkt an der Quelle.

Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger
Bürgerrechtler rufen die Öffentlichkeit dazu auf, sich vor den entscheidenden Abstimmungen am Mittwoch und Donnerstag direkt an ihre Europaabgeordneten zu wenden. Über die Kampagnenseite fightchatcontrol.de können Abgeordnete aufgefordert werden, den undemokratischen Antrag auf eine Neuabstimmung abzulehnen und das digitale Briefgeheimnis zu wahren.

Die Vorsitzende Piratenpartei Deutschland Kayra Kuyumcu appelliert:

„Wenn eine demokratische Entscheidung so lange zur Abstimmung gestellt wird, bis das gewünschte Ergebnis herauskommt, wird das Parlament selbst entwertet. Dieses Vorgehen stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar. Es untergräbt die Verlässlichkeit demokratischer Prozesse und sendet das Signal, dass Mehrheiten nur gelten, solange sie politisch opportun sind. Wer so handelt, beschädigt nicht nur das Vertrauen in die europäischen Institutionen, sondern auch das Fundament unserer Demokratie.“

Am Dienstag beraten die EU-Regierungen in kleinem Kreis. Am Mittwoch will sich der Digitalausschuss des Deutschen Bundestages mit der Position der Bundesregierung befassen.

Bürgerinnen und Bürger können ihre Abgeordneten jetzt noch anrufen oder anschreiben unter: fightchatcontrol.de