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EU-Regierungen beschließen Rückkehr der Chatkontrolle 1.0 – Breyer: “Die wahren Verlierer sind unsere Kinder”

Freiheit, Demokratie und Transparenz

Gestern haben die EU‑Regierungen die anlasslose Massenüberwachung privater Kommunikation („Chatkontrolle 1.0“) erneut in Kraft gesetzt – bei einer Gegenstimme (Ungarn), einer Enthaltung (Belgien) und ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments (eine Mehrheit der abstimmenden Europaabgeordneten hatte gegen die Verordnung gestimmt). Damit sollen US-Anbietern wie Meta oder Google bis zum 3. April 2028 wieder die umstrittenen massenhaften, anlasslosen Massenscans privater Chats und Nachrichten ohne Richterbeschluss erlaubt werden.

Eine symbolische Ausnahme wurde für verschlüsselte Kommunikation aufgenommen, die jedoch in der Praxis ohnehin nicht von Providern gescannt wird, so dass sich hier nichts ändert. Irland und Frankreich kritisierten die symbolische Ausnahme gestern gleichwohl.

Obwohl die Mehrheit der abstimmenden Europaabgeordneten die Scans privater Kommunikation streng auf von der Justiz identifizierte Verdächtige beschränken wollte (322 zu 255 Stimmen), ist diese zentrale Einschränkung nicht Teil des endgültigen Gesetzes geworden. Die konservative Führung des EU-Parlaments hatte die Abstimmung auf den letzten Tag vor der Sommerpause gelegt, sodass erwartungsgemäß nicht genügend Abgeordnete anwesend waren, um die für eine Annahme dieser Änderung erforderliche absolute Mehrheit zu erreichen.

Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler und ehemaliger Europaabgeordneter der Piratenpartei, kommentiert:

Dass die Chatkontrolle 1.0 jetzt ohne die Zustimmung des gewählten Europäischen Parlaments Gesetz wird, hat für mich nichts mit Demokratie zu tun. Die Tech-Industrie gewinnt, aber unsere Kinder verlieren. Die jetzt angeblich geschlossene ‘Schutzlücke’ ist ein Mythos, der nur dazu dient, ein seit fünf Jahren gescheitertes System zu verlängern. Dieses System überlastet die Polizei mit Fehlalarmen und raubt ihr so die dringend benötigten Kapazitäten für Ermittlungen gegen Missbrauchstäter. Anstatt Kinder zu schützen, schadet dieses System den Opfern, während es gleichzeitig Kinder selbst massenhaft kriminalisiert.

Verdachtslose Chatkontrolle ist so inakzeptabel wie das wahllose Öffnen aller Post. Mit anlassloser Massenüberwachung Kinder schützen zu wollen, ist so ineffektiv, als würde man verzweifelt den Boden aufwischen, während der Wasserhahn einfach weiterläuft. Die neuesten BKA-Zahlen belegen, dass dieses System kaputt ist: Über die Hälfte aller Meldungen der US-Tech-Industrie ist rechtlich irrelevant, eine Rekordzahl von 113.000 privaten Fotos, Videos und Chats wurde letztes Jahr allein in Deutschland zu Unrecht geleakt, und Tausende von Jugendlichen wurden massenhaft kriminalisiert. Das aktuelle System schützt keine Kinder; es überzieht sie mit algorithmischer Massenüberwachung und Kriminalisierung.

Es ist Zeit für einen Paradigmenwechsel: Weg von der Scheinsicherheit durch die Massenüberwachung von Big Tech, hin zu dem, was wirklich funktioniert. Echter Kinderschutz bedeutet gezielte, verdeckte Ermittlungen gegen Täterkreise, in denen Missbrauch und Ausbeutung begangen werden. Echter Kinderschutz bedeutet die systematische Suche und Löschung von öffentlich zugänglichem Missbrauchsmaterial an der Quelle und die Verpflichtung von App-Anbietern zu ‘Security by Design’, um Cybergrooming unserer Kinder von vornherein zu verhindern. Das Festhalten an anlasslosen Massenscans sabotiert diesen überfälligen Paradigmenwechsel.

Wie geht es weiter?

