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Rocker-Affäre: Ministerium weist Vorwürfe zurück | shz.de [extern]

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imago/nordpool1 von 1Kiel | Hat das Landeskriminalamt (LKA) in einem Rocker-Verfahren Ermittlungsergebnisse unterdrückt, die zwei verdächtige „Bandidos“ entlasteten? Die Affäre um eine mögliche Aktenmanipulationen ist zum Politikum geworden, beschäftigt jetzt den Innen- und Rechtsausschuss des Landtags.Das ist kein Einzellfall: In Nürnberg-Fürth hatten LKA-Beamte einen V-Mann im Bandido-Milieu eingesetzt. Von dessen Straftaten sollen Beamte gewusst und sie zum Teil gedeckt haben.Im Landtag berichtete am Mittwoch die Spitze des Innenministeriums – und wies die Vorwürfe erneut zurück. „Wir erleben hier eine Kampagne, die mit zerstörerischer Kraft auf die Reputation einzelner Führungskräfte zielt und in der Bevölkerung Misstrauen gegen die Landespolizei sät“, sagte Staatssekretärin Manuela Söller-Winkler den Abgeordneten und erklärte: „Die kritischen Sachverhalte sind zeitnah und sorgfältig untersucht worden.“ Und es gebe keinen Grund, an der Objektivität und Sorgfalt dieser Prüfungen zu zweifeln.Anfang Mai hatte Patrick Breyer, damaliger Fraktionschef der Piraten, dem LKA vorgeworfen, 2010 nach einem Messer-Angriff von „Bandidos“ auf „Red Devils“ im Subway Neumünster die entlastende Aussage eines „Bandidos“-Informanten unterdrückt zu haben. Er erstattete deswegen Strafanzeige beim Generalstaatsanwalt unter anderem wegen Verfolgung Unschuldiger.Der verhaftete „Bandido“ Nils H. soll nicht beteiligt gewesen sein, so die Quelle. Zwei Ermittler der Soko Rocker hätten das damals aktenkundig machen wollen, seien von ihren Vorgesetzten aber daran gehindert worden. Auf eigene Faust fertigten sie einen Vermerk und wurden versetzt. Söller-Winkler: „Ein Ermittler muss die von Vorgesetzten getroffene Entscheidung hinnehmen, auch wenn er glaubt, im Recht zu sein. Zudem hatten beide Ermittler nicht den vollen Wissensstand gehabt.“ So soll die Staatsanwaltschaft bereits über die Aussage der Quelle informiert gewesen sein. Jörg Muhlack, Leiter der Polizeiabteilung im Innenministerium, versicherte dem Ausschuss: „Die Hinweise aus verdeckten Ermittlungen wurden vollständig an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.“ Nicht beantworten konnte Muhlack allerdings die Frage von Axel Bernstein (CDU), ob der Staatsanwalt auch über eine Aussage der Quelle unterrichtet wurde, die „Bandido“ Peter Borchert entlastete. Der ehemaliger NPD-Landesvorsitzende soll nicht zugestochen haben. Muhlack: „Das ist neu, wurde von den beiden Ermittlern auch nie thematisiert.“Einer der Ermittler schaltete nach seiner Versetzung den Kieler Anwalt Michael Gubitz ein. 2012 prüfte die Staatsanwaltschaft Kiel daraufhin den Fall, fand aber keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat. „Ich sehe keinen Grund, die Objektivität und Sorgfalt der Prüfung zu bezweifeln“, so Söller-Winkler. Das gelte auch für die Ermittlungen durch das LKA Mecklenburg-Vorpommern. „Sie ergaben keine Hinweise auf ein dienstrechtlich vorwerfbares Verhalten der Vorgesetzten.“ Auch Klagen der Ermittler wegen Mobbings und auf Schadensersatz wegen vermeintlich ausgebliebenen Beförderung vor dem Verwaltungsgericht Schleswig seien erfolglos geblieben. „Nicht jede Meinungsverschiedenheit ist Mobbing“, betonte Söller-Winkler.Nach der Anzeige Breyers prüft nun die Staatsanwaltschaft Lübeck den Sachverhalt. „Derzeit gibt es keine zureichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat“, sagte Generalstaatsanwalt Wolfgang Zepter im Ausschuss. Kai Dolgner (SPD) wollte wissen, warum der Vermerk der Ermittler trotz gegenteiliger Behauptung der Staatsanwaltschaft Kiel offenbar keinen Eingang in die Prozessakten gefunden habe. Zepter: „Das wird die Staatsanwaltschaft Lübeck eruieren.“Nach Informationen von shz.de erfolgte der Vermerk erst nach Erhebung der Anklage – und ging deshalb von der Staatsanwaltschaft direkt ans Landgericht, das zu diesem Zeitpunkt den Anwälten bereits die Aktenkopien übersandt hatte. Ob der Vermerk dann nachträglich noch eingeführt wurde oder nicht, ist offen.Rechtsanwalt Michael Gubitz sagte nach der Sitzung: „Die Äußerungen von Polizeiführung und Innenministerium stimmen in wesentlichen Punkten nicht mit den mir bekannten Fakten überein. Ich halte sie daher für irreführend.“ Und Patrick Breyer, ebenfalls Beobachter, erklärte: Das Ministerium schweigt zum Kernvorwurf, dass die entlastenden Aussagen nicht hätten geheim gehalten werden dürfen, weil der Informant selbst Tatverdächtiger war.“ Kai Dolgner forderte Akteneinsicht: „Der Ausschuss muss die getroffenen Aussagen anhand der noch vorhandenen Akten verifizieren.“
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