Wifi4EU: EU verlangt Registrierungspflicht für ihr Gratis-WLAN | golem.de [extern]
Das Gratis-WLAN der EU soll man nicht anonym nutzen können. (Bild: ec.europa.eu)
Die EU gibt in den kommenden Jahren Millionen Euro für kostenloses WLAN aus. Doch das Programm verlangt offenbar eine Registrierungspflicht für die Nutzer.
Die Europäische Union will von den Nutzern ihres kostenlosen WLAN-Dienstes Wifi4EU eine Registrierung verlangen. Ein europaweites Authentifizierungssystem sei notwendig, um aus Sicherheits- und Haftungsgründen ein “Minimum an Kontrolle” ausüben zu können, sagte eine Sprecherin der EU-Kommission auf Anfrage von Netzpolitik.org. Eine Verifizierung per Handynummer solle klären, ob es sich um autorisierte Nutzer handele.Ein externer Dienstleister, der noch gefunden werden müsse, solle das System aufbauen und betreiben, hieß es weiter. Für andere Zwecke solle die Datenbank nicht genutzt werden, jedoch sollten sich “weitere kostenlose lokale drahtlose Netze für die Internetanbindung” daran anschließen können. Da die Nutzung anonymer Prepaid-Sim-Karten zunehmend erschwert wird, wäre eine Identifizierung der Nutzer per Handy-Nummer in den meisten Fällen möglich.Neues Gesetz gegen RegistrierungspflichtDas Europaparlament hatte im September 2017 Plänen der EU-Kommission zugestimmt, in ganz Europa bis zu 8.000 kostenlose öffentliche Internet-Zugänge einzurichten. Dafür sind rund 120 Millionen Euro vorgesehen. Mit einer durchschnittlichen Summe von 15.000 Euro übernimmt das Programm Wifi4EU die Kosten für Ausrüstung und Installation des WLAN-Zugangs. Für den eigentlichen Netzzugang und die Instandhaltung für mindestens drei Jahre ist der Betreiber verantwortlich.In den Vorschlägen war bislang etwas schwammig von einem “EU-weit gültigen Authentifizierungssystem” und einem “einzigen Login” die Rede. Dies widerspricht allerdings den Plänen der Bundesregierung, die in der vergangenen Legislaturperiode versuchte, mit der Abschaffung der Störerhaftung eine Registrierungspflicht für offene WLANs zu verhindern. So heißt es in der neuen Fassung des Telemediengesetzes (TMG), die voraussichtlich im November in Kraft tritt: “Diensteanbieter nach § 8 Absatz 3 dürfen von einer Behörde nicht verpflichtet werden, 1. vor Gewährung des Zugangs a) die persönlichen Daten von Nutzern zu erheben und zu speichern (Registrierung)”.Datenschützer kritisieren die Pläne der EU-Kommission scharf. “Es gibt kein berechtigtes Interesse an der Identifizierung von Nutzern kostenloser Internetzugänge”, schrieb der Kieler Piratenpolitiker Patrick Breyer an den Europäischen Datenschutzbeauftragten Giovanni Buttarelli. Denn der Betreiber hafte nach der E-Commerce-Richtlinie nicht für durchgeleitete Datenströme. Breyer forderte Buttarelli daher auf, “gegen die Pläne der EU-Kommission zur Zwangsidentifizierung von WLAN-Nutzern im Rahmen des Wifi4EU-Projekts einzuschreiten”.Let’s block ads! (Why?)
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