Die vom Rat nun endgültig verabschiedete Übergangsverordnung wird in den kommenden Tagen im EU-Amtsblatt veröffentlicht, tritt drei Tage später in Kraft und gilt dann bis April 2028 oder bis zur Einigung auf eine dauerhafte Verordnung. Letztere wird im September weiter verhandelt. Zentraler Streitpunkt zwischen EU-Parlament, EU-Regierungen und EU-Kommission ist das Scannen privater Chats – anlasslos oder gezielt bei Verdächtigen.

Was sich mit der Wiedereinsetzung der Chatkontrolle 1.0 ändert – und was nicht

  • Was zurückkommt: US-Anbieter dürfen wieder anlasslos und ohne Richterbeschluss private Nachrichten scannen. Betroffen sind Direktnachrichten über Instagram, Discord, Snapchat, Skype und Microsofts Xbox sowie E-Mails über Googles Gmail und Apples iCloud.
  • Was bleibt: Öffentliche Posts in sozialen Medien und Dateien in Cloudspeichern durften auch ohne die Ausnahmeverordnung gescannt werden. Private Nachrichten können unabhängig von der Verordnung von Nutzern gemeldet oder mit richterlichem Beschluss per Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) mitgelesen werden.
  • Was weiterhin nicht gescannt wird: Verschlüsselte Chats, etwa über WhatsApp, waren vom Scanning schon immer ausgenommen. Europäische Anbieter von Messenger- und E-Mail-Diensten haben auch sonst noch nie eine Chatkontrolle praktiziert.

Warum die Chatkontrolle der falsche Weg ist

  • Die Zahl der US-Verdachtsmeldungen ist seit 2022 durch zunehmende Verschlüsselung von Direktnachrichten ohnehin bereits um 50 Prozent zurückgegangen.
  • Nach Zahlen der EU-Kommission waren Massenscans privater Chats im Jahr 2024 nur für 36 Prozent der Verdachtsmeldungen verantwortlich (im Übrigen wurden öffentliche Posts und Cloudspeicherinhalte gemeldet).
  • Von den eingehenden Verdachtsmeldungen sind laut BKA 52 Prozent von vornherein nicht strafrechtlich relevant.
  • 40% der Ermittlungen wegen „Kinderpornografie“ in Deutschland richten sich gegen 10 bis 14-jährige Kinder selbst, was im Jahr 2025 über 8.000 Kinder betraf. Kinder haben laut BKA die der Polizei gemeldeten Fotos oft selbst aufgenommen oder Bildmaterial unbedacht weitergeleitet.
  • 53% der polizeilichen Ermittlungen wegen „Jugendpornografie“ richteten sich gegen minderjährige Jugendliche selbst, wodurch im Jahr 2025 mehr als 12.000 Jugendliche kriminalisiert wurden. Das BKA merkt an: Die Erkundung der sexuellen Identität finde heute online statt und gehe regelmäßig mit der Erstellung und dem Teilen intimer Aufnahmen von sich selbst oder Gleichaltrigen einher („Sexting“).
  • Im Rahmen der Chatkontrolle wurden zu schätzungsweise 99 Prozent durch den Meta-Konzern bereits bekanntes Material gemeldet, mit dem sich in aller Regel kein laufender Missbrauch stoppen lässt. Entscheidend für die Identifizierung und Rettung von Opfern sind verdeckte Ermittlungen in Täterringen und gezielte Maßnahmen gegen konkret Verdächtige – nicht das massenhafte Durchsuchen privater Kommunikation Unbeteiligter.
  • Laut EU-Kommission lässt sich nicht belegen, dass das anlasslose Scannen privater Kommunikation zu mehr Verurteilungen oder zur Rettung von Kindern führte.

Von einer abgewendeten „Schutzlücke” kann daher keine Rede sein: Die effektivsten Instrumente – richterlich angeordnete Telekommunikationsüberwachung, Nutzermeldungen, Scanning öffentlicher Inhalte und Cloudspeicher – blieben stets vollständig erhalten. Was seit April unzulässig war, war ausschließlich das anlasslose Durchsuchen privater, unverschlüsselter Nachrichten Unverdächtiger auf wenigen US-amerikanischen Diensten.

