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Verfahrenstrick vor der Sommerpause drängt das EU-Parlament bei der „Chatkontrolle“ zur Selbstaufgabe

Europaparlament Freiheit, Demokratie und Transparenz Gesetzentwürfe

Am Dienstag stimmt das Europäische Parlament über einen Dringlichkeitsantrag ab, der die bereits abgelehnte anlasslose Massenüberwachung privater Kommunikation („Chatkontrolle 1.0“) reanimieren soll. Der von EVP-Fraktion und den EU-Mitgliedsstaaten forcierte Vorgang ist nicht nur ein beispielloser parlamentarischer Winkelzug, er droht auch, die Verhandlungen über einen modernen, dauerhaften Kinderschutz im Netz zu torpedieren. IT-Sicherheitsforscher schlagen in einem Brandbrief Alarm. Selbst die zuständige Berichterstatterin warnt vor einem „unlauteren Manöver“, Diplomaten bezeichnen den Vorgang als „beispiellos“.

Es ist ein Vorgang, der selbst für die oft komplexen EU-Gesetzgebungsprozesse außergewöhnlich ist: Am Dienstag (12:00 Uhr) soll das Europäische Parlament ein besonderes Dringlichkeitsverfahren beschließen, um die im April abgelaufene Übergangs-Ausnahmeverordnung zur freiwilligen, verdachtsunabhängigen Durchsuchung privater Chats durch Tech-Konzerne wieder in Kraft zu setzen. Das Parlament hatte in einer ersten Abstimmung im März zunächst gefordert, Scans privater Chats auf strafrechtlich Verdächtige zu beschränken und eine automatisierte, KI-gestützte Prüfung unbekannter Fotos und Chatverläufe auszuschließen. Nachdem eine Trilogverhandlungsrunde an der fehlenden Bereitschaft der EU-Regierungen zu Zugeständnissen scheiterte, lehnte das Parlament in einer zweiten Abstimmung eine Verlängerung der Übergangsregelung mit klarer Mehrheit insgesamt ab (311 zu 228 Stimmen).

Der weitere Vorgang ist in mehrfacher Hinsicht außergewöhnlich:

  • Diese Woche soll die dritte Plenarabstimmung des Europäischen Parlaments zur selben Sache statt finden.
  • Kurz vor der Sommerpause ist das Verfahren auf Initiative von Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP) überraschend wieder aufgenommen worden – eine Übergehung des Parlamentsvotums vom März, die Diplomaten als „beispiellos“ bezeichnet haben.
  • Im nun geltenden Verfahrensabschnitt („zweite Lesung“) kann der Ratsstandpunkt nur mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Parlaments (361 Stimmen) geändert oder abgelehnt werden. Wird diese Schwelle nicht erreicht, gilt das Gesetz automatisch als angenommen. Damit würde die ausgelaufene „Chatkontrolle 1.0“-Verordnung auch ohne Zustimmung des Parlaments wieder in Kraft gesetzt werden.

Entscheidung über das Verfahren – Vorentscheidung über den Inhalt

Wird am Dienstag die Dringlichkeit beschlossen, soll bereits am Donnerstag – dem letzten Sitzungstag vor der Sommerpause – die entscheidende Sachabstimmung stattfinden. Erfahrungsgemäß sind an diesem Tag deutlich weniger Abgeordnete anwesend. Da für Änderungen oder eine Ablehnung jedoch 361 Stimmen erforderlich sind, wäre die Wiederinkraftsetzung der ausgelaufenen „Chatkontrolle 1.0“-Verordnung faktisch unausweichlich.

Wird die Dringlichkeit am Dienstag dagegen abgelehnt, geht der Vorschlag wie gewöhnlich in den zuständigen Innenausschuss (LIBE). Dort könnten innerhalb einer Frist von drei Monaten fraktionsübergreifende Änderungsanträge und Kompromisse erarbeitet werden, die nach der Sommerpause eine tragfähige absolute Mehrheit erreichen können.

Die konservative EVP-Fraktion begründet das beantragte Dringlichkeitsverfahren mit einer „Regelungslücke“ nach Auslaufen der „Chatkontrolle 1.0“-Verordnung im April. Allerdings bestätigt die Bundesregierung bislang keinen außergewöhnlichen Rückgang von Meldungen infolge der abgelaufenen Verordnung. Unternehmen führen freiwillige Scans wie angekündigt weiterhin durch. Zudem stammen laut offiziellen EU-Zahlen über 60 Prozent der Verdachtsmeldungen ohnehin aus dem Scannen von öffentlichen Posts und Cloud-Speichern – Bereichen, die rechtlich von der Verordnung gar nicht tangiert werden. 

Kritiker verweisen darauf, dass eine Verlängerung des Status Quo den Übergang zum neuen System der geplanten dauerhaften Verordnung (proaktive Durchsuchung öffentlicher Inhalte, verpflichtende Scans Verdächtiger, Absicherung von Apps gegen Grooming) verhindert.

