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Was bisher geschah: Breyer vs. Schlie – Ordnungsruf wird Fall für Landesverfassungsgericht | shz.de

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1 von 1Piraten-Fraktionschefs Patrick Breyer steht am Freitag gegen Landtagspräsident Klaus Schlie vor Gericht. Foto:
dpa1 von 1Lübeck | Das Landesverfassungsgericht in Lübeck verhandelt am Freitag eine Klage des Piraten-Fraktionschefs Patrick Breyer gegen den Landtagspräsidenten Klaus Schlie (CDU). Breyer hatte im Februar wegen eines Ordnungsrufs Klage eingereicht. Das Gericht solle nun feststellen, dass der Ordnungsruf gegen die verfassungsrechtlich garantierte Redefreiheit verstoße, heißt es in einer Presseerklärung der Piraten. Patrick Breyer wird bei dem Prozess in Lübeck anwesend sein. Dass gegen einen Ordnungsruf vor dem Landesverfassungsgericht geklagt wird, ist in der Geschichte des Parlaments ein bisher einmaliger Vorgang. Was bisher geschah: 14.12.2016In der Dezembertagung des Landtags kritisierte Breyer, dass Spitzenjobs an Landesrechnungshof und Landesverfassungsgericht ohne öffentliche Ausschreibung vergeben würden. Vielmehr entscheidet die Politik hinter verschlossenen Türen, wer diese Positionen besetzt. Das Wahlverfahren sei ein „Postenschacher“ unter den Fraktionen.Speziell richtete sich sein Protest gegen die anstehende Wahl des Rechnungshof-Vizes. Breyer bezweifelte, dass der SPD-nahe Kandidat Bernt Wollesen für diese Position am besten qualifiziert sei „oder, dass man auch nur versucht hat, die Person mit der besten Qualifikation zu finden“. Vielmehr würden die höchsten öffentliche Ämter nach Parteienproporz untereinander aufgeteilt.  Schlie erteilte Breyer daraufhin einen Ordnungsruf und erklärte: „Ich finde dieses Verhalten diesem Hause gegenüber und vor allen Dingen auch gegenüber der Person in höchstem Maße unwürdig. Sie beschädigen hier Persönlichkeitsrechte.“Ein Video zeigt die Rede im Landtag:[embedded content]25.1.2017Breyer scheitert mit einem Einspruch gegen den Ordnungsruf. In seiner Protestnote schrieb Breyer zuvor, er könne nicht nachvollziehen, welche seiner Äußerung mit welcher Begründung die parlamentarische Ordnung verletzt haben soll.Die Fraktionen wiesen den Einspruch mit der Begründung zurück, dass zuvor einvernehmlich verabredet wurde, keine Debatte zur Wahl zu führen. Dies sei auch mit Zustimmung der Piraten geschehen. Dies sei das übliche Vorgehen, um „zu wählende Person nicht durch eine parlamentarische Debatte in ihrem Ansehen zu beschädigen“, wie es in einer Bekanntmachung Schlies heißt. Breyer habe sich mit seinem Beitrag nicht zum Abstimmungsverhalten, sondern entgegen aller Abmachungen „zur Sache“ geäußert.
Was ist ein Ordnungsruf?
Wenn Abgeordnete im Plenum die „Ordnung des Hauses“ (etwa durch Provokation, Beleidigung, Drohung oder andauerndes Stören des Redners) verletzen, riskieren sie einen Ordnungsruf. Dieser ist ein Mittel, um Abgeordnete zu verwarnen. Im äußersten Fall kann ihnen sogar das Wort entzogen werden, oder sie können von der Plenarsitzung ausgeschlossen werden. Das Recht dazu haben der Landtagspräsident und seine Stellvertreter. Sie leiten die Sitzungen des Plenums.Der zur Ordnung gerufene Abgeordnete kann gegen einen Ordnungsruf spätestens bis zum folgenden Werktag Einspruch erheben.
3.2.2017Breyer reicht gegen die Maßregelung Klage beim Landesverfassungsgericht ein – ein in der Parlamentsgeschichte einmaliger Vorgang. „Ich lasse mit den Mund nicht verbieten“, erklärt Breyer dazu. Man akzeptierte keinen Maulkorb dafür, dass man die Verteilung öffentlicher Ämter nach Parteienproporz anprangere. „Die wahre Schande des Hauses ist, dass seit Jahrzehnten so verfahren wird und Kritiker mundtot gemacht werden sollen.“9.2.2017Das Landesverfassungsgericht kündigt eine Entscheidung über die Klage noch vor der Landtagswahl an. Laut Gericht soll über die Frage, ob Schlie Breyer nach dessen Rede im Landtag ein Ordnungsruf erteilt werden durfte „noch in dieser Legislaturperiode und in der derzeitigen Besetzung des Gerichts entschieden werden“. Die mündliche Verhandlung wurde für den 21. April 2017 angesetzt.
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von shz.de, dpa
erstellt am 20.Apr.2017
| 17:31 Uhr
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