Hintergrund: Blockade bei der dauerhaften Lösung

Parallel laufen Verhandlungen über eine dauerhafte Verordnung zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt im Internet weiter („CSA-Verordnung“ oder „Chatkontrolle 2.0“). Das EU-Parlament setzt sich in diesen Verhandlungen für einen Paradigmenwechsel beim Kinderschutz im Netz ein. Es fordert:

  • Verpflichtende Aufdeckungsanordnungen gegen Verdächtige statt anlassloser Massenscans privater Kommunikation nach Gutdünken der Industrie.
  • Ein EU-Kinderschutzzentrum zur systematischen Entfernung bekannten Missbrauchsmaterials aus dem öffentlichen Internet.
  • Sicherheitsvorgaben für Messenger-Apps („Security by Design“) zum Schutz von Kindern von Cybergrooming.

Die dauerhafte Regelung wurde bislang nicht beschlossen, weil die EU-Mitgliedstaaten auf einer Fortsetzung des alten Ansatzes freiwilliger, anlassloser Scans privater Kommunikation bestehen. Kritiker warnen, dass die erneute Verlängerung der Übergangsregelung den politischen Druck zur Einigung auf eine tragfähige Dauerlösung verringert. So droht die Verlängerung des Status quo den Kinderschutz am Ende sogar auszubremsen.

Patrick Breyer fasst das Problem zusammen:
„Solange die EU-Regierungen ihren bequemen Status quo der freiwilligen, anlasslosen Massenscans immer wieder durch Verfahrenstricks verlängern können, haben sie keinen Grund, sich auf das zielgerichtete, rechtssichere und wirklich wirksame Kinderschutz-Konzept des Parlaments einzulassen.“

Die Stimmen der Überlebenden: “Wir brauchen Privatsphäre, um Täter zu überführen”

Dass die Chatkontrolle den Opfern nicht hilft, betonen Betroffene sexualisierter Gewalt ausdrücklich:

Alexander Hanff, Überlebender sexualisierter Gewalt und IT-Experte, stellt klar:
“Als Überlebender war ich auf vertrauliche Kommunikation angewiesen, um meine Geschichte zu erzählen und für 28 Schuljungen – mich eingeschlossen – Gerechtigkeit zu erkämpfen, was zur Verurteilung mehrerer Täter führte. Wir Überlebende brauchen Privatsphäre, denn ohne sie verlieren wir unsere Stimme. Die Chatkontrolle wurde nicht zum Schutz von Kindern geschaffen. Es ging Big-Tech-Konzernen wie Meta oder Google um den Zugriff auf unsere Daten für ihre Profitinteressen und den Staaten um den Ausbau von Massenüberwachung. Die EU-Kommission hat fünf Jahre und Millionen Euro auf Algorithmen verschwendet, die Kinder nicht schützen können und nie dafür gemacht waren. Dieses Geld hätte in echte Ermittlungen und Hilfe für Betroffene fließen müssen, von denen Millionen bis heute keinerlei Unterstützung erhalten haben.

Marcel Schneider* (Name geändert), der als Betroffener aktuell gegen Metas freiwillige Chatkontrolle vor Gericht klagt, ergänzt:
„Wer dem Ende der Chatkontrolle nachtrauerte, hat nicht verstanden, was Betroffenen wirklich hilft. Massenüberwachung durch Konzerne wie Meta verhindert keinen Missbrauch. Echter Schutz bedeutet: Löschen von Material an der Quelle, proaktive Polizeiarbeit im Darknet und Apps, die von vornherein sicher für Kinder gestaltet sind.”

Dorothée Hahne, Gründungsmitglied und Vorstandsmitglied der Betroffeneninitiative MOGiS e.V. (Eine Stimme für Betroffene), betont die Gefahr, die Massenüberwachung für die Betroffenen selbst darstellt: „Als Betroffene sehen wir dadurch unsere ‚safe spaces‘, unsere geschützten Räume und Kommunikationswege gefährdet bzw. zerstört. Für die Betroffenen ist dieses Bedürfnis existenziell.“

Die Verordnung im Wortlaut