Konflikt mit Klaus Schlie: Pirat Patrick Breyer zieht wegen Ordnungsrufs vors Verfassungsgericht | shz.de [extern]
Kiel | Wegen eines Ordnungsrufs von Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU) hat Piraten-Fraktionschef Patrick Breyer Klage beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Das Gericht solle feststellen, dass der Ordnungsruf gegen die verfassungsrechtlich garantierte Redefreiheit verstoße, erklärte Breyer dazu am Freitag.
Breyer hatte in der Dezembertagung des Landtags kritisiert, dass Spitzenjobs an Landesrechnungshof und Landesverfassungsgericht ohne öffentliche Ausschreibung vergeben würden. Breyer bezweifelte auch, dass der für den Rechnungshof zur Wahl stehende Kandidat für diese Position am besten qualifiziert sei „oder dass man auch nur versucht hat, die Person mit der besten Qualifikation zu finden“.
Das Video zeigt die Rede:
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Schlie erteilte Breyer einen Ordnungsruf und erklärte: „Ich finde dieses Verhalten diesem Hause gegenüber und vor allen Dingen auch gegenüber der Person in höchstem Maße unwürdig. Sie beschädigen hier Persönlichkeitsrechte.“
Die Piraten akzeptierten keinen Maulkorb dafür, dass sie die Verteilung öffentlicher Ämter nach Parteienproporz anprangerten, erklärte Breyer am Freitag zu seiner Verfassungsklage. „Die wahre Schande des Hauses ist, dass seit Jahrzehnten so verfahren wird und Kritiker mundtot gemacht werden sollen.“
Was ist ein Ordnungsruf?
Wenn Abgeordnete im Plenum die Würde des Hauses verletzen, riskieren sie einen Ordnungsruf. Im äußersten Fall kann ihnen sogar das Wort entzogen werden, oder sie können von der Plenarsitzung ausgeschlossen werden. Das Recht dazu haben der Landtagspräsident und seine Stellvertreter. Sie leiten die Sitzungen des Plenums.
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