Post scannt ab sofort Personalausweise | lawblog [extern]
Die Deutsche Post hat das PostIdent-Verfahren geändert. In den Filialen müssen Kunden jetzt nicht mehr nur ihren Ausweis vorzeigen. Vielmehr wird dieser gescannt und die elektronische Kopie für einen nicht näher bekannten Zeitraum gespeichert. Der schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete Patrick Breyer geht dagegen vor, unter anderem mit einer Beschwerde bei den Datenschutzbehörden.
Wie Breyer auf seinem Blog berichtet, war er vor kurzem in zwei Postfilialen für das PostIdent. Dabei hätten ihn die Mitarbeiter nicht darüber informiert, dass sie seinen Ausweis scannen. Das habe er nur durch eine zufällige Bemerkung mitgekriegt.
Bislang wurden in der Postfiliale die Daten nur von den Ausweisen abgeschrieben. Die elektronische Speicherung der Ausweiskopien hält Breyer aus mehreren Gründen für unzulässig. Der Gesetzgeber habe wegen der Missbrauchsmöglichkeiten gerade bei den neuen Personalausweisen Kopien vermeiden wollen.
Eine (Papier-)Kopie des Ausweises sei zwar nach dem Geldwäschegesetz zur Identifizierung des Kunden zulässig, jedoch nicht zwingend erforderlich. Ein Scan sei wegen der weitreichenderen Speicherungsmöglichkeiten aber weit mehr als eine Kopie. Ähnliche Bedenken hat auch schon das Verwaltungsgericht Hannover in einem Urteil geäußert, das Breyer zitiert. Breyer weist außerdem darauf hin, PostIdent werde nicht nur für Geldinstitute angeboten, sondern auch für eine Vielzahl anderer Unternehmen (zum Beispiel Erotikversender).
An Geldinstitute gibt die Deutsche Post AG laut eigener Stellungnahme die Scans weiter. Nicht relevante Teile des Ausweises würden vorher geschwärzt. Ob auch andere Kunden, die nicht dem Geldwäschegesetz unterfallen, die Scans erhalten, wird nicht gesagt. Breyer verlinkt eine Infoseite der Post, auf der von einer „Bereitstellung der gescannten Kopie des Ausweisdokuments“ als Dienstleistung im Rahmen von PostIdent die Rede ist.
In ihrer Stellungnahme weist die Post auch darauf hin, dass Kunden dem Ausweisscan nicht widersprechen können. Sei der Kunde nicht einverstanden, werde der Vorgang abgebrochen.