Hintergrund: Blockade bei der dauerhaften Lösung

Parallel laufen Verhandlungen über eine dauerhafte Verordnung zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt im Internet („CSA-Verordnung“ oder „Chatkontrolle 2.0“). Das EU-Parlament setzt sich in diesen Verhandlungen für einen Paradigmenwechsel beim Kinderschutz im Netz ein:

  • verpflichtende Aufdeckungsanordnungen gegen Verdächtige statt anlassloser Massenscans nach Gutdünken der Industrie,
  • ein EU-Kinderschutzzentrum zur systematischen Entfernung bekannten Missbrauchsmaterials aus dem öffentlichen Internet,
  • Sicherheitsvorgaben für Messengerapps („Security by Design“) zur Verhütung von Cybergrooming.

Die dauerhafte Regelung wurde bislang nicht beschlossen, weil die EU-Mitgliedstaaten auf einer Fortsetzung der freiwilligen, anlasslosen Scans privater Kommunikation bestehen.

Kritiker warnen, dass eine erneute Verlängerung der Übergangsregelung diese Woche den politischen Druck zur Einigung auf eine tragfähige Dauerlösung verringert und zu deren Scheitern führen kann. So droht die Verlängerung des Status Quo den Kinderschutz sogar auszubremsen.

„Solange die von US-Konzernen lobbyierten EU-Regierungen ihren bequemen Status Quo der freiwilligen, anlasslosen Massenscans immer wieder mit Verfahrenstricks verlängert bekommen, haben sie keinen Grund, sich auf das zielgerichtete, rechtssichere und deutlich wirksamere Kinderschutz-Konzept des Parlaments einzulassen“, erklärt Patrick Breyer, Bürgerrechtler und ehemaliger Europaabgeordneter der Piratenpartei. „Wie absurd das Verfahren ist, zeigt sich am Verhalten Italiens im Rat: Die Regierung in Rom warnt diese Woche in einer offiziellen Erklärung scharf vor der aktuellen Massenüberwachung durch private Anbieter und der Gefährdung von Verschlüsselung – stimmt dem Text paradoxerweise aber trotzdem zu.“

Berichterstatterin kritisiert Vorgehen

Die zuständige Berichterstatterin des Parlaments, Birgit Sippel (SPD), kritisiert ebenfalls:

„Die Bekämpfung von Kindesmissbrauchsmaterial online bei gleichzeitigem verhältnismäßigen Schutz der Privatsphäre in der Kommunikation erfordert einen langfristigen rechtlichen Rahmen. Mit einem unlauteren Manöver versuchen die Mitgliedstaaten nun, das Parlament nächste Woche zur Annahme seiner Position in erster Lesung zur Interim-Verordnung zu bewegen. Damit gefährden sie die Fortschritte bei den Verhandlungen zur langfristigen Verordnung. Als Berichterstatterin werde ich eine Verlängerung zu den Bedingungen der Mitgliedstaaten nicht unterstützen.“

Entscheidung fällt am Dienstag

Im Vorfeld der entscheidenden Weichenstellung am kommenden Dienstag um 12:00 Uhr appellieren Bürgerrechtsorganisationen, Datenschützer und IT-Sicherheitsverbände wie die Gesellschaft für Informatik (GI) an die Europaabgeordneten aller Fraktionen, der prozeduralen Selbstaufgabe eine Absage zu erteilen und gegen die Dringlichkeit des SIPPEL-Berichts zu stimmen. Das EU-Parlament dürfe seine Fachgremien nicht umgehen. GI-Präsidiumsmitglied Martin Weigele reichte am Freitag gar einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein.

Zugleich wächst der Druck aus der Wissenschaft: In einem dringenden Appell wandten sich am Wochenende die renommierten IT-Sicherheitsforscher Prof. Carmela Troncoso, Max-Planck-Institut, und Prof. Bart Preneel, KU Leuven, an die EU-Abgeordneten. Sie warnen eindringlich vor der Abstimmung im Dringlichkeitsverfahren. Die aktuell verfügbaren Technologien würden nach wie vor unakzeptabel hohe Fehlerquoten aufweisen. Das anlasslose Scannen werfe zudem erhebliche Fragen der Verhältnismäßigkeit auf, während weitaus zielgerichtetere Instrumente längst verfügbar seien. Unter Verweis auf zwei frühere Briefe von über 800 IT-Sicherheitsforschern erklären die Verfasser, ein so breiter Konsens wie bezüglich der Risiken dieses Vorschlags sei selten.

Rette das digitale Briefgeheimnis

Rufe jetzt die Büros von EU-Abgeordneten an, die auf fightchatcontrol.de mit “UNTERSTÜTZT” markiert sind. Es ist noch bis Dienstag, 12 Uhr Zeit…