Urteil: Bundesregierung durfte anonyme Käufe von Prepaid-Karten verbieten | Spiegel Online [extern]
2004 hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine entsprechende Pflicht eingeführt. Abgefragt und gespeichert werden müssen seither Rufnummer, Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kunden sowie das Datum des Vertragsbeginns.