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Schwedische Regierung unterstützt Piratenklage gegen EU-Kommission wegen Vorratsdatenspeicherung

Allgemein

Die Schwedische Regierung unterstützt die Klage des Piratenabgeordneten Patrick Breyer gegen die EU-Kommission auf Herausgabe von Dokumenten betreffend die EU-Richtlinie zur verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Telekommunikations-Verbindungsdaten. Dies ergibt sich aus einem heute veröffentlichten Schriftsatz (pdf) der Schwedischen Regierung an den Europäischen Gerichtshof.
Schweden schließt sich darin der Argumentation von Patrick Breyer an und wirft der EU-Kommission eine “fehlerhafte” Auslegung der Transparenzverordnung vor. “Der schwedischen Regierung fällt es schwer, diesem Gedankengang der Kommission zu folgen,” so das vernichtende Urteil der schwedischen Regierung zu den Ausflüchten der EU-Kommission.
Mit seiner Klage verlangt Breyer die Herausgabe der Schriftsätze, mit denen sich Österreich 2009 und 2010 vor dem Europäischen Gerichtshof gegen eine Klage wegen Nichtumsetzung der hochkontroversen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verteidigte. Österreich zog vor dem Europäischen Gerichtshof in Zweifel, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit dem Grundrecht aller Bürger auf Datenschutz vereinbar und gültig ist. Sowohl Österreich als auch die EU-Kommission verweigern die freiwillige Offenlegung dieser Schriftsätze, die im Hinblick auf die laufende Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der Richtlinie von Bedeutung sind.
Inzwischen haben sowohl der irische Oberste Gerichtshof als auch das österreichische Verfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof gebeten, zu überprüfen, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit den Grundrechten der zahllosen betroffenen EU-Bürger vereinbar ist. „Der EU-weite Zwang zur verdachtslosen Protokollierung jeder unserer Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindungen ist ein vollkommen unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte von 500 Mio. Europäern“, erklärt Breyer. „Der Europäische Gerichtshof wird die fatale EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung voraussichtlich noch dieses Jahr auf Vorlage des irischen High Court und des österreichischen Verfassungsgerichtshofs für ungültig erklären. Deutschland darf in der Zwischenzeit keinesfalls dem Umsetzungsdruck nachgeben, sondern muss endlich gegen die ‘freiwillige’ Verbindungs- und Standortdatenaufzeichnung durch deutsche TK-Anbieter einschreiten.“
Breyers Klage hatte zuletzt für öffentliche Aufmerksamkeit gesorgt, als die EU-Kommission von ihm die Löschung der Verfahrensschriftsätze aus dem Internet verlangte. Der Kläger weigerte sich, der Aufforderung nachzukommen. Die Schriftsätze wurden vielfach gespiegelt, um eine Zensur zu verhindern.

Kommentare

3 Kommentare
  • Anonym

    made my day 🙂

  • Anonym

    Gute Arbeit.
    Bitte breit streuen in die Medienlandschaft.
    Damit die Saat der Piraten endlich wieder blüht.

  • Peter von Rüsten

    Jo das habe ich verbreitet.
    Die EU ist wahrhaft Intransparent !
    Genau deshalb gibt es mit dem EUROPA immer solchen Unmut .
    Liegt nicht am Bürger , sondern an den Personen die die EU Vertreten. Ja sie vertreten sich des öfteren .
    Ich hoffe auf mehr Transparenz in der EU !
    Du auch ?

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