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Neuer Ärger in Rendsburg: Videoüberwachung im Kanaltunnel: Piraten beschweren sich beim Bundesdatenschützer | shz.de [extern]

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Rendsburg | Neuer Ärger für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung: Der Landtagsabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) hat am Mittwoch beim Bundesdatenschutzbeauftragten Beschwerde gegen die Videoüberwachung des Kanaltunnels eingereicht. Seine Begründung: Die Autofahrer würden nicht, wie es das Bundesdatenschutzgesetz vorschreibt, auf die Überwachung und die dafür verantwortliche Stelle hingewiesen. Nach Auskunft der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung gegenüber dem Abgeordneten wird die Passage durch den Tunnel seit 30 Jahren mit zehn Kameras pro Röhre videoüberwacht und in den „Überwachungsleitstand Straßentunnel” übertragen. Eine Aufzeichnung finde nicht statt.
„Die anlasslose Überwachung unschuldiger Autofahrer – also ohne dass ein Sicherheitvorfall vorliegt – ist nicht nötig“, so Breyer in einer Pressemitteilung. Dass die Videoüberwachung der Sicherheit diene, sei nicht belegt. Die Zuverlässigkeit sei auch nicht bekannt. Offensichtlich dienten die Kameras nur der Einsparung von Personal vor Ort. Richtig wäre es stattdessen, wenn die Videoüberwachung ereignisorientiert und programmgesteuert erfolgen würde. Das, so Breyer, fordern die einschlägigen “Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln” (RABT). Breyer unterstreicht: „Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel. Fahrzeuge rechtstreuer Verkehrsteilnehmer sind nicht zu fotografieren oder zu filmen.“
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Aus einer Antwort der Landesregierung, so Breyer, hätten sich zuvor erschreckende Details einer geplanten Totalüberwachung des A20-Elbtunnels bei Glückstadt mit über 100 Kameras ergeben, teils schwenk- und zoombar, mit anlassloser Aufzeichnung, für über eine Million Euro. Das Landesdatenschutzzentrum sei nicht eingebunden worden. Auch die Fehmarnbeltquerung soll anlasslos bis zu 180 Tage lang überwacht werden. Kennzeichen wollten die Behörden scannen.
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