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Recht auf anonyme Kommunikation: Pirat Breyer reicht Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein

Allgemein

Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Mitglied der Piratenfraktion in Schleswig-Holstein, hat zusammen mit Jonas Breyer Beschwerde gegen das deutsche Verbot des Vertriebs anonymer Prepaid-Handykarten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht. Das Gericht bestätigte inzwischen den Eingang der Beschwerde unter dem Aktenzeichen 50001/12. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 24. Januar 2012 das Recht auf anonyme Kommunikation und einen anonymen Internetzugang nicht anerkannt hat, soll diese Frage nun vor dem EGMR geklärt werden.
»Die von SPD und Grünen 2004 eingeführte Zwangsidentifizierung aller Nutzer von Prepaidkarten muss gestoppt werden. Sie gefährdet die freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung, die in unserer Gesellschaft unverzichtbar ist«, begründet Patrick Breyer die Beschwerde. »Anonymität ist essenziell für Presseinformanten, für die anonyme Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet, für den vertraulichen Austausch von Geschäftsgeheimnissen, für die vertrauliche Koordinierung politischer Proteste, für die psychologische, medizinische und juristische Beratung sowie für Selbsthilfegruppen.«
»Zwei Drittel der EU-Mitgliedsstaaten verfolgen Straftaten erfolgreich auch ohne ein Generalverbot anonymer Handykarten«, erklärt der Jurist Jonas Breyer. »Weil Prepaidkarten in Deutschland legal auf Fantasie-Namen registriert, weitergegeben oder aus dem Ausland eingeführt werden können, führen die Identifizierungsdaten nach Angaben von Strafverfolgern ohnehin ›in aller Regel nicht weiter‹. Das Anonymitätsverbot ist daher ebenso nutzlos wie schädlich. Wenn der Staat die Kommunikation unbescholtener Bürger für gefährlich hält, dann wird der Staat selbst gefährlich.«
Die Beschwerdeführer rechnen sich in Straßburg gute Chancen aus. Der Europarat hat in einem Bericht bereits vor einer Entwicklung gewarnt, welche die »Kommunikationsfreiheit behindern kann, weil sie das Maß an Anonymität mindert, der sich Teilnehmer und Nutzer unter Umständen bei der Benutzung des Telefons bedienen wollen, indem sie gezwungen werden, ihre Identitäten offenzulegen«. [2] [3] [4]
weitere Quellen:
[2] Council of Europe. Committee of Ministers. Recommendation R (95) 4
[3] Europarat. Ministerkomitee: Empfehlung zum Schutz persönlicher Daten im Bereich der Telekommunikationsdienste
[4] Informationen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung
Siehe auch die Hintergrundinformationen auf daten-speicherung.de

Kommentare

6 Kommentare
  • Anonym

    Weiter so!

  • Anonym

    Es freut mich zu sehen, dass ich die richtigen gewählt habe.

  • SicherheitSTAATUnsicherheit

    Herzlichen Dank für Ihren Einsatz für die Daten-Freiheit.
    Bitte lassen Sie sich nicht entmutigen.
    Rechte werden nicht verteilt, sondern werden angefordert bzw. rechtlich erstritten.
    Unsere Unsicherheit-Politiker wollen unbedingt 1984 Realität werden lassen. Wir müssen das verhindern, weil:
    WIR SIND DAS VOLK.

  • Anonym

    Die Beschwerde ist jetzt 8 Monate her. Wie sieht es aus? Läuft das Verfahren noch?

    • Patrick Breyer

      Hallo,
      der Gerichtshof hat den Eingang der Beschwerde bestätigt, sonst habe ich noch nichts gehört.

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