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Warum “Heidi” an Karfreitag verboten ist | Kieler Nachrichten [extern]

Freiheit, Demokratie und Transparenz Presseberichte

Es ist aber auch eine grausame Geschichte: Ein fünfjähriges Waisenmädchen in einer gottverlassenen, zugigen Berghütte. Ohne Strom, ohne fließendes Wasser. Ein mürrischer alter Mann ohne richtigen Namen. Eine karrierewütige Großstadttante, die das Kind zwingt, der gehbehinderten Cousine als Gespielin zu Diensten zu sein.Nein, entschieden fünf Prüfer der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) im Oktober 2001. Ein unzumutbares Machwerk. Dieser Film sei geeignet, das “religiös sittliche Empfinden an stillen christlichen Feiertagen zu verletzen”. Seither darf “Heidi in den Bergen” an Karfreitag nicht mehr in öffentlichen Filmvorführungen gezeigt werden. Der Cartoonklassiker von 1975 – eine Gefahr für das seelische Wohl der Nation und seiner schützenswerten Schäflein.Über 700 Filme stehen auf der schwarzen ListeKeine Heidi an Karfreitag also. Dem Tag, an dem mehr als zwei Milliarden Christen in aller Welt des Kreuzestodes Jesu Christi gedenken. Die deutschen Feiertagsgesetze zählen ihn zu den schützenswerten Kirchenfesten – ein “stiller Feiertag” wie Allerheiligen, Buß- und Bettag, der Volkstrauertag und Totensonntag.Nicht nur, dass an diesen Tagen je nach Bundesland öffentliche Tanzvergnügen, Zirkusse, Märkte, Messen sowie “sportliche und turnerische Veranstaltungen” untersagt oder nur zu bestimmten Zeiten erlaubt sind. Es ist auch nicht der Tag für unbotmäßigen Ulk und weltanschauliche Verwirrung: Stolze 756 Titel (Stand 2016) umfasst die Schwarze Liste der Filme, die die Prüfer der FSK seit 1980 auf den Feiertagsindex gesetzt haben.Es ist ein Dokument voller Absonderlichkeiten und Widersprüche. Viele indizierte Werke gefährden eher das Geschmacks- und Humorempfinden als die Bereitschaft zu Buße und Einkehr.Verboten sind nicht bloß Horrofilme wie “Nachts, wenn die Zombies schreien” und “Jungfrau unter Kannibalen”, sondern auch harmlose Heuler wie “Der Dicke in Mexiko”, “Piratensender Powerplay” mit Thomas Gottschalk und “Didi – der Doppelgänger” mit Didi Hallervorden. Dazu kommen Karl-May-Verfilmungen (“Durchs wilde Kurdistan”), Schwarzweißklassiker (“A Hard Day’s Night” mit den Beatles, “Mon Oncle” und “Trafic” mit Jaques Tati) sowie Kinderfilme wie “Max und Moritz” und “Kalle Blomquist”. Allein sechs Louis-de-Funès-Filme sind feriertags verboten, dazu “Vier Fäuste gegen Rio” mit Bud Spencer und Terence Hill wegen “zweier turbulenter Prügel-Szenen” und die alberne Harald-Juhnke-Klamotte “Schrecken der Kompanie”.
