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EU-Transparenz: EuGH bekräftigt nachträglichen Zugang zu Gerichtsakten | Golem.de [extern]

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Teilerfolg für den Piratenpolitiker Breyer: Die EU-Kommission kann Dokumente zu Gerichtsverfahren nicht prinzipiell unter Verschluss halten. Doch für Breyer hat das EuGH-Urteil einen Haken.
Die Europäische Kommission darf Bürgern die Einsicht in Unterlagen aus Gerichtsverfahren nicht generell verweigern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am Dienstag in seinem Urteil eine Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EUG), das dem Kieler Piratenpolitiker Patrick Breyer in erster Instanz recht gegeben hatte. Breyer bleibt jedoch auf der Hälfte seiner Anwaltskosten sitzen, weil er vor Abschluss seines eigenen Verfahrens Dokumente daraus veröffentlicht hatte (Rechtssache C-213/15 P).Breyer hatte im April 2012 die EU-Kommission verklagt, weil sie die Herausgabe von Unterlagen in einem Rechtsstreit zur verzögerten Umsetzung der Vorratsspeicherung in Österreich verweigert hatte. Anschließend publizierte er sowohl seine eigene Klage als auch die Klageerwiderung im Netz. Das gefiel wiederum der EU-Kommission nicht, die Breyer die Veröffentlichung der Dokumente untersagen wollte.Keine Transparenz bei laufenden VerfahrenIn diesem Punkt stellte sich der EuGH auf die Seite der Kommission. Diese “nicht genehmigte Veröffentlichung” der auf das Verfahren bezogenen Schriftsätze stelle “eine unangemessene Verwendung von Verfahrensunterlagen dar, die der geordneten Rechtspflege schaden kann”. Daher sei es angemessen, dass Breyer die Hälfte seiner Anwaltskosten tragen müsse, obwohl die Kommission in dem Verfahren “vollständig unterlegen ist”, wie es in der Pressemitteilung heißt.Normalerweise müsste in einem solchen Fall die unterlegene Seite die Anwaltskosten der Gegenpartei vollständig ersetzen. Gerichtskosten fallen beim EuGH nicht an. Nach Angaben Breyers liegen seine Anwaltskosten und seine Reisekosten nach Luxemburg etwa bei 1.000 Euro. Die Piratenpartei habe ihm finanzielle Unterstützung angeboten, die er jedoch nicht in Anspruch nehmen wolle, sagte er auf Anfrage von Golem.de.Ist ein Verfahren jedoch abgeschlossen, kann die Kommission die Herausgabe von Unterlagen, die sie im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren erhalten hat, nicht mehr prinzipiell verweigern. Auch solche Dokumente fallen nach Ansicht des EuGH in den Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission. Dies gelte trotz der Tatsache, dass der Europäische Gerichtshof von dieser Transparenzverpflichtung ausgenommen sei.Breyer enttäuscht über UrteilDavon betroffen seien auch Unterlagen, die eine europäische Institution in dem Verfahren von einem Mitgliedstaat erhalten habe. Im konkreten Fall wollte Breyer die Schriftsätze sehen, die Österreich als Erwiderung auf die Klage der EU-Kommission eingereicht hatte. Zwar könnten die EU-Staaten darum bitten, dass ihre eingereichten Dokumente nicht ohne deren Zustimmung verbreitet würden, doch werde damit einem Mitgliedstaat “kein allgemeines und unbedingtes Vetorecht verliehen”. Der Piratenpolitiker veröffentlichte inzwischen zwei Klageerwiderungen Österreichs aus dem Jahr 2009 (PDF, PDF).Breyer zeigte sich trotz des Teilerfolgs enttäuscht. “Die Transparenz der europäischen Justiz bleibt nach diesem Urteil mangelhaft und dringend verbesserungsbedürftig”, sagte der Piratenpolitiker und fügte hinzu: “Da die Luxemburger Richter Transparenz in laufenden Verfahren ohne Grund als Bedrohung zu betrachten scheinen, muss der Gesetzgeber handeln und die Verfahrensregeln nach Vorbild des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs überarbeiten. Dass Parteien nach Meinung des EuGH gar generell zur Geheimhaltung von Schriftsätzen – sogar der selbst verfassten Schriftsätze – verpflichtet sein sollen, ist inakzeptabel und gefährdet die Pressefreiheit.”Breyer bezog sich dabei auf den Schlussantrag von Generalanwalt Michal Bobeck in dem Verfahren. Bobeck hatte darin eingeräumt, “dass das derzeitige Niveau der Offenheit beim Gerichtshof im Bereich seiner Rechtsprechungstätigkeit nicht optimal ist”. Ein Dritter, dessen Interesse berührt sei, habe keinen Zugang zu den Gerichtsakten. “Die Zeit ist reif für eine Trendwende”, sagte Bobeck.Let’s block ads! (Why?)

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