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Internet-Beweise gehen verloren – Geht die Kripo zu langsam gegen Kinderschänder vor? | Bild.de [extern]

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Das Landeskriminalamt (LKA) in Nordrhein-Westfalen ist alarmiert. Es gäbe erhebliche Fahndungsprobleme bei der Jagd nach Kinderschändern und Kriminellen im Internet.Dies berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“ in seiner Donnerstagausgabe. So weigerten sich derzeit angeblich die meisten Telekommunikationsanbieter, die IP-Adressen von Verdächtigen herauszugeben. Nach Informationen von BILD werden die Daten jedoch in der Regel sieben Tage lang gespeichert. Arbeitet die Kriminalpolizei zu langsam, um die IP-Adressen bei den Diensten abzufragen? BILD ist dem Problem mit der Datenabfrage auf den Grund gegangen. Mehrere Tausend Adressen herausgegebenWenn der Polizei Straftaten bekannt werden, die im Internet begangen werden, hilft oftmals nur die IP-Adresse, um den Täter zu ermitteln. Das Veröffentlichen von Kinderpornografie auf Online-Plattformen ist so eine Straftat. Wer hinter dem Hochladen von kinderpornografischen Fotos steckt, verrät die IP-Adresse. Allerdings kann nur der Internetanbieter feststellen, wer mit dieser Adresse ins Internet gegangen ist.Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet nun, dass sich die meisten Telekommunikationsanbieter weigern, die IP-Adressen herauszugeben.Das stimmt so aber nicht!Allein der Telefonica-Konzern mit Marken wie O2 hat von Januar bis September 2017 rund 2200 Namen und Adressen von Anschlussinhabern an die Behörden herausgegeben. Auch Vodafone spricht von vierstelligen Zahlen, wenn es um die Herausgabe von Kundendaten an die Polizei geht.Auch InteressantFahndung nach KinderschändernSieben Tage lang wird gespeichertProblematisch könnte die kurze Speicherfrist der Daten sein.  Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk aus Frankfurt am Main hat die Erfahrung gemacht, dass die meisten Internetanbieter die IP-Adressen zu einem bestimmten Anschlussinhaber sieben Tage lang speicherten.Eine Woche ist den Kollegen in Nordrhein-Westfalen aber zu kurz, um auf die Daten von Verdächtigen zuzugreifen. Ein neues Speicher-Gesetz sieht seit dem 1. Juli 2017 eigentlich auch zehn Wochen zur Speicherung der IP-Adressen vor.Dieses Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sei jedoch durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen „faktisch ausgesetzt“, wie eine Sprecherin des LKA NRW gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ beklagt.Jeder fünfte Fall gegen Kinderpornografie müsste immer noch eingestellt werden, weil die nötigen Daten nicht gespeichert seien.»Personalmangel ist kein ProblemPatrick Breyer, von der Bürgerinitiative Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sagt: „Bei Netzermittlungen ist Schnelligkeit und Fachwissen entscheidend. Viele Polizeibeamte sind nicht ausgebildet für solche Ermittlungen. Immer wieder werden Anzeigen viel zu spät bearbeitet.“Ist also Personalmangel das Problem dafür, dass die Kriminalpolizei nicht innerhalb von sieben Tagen auf die gespeicherten IP-Adressen zugreifen kann? Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk sagt zu BILD, das Problem sei nicht das fehlende Personal, sondern der Aufwand bei den Ermittlungen.Mit Gutscheinen online sparenEin Service vonShopübersichtTop Gutscheine„Nehmen Sie nur mal folgendes Szenario: Ein Beschuldigter wird festgenommen. Dann wird festgestellt, dass er über E-Mail Kinderpornografie mit anderen ausgetauscht hat. Bei Überprüfung dieser E-Mail-Kontakte wird dann festgestellt, dass sich jemand bei seinem E-Mail-Anbieter als Donald Duck registriert hat.Um die Person hinter der E-Mail herauszubekommen, benötigt man die IP-Adresse, die man beim E-Mail-Anbieter anfragt. Erst wenn man diese IP-Adresse hat, kann man damit zum Internetanbieter gehen, um herauszufinden, welcher Anschlussinhaber sich dahinter verbirgt. Da sind die sieben Tage-Speicher-Frist meistens längst vorbei.“Aus der digitalen WeltStaatlicher Kinderporno-Ring?DSL-TarifvergleichEin Service vonIn Australien übernehmen die Behörden selbst Kinderporno-Seiten, um Straftäter in die Falle zu locken. Dazu sagt Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk:„Eine Kinderporno-Plattform durch die Polizeibehörden zu übernehmen und weiter zu betreiben, wäre grundsätzlich sehr effektiv, um Straftäter zu erwischen. Auch die kurze Speicher-Frist der IP-Adressen von sieben Tagen wäre dann im Regelfall kein Problem mehr. Man könnte live die IP-Adresse der Plattformbesucher auslesen.“Für Ungefuk stelle sich hier aber die moralische Frage, ob der Staat selbst Straftaten begehen dürfe, um Straftaten aufzuklären.

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