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NSA-Spionagekonzern CSC nimmt zu Vorwürfen Stellung [ergänzt]

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Der deutsche Ableger des US-Konzerns CSC, der für die NSA tätig ist, hat auf meine Fragen zu seiner Vertrauenswürdigkeit geantwortet. Hier meine Fragen, die Antworten und mein Kommentar:

1. Hat die US-amerikanische CSC Corp. oder eine andere US-amerikanische Gesellschaft eine beherrschende Stellung über die CSC Deutschland Solutions