Die verbotenen Filme

Die FSK entscheidet auch über die Eignung von Filmen für “stille Feiertage”. Grundlage ist Artikel 140 des Grundgesetzes, wonach Sonntage und Feiertage gesetzlich geschützt sind. Die Liste nicht “feiertagsfreier” Filme umfasst in den Jahren 1980 bis 2015 über 700 Titel – nicht wenige davon wirken aus heutiger Sicht eher grotesk. Ein Auszug (in Klammern steht das Jahr der FSK-Sperre):
“Schnapsnase und Schlappohr” (1980)
“Der Dicke in Mexiko” (1980)
“Das Leben des Brian” (1980)
“Der Kurpfuscher und seine fixen Töchter” (1980)
“Louis der Spagettikoch” (1981)
“Käpt’n Blackbeard’s Spuk-Kaschemme” (1981)
“Didi Hallervorden – Alles im Eimer” (1981)
“Die Feuerzangenbowle” (1981)
“Piratensender Powerplay” (1981)
“Durchs wilde Kurdistan” (1983)
“Sunshine Reggae auf Ibiza” (1983)
“A Hard Day’s Night” (1984)
“Max und Moritz” (1985)
“Top Gun” (1986)
“Police Academy” (1988)
“Harold und Maude” (1988)
“Ghostbusters” (1990)
“Reservoir Dogs” (1992)
“Lotta zieht um” (1995)
“Meisterdetektiv Blomquist” (1995)
“Heidi in den Bergen” (2001)
“Jackass – The Movie” (2003)
“A Nightmare on Elm Street” (2010)
“Trafic” (Jaques Tati) (2014)

Tanzverbot gab es schon im Ersten Weltkrieg
Basis ist das Jugendschutzgesetz sowie ein eigenes Regelwerk der FSK, das im Kern von 1951 stammt. Aus einer Zeit also, als gestrenge Pastoren allzu ausschweifige “öffentliche Lustbarkeiten” argwöhnisch zu unterbinden versuchten. Als “Ulk” und Albernheit noch als Provokation galten.Die Tradition des “Tanzverbotes” freilich ist viel älter: Sittlich motivierte Tanzverbote gibt es seit Jahrhunderten in vielen Kulturen. Der Film “Footlose” von 1984 basiert lose auf einem vollständigen Tanzverbot in der Kleinstadt Elmore City in Oklahoma, das seit 1861 galt. Erst im Jahr 1980 begehrten Jugendliche dagegen auf – die Sache wurde zum Kulturkampf zwischen Teenagern und der erzkonservativen Kirchengemeinde. Als Elmore City nach 120 Jahren seine erste Tanzparty erlebte, beschäftigte das Thema halb Amerika.In Deutschland galt im Ersten Weltkrieg ein Tanzverbot, das erst zu Silvester 1918 aufgehoben wurde. Im Dritten Reich verhängte das nationalsozialistische Regime “dem Ernst der Lage entsprechend” mit Beginn des Polenfeldzugs 1939 ein Tanzverbot; im Verlauf des Krieges wurde es mehrfach gelockert, weil Tanzvergnügen für Soldaten als “kriegswichtig für die Kampfkraft” eingeschätzt wurden. Swingtanz blieb verboten, die “Swing-Jugend” traf sich zu konspirativen Treffen und wurde von der NSDAP als oppositionelle Jugendkultur eingeschätzt und streng verfolgt.Die Humortoleranz der FSK ist gestiegenBei der aktuellen “Feiertagsfreigabe” der Gegenwart gehe es gar nicht um explizite Gewaltdarstellungen, sondern mögliche Verunglimpfung oder “fragwürdige ethische Werte”, heißt es bei der FSK. Sie gelte nur für Kinos, nicht aber für Fernsehen, wo eigene Freigaberegeln gelten. So ist “Heidi” an Karfreitag 2019 etwa um 14.10 Uhr auf dem Kindersender Junior (auf Sky) zu sehen. Auch Streamingdienste wie Netflix müssen “Heidi” nicht 24 Stunden sperren.In den fünfziger Jahren seien noch 60 Prozent aller geprüften Filme als “feiertagsuntauglich” bewertet worden. Zwischen 200 und 2015 waren es nur noch ein Prozent. Tatsächlich nimmt die Zahl indizierter Titel stark ab. 1980 waren es noch 91, 1991 dann 25, 2002 immerhin noch zehn und 2014 vier (darunter das deutsch-israelische Demenzdrama “Am Ende ein Fest”). Die Humortoleranz der FSK ist gestiegen. Und: “Die Bedeutung der Feiertage in unserer Gesellschaft hat sich mittlerweile erheblich gewandelt”, sagt Stefan Linz von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft. Aber: Seit 1980 gab es kein Jahr ohne neue Verbote.Sind die Verbote noch zeitgemäß?Umso drängender die Frage, ob Tanzverbot und Filmstopp noch zeitgemäß sind. Darf ein Gremium nach wachsweichen Kriterien aus moralischen Erwägungen erwachsenen Menschen die öffentliche Ansicht einzelner Filme wegen eines Bauchgefühls untersagen? Oder bedarf es gerade in Zeiten erodierender Religiosität und heftiger Debatten um die Zukunft des christlichen Abendlandes institutioneller Leitplanken, die der wachsenden kulturellen Unverbindlichkeit etwas entgegensetzen?Nur noch 43 Prozent der Deutschen bezeichnen sich als religiös (47 im Westen, 25 im Osten). Knapp 30 Prozent gehören jeweils einer der beiden großen Konfessionen an, Tendenz sinkend. Aber sind Tanz- und Filmverbote geeignete Mittel, die Abkehr von der Religion zu bremsen? Ist es überhaupt Aufgabe eines säkularen Staates, mit Gesetzen die religiöse Inbrunst seiner Bürger zu steuern?Stefan Muckel vom Institut für Kirchenrecht an der Uni Köln spricht von einer “verfassungsrechtlichen Situation, die der Religion freundlich gegenübersteht”. Sie resultiere “daraus, dass man sich in Deutschland über Jahrhunderte hinweg und schlimmer als in jedem anderen Land aus Gründen der Religion bekämpft hat.” Die Nähe zwischen Staat und Kirche ist also eine politisch gewollte Besänftigungsmaßnahme mit langer Tradition.Gefährdet Bill Murray das christliche Abendland?Aber ist das christliche Abendland in Gefahr, weil Bill Murray in “Ghostbusters” übernatürliche Wesen jagt und “Police Academy” das Vertrauen in staatliche Sicherheitsorgane untergräbt? Ist die Astrid-Lindgren-Verfilmung “Lotta zieht um” eine unzumutbare Parabel auf Entwurzelung und Fremdheit in der modernen Gesellschaft? Warum ist Quentin Tarantinos “Reservoir Dogs” enthalten, nicht aber “Pulp Fiction”? Ist “Dumm und Dümmerer 2” (auf der Liste) feiertagsuntauglicher als “Dumm und Dümmerer 1” (nicht auf der Liste)?Zu den Gegnern des bigotten Aufführungsverbotes gehört der Kieler Landtagsabgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei Schleswig-Holstein. “Dass Kinderfilme, Klassiker, Satire und Kritik im Jahr 2015 auf einem Feiertagsindex stehen, verschlägt mir den Atem”, sagt er. “Diese Zensur ist wirklichkeitsfremd und gehört dringend abgeschafft. So lange die Feiertagsruhe nicht öffentlich wahrnehmbar gestört wird, haben Staat und Kirche kein Recht, uns bei der Gestaltung arbeitsfreier Sonn- und Feiertage zu bevormunden.”Natürlich ist die Liste primär ein putziger Anachronismus, ähnlich wie die Unzahl an faktisch überholten US-Gesetzen, wonach Frauen in Florida nicht unter Trockenhauben einschlafen und Männer in Kentucky nicht ohne Begleitung ihrer Gattin Hüte kaufen dürfen. Manche Behörde aber nimmt die Sache durchaus ernst:2011 fanden Frankfurter Discobetreiber ein Warnschreiben des Ordnungsamtes im Briefkasten. Die Behörde drohte im Falle von Karfreitagspartys mit Konzessionsentzug
2014 verhängte die Stadt Bochum ein 300-Euro-Bußgeld gegen die Initiative “Religionsfrei im Revier” des 65-jährigen Agnostikers Martin Budich. Seit 2012 zeigt er an Karfreitag Monty Pythons Jesus-Satire “Das Leben des Brian” als vorösterliche Provokation. Man respektiere, “dass Christen an diesem Tag der Ermordung ihres Religionsstifters gedenken”, sagte er damals der “WAZ” – nicht aber, dass auch Nichtgläubige zu “depressivem Verhalten genötigt” würden. Budich klagte gegen den Bescheid – und musste 100 Euro zahlen. Auch in diesem Jahr zeigt Budich wieder “Brian” – wenige Tage zuvor hatte ihm ein Gericht recht gegeben.
2011 untersagte die nordrhein-westfälische Regierungspräsidentin Annemarie Lütkes (Grüne) die für Karfreitag geplante Premiere von Giacomo Puccinis Oper “Madame Butterfly” im Essener Aalto-Theater.

Deutschland – ein PartyflickenteppichMehrere Bundesländer verkürzten zuletzt das Tanz- und Filmverbot an den stillen Tagen, darunter Schleswig-Holstein, Bremen und Baden-Württemberg. An Karfreitag jedoch gilt das Verbot überall ganztags – mit Ausnahme von Berlin (4 bis 21 Uhr), Bremen (6 bis 21 Uhr) und Hamburg (2 bis 24 Uhr). Trinken erlaubt, Tanzen nicht. Die Sache ist komplex. In Niedersachsen gilt zum Beispiel an Allerseelen (2. November) ein Tanzverbot von 5 bis 24 Uhr – aber nur in Gemeinden mit mindestens 40 Prozent katholischer Bevölkerung.Zweifellos widerspricht vieles auf der Filmliste nicht mehr dem sittlichen Empfinden der deutschen Gesellschaft im Jahre 2019 an hohen Feiertagen. Dafür aber, dass die Politik grundsätzlich und mehrheitlich vom Tanz- und Aufführungsverbot ablassen will, gibt es keine Anzeichen.Tatsächlich erlebt das Land nach Jahrzehnten fortschreitender Säkularisierung in diesen Zeiten, in denen westliche Werte unter Druck geraten, eher eine kleine Rückbesinnung auf kulturelle Traditionen – bei gleichzeitig sinkenden Kirchenmitgliederzahlen.Die anhaltende Debatte über Glaubenskriege und Kulturdifferenzen zwingt geradezu zur Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Normen und Verbindlichkeiten. In der Kirche, aber vor allem außerhalb der Kirche. Und diese Debatte geht weit über Film- und Tanzverbote hinaus.
Das ist die FSK
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) mit Sitz in Wiesbaden entscheidet auf der Basis des Jugendschutzgesetzes und eigener Grundsätze über die Altersfreigabe von Filmen und Computerspielen. Die 250 ehrenamtliche Prüfer – darunter Lehrer, Psychologen, Journalisten, Studenten, Filmhistoriker, Richter und Staatsanwälte – entscheiden, ob ein Film für bestimmte Altersstufen gesperrt wird, weil er “geeignet ist, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen”. Sie haben im Jahr 2015 exakt 10 580 Freigaben erteilt. Über jeden Film stimmen fünf Prüfer ab. Nicht nur Kinobetreiber, sondern auch Fernsehsender sind von den FSK-Freigaben betroffen. Filme “ab 18” dürfen nur zwischen 23 und 6 Uhr morgens gesendet werden, Filme “ab 16” zwischen 22 und 6 Uhr morgens. Bei Filmen “ab 12” ist bei der Sendezeit “dem Wohl jüngerer Kinder Rechnung zu tragen”. Seit Jahren gibt es Kritik, dass der Sprung von “FSK 6” zu “FSK 12” zu groß ist – auch mit Blick auf die gestiegene Medienkompetenz heutiger Schüler.
* Dieser Text entstammt der Gründonnerstagsausgabe 2016. Let’s block ads! (Why?)