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Transparenzklage gegen geheime EU-Überwachungsforschung: Öffentliche Urteilsverkündung am 15. Dezember in Luxemburg

Pressemitteilungen

Mit einem vermeintlichen “Video-Lügendetektor” lässt die EU den Einsatz “Künstlicher Intelligenz” bei der Einreise erproben. Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) hat am 15. März 2019 Klage auf Herausgabe unter Verschluss gehaltener Dokumente über die ethische Vertretbarkeit, die rechtliche Zulässigkeit und die Ergebnisse der Technologie eingereicht. Der Europäische Gerichtshof wird sein Urteil am 15. Dezember 2021 öffentlich in Luxemburg verkünden (Rechtssache T-158/19). Ein Grundsatzurteil könnte allgemein Licht ins Dunkel der EU-finanzierten „Sicherheitsforschung“ bringen.

Im April 2021 hatte sich herausgestellt, dass ein Teil des von der EU zu 100% finanzierten Forschungsprojekts “iBorderCtrl” dazu diente, Lobbyarbeit für Grundrechtseinschränkungen durch den Gesetzgeber zu betreiben, um den Einsatz der umstrittenen Technologie an Reisenden zu ermöglichen. Dies versuchte die EU-Kommission in einem teilweise geschwärzten Dokument zu verbergen, das mit technischen Mitteln rekonstruiert werden konnte. In ihrer Antwort auf eine schriftliche Anfrage von Patrick Breyer dementiert die EU-Innenkommissarin Ylva Johansson die belegbare Lobbyarbeit. Im Oktober äußerte sich das Europäische Parlament „besorgt“ über das Projekt iBorderCtrl. Im Rahmen eines Nachfolgeprojekts „TRESSPASS“ hat die EU erneut die Erprobung unwissenschaftlicher Technologie zur „Beurteilung der Aufrichtigkeit des Reisenden und seiner Aussagen“ finanziert.

“Die Europäische Union finanziert immer wieder illegale Technologie, die die Grundrechte verletzt und unethisch ist”, kritisiert Breyer. „Die Projekte erklärt sie zum ‚Geschäftsgeheimnis‘ der beteiligten Konzerne. Mit meiner Transparenzklage will ich ganz grundsätzlich klären lassen, dass der Steuerzahler, die Wissenschaft, Medien und Parlamente ein Recht auf Zugang zu öffentlicher Forschung haben – gerade bei pseudowissenschaftlichen und orwellschen Entwicklungen wie dem ‚Video-Lügendetektor‘.“

In China wird Technologie zur Gefühlserkennung anhand von Videoüberwachungskameras bereits in Gefängnissen, in Schulen, in Altersheimen und in Polizeistationen an der uighurischen Minderheit eingesetzt.

Offizielle Zusammenfassung des Verfahrens (Sitzungsbericht)

Klageschrift im Wortlaut und weitere Informationen