Bundesverfassungsgericht zu posteo: Recht auf Anonymität und Strafverfolgung sind kein Widerspruch
Der Bürgerrechtler Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur anstehenden Europawahl, hält die heute veröffentlichte Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde des E-Mail-Providers posteo durch das Bundesverfassungsgericht für richtig:
„Bei Verdacht einer schweren Straftat …