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Speicherung von IP-Adressen in Deutschland möglich [extern]

Freiheit, Demokratie und Transparenz Juristisches Presseberichte

Luxemburg/Kiel –
Die längerfristige Speicherung von IP-Adressen durch Internetseiten-Anbieter in Deutschland sollte nach Ansicht eines wichtigen EU-Gutachters unter Umständen möglich sein. Voraussetzung dafür könne etwa das Interesse des Anbieters sein, dadurch Cyber-Attacken abwehren und die Funktionsfähigkeit einer Seite sicherstellen zu können, argumentierte Campos Sánchez-Bordona in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme für den Europäischen Gerichtshof (EuGH)(Rechtssache C-582/14). Allerdings müsse dies im Einzelfall gegen Datenschutzinteressen von Internetnutzern abgewogen werden, erklärte er unter Berufung auf eine geltende EU-Richtlinie.
Nach deutscher Regelung dürfen personenbezogene Daten eines Nutzers, also etwa dynamische IP-Adressen, mit denen in Verbindung mit weiteren Daten die Identifizierung eines Nutzers möglich ist, bislang in der Regel nur während des Besuchs einer Internetseite gespeichert werden. Darüber hinaus ist dies etwa nur zu Abrechnungszwecken möglich.
Wegen einer Klage des Kieler Piraten-Abgeordneten Patrick Breyer hatte der Bundesgerichtshof (BGH) diese Fragen an den EuGH verwiesen. Mit einem Urteil ist in den kommenden Monaten zu rechnen. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof weitgehend den Einschätzungen des Gutachters. (dpa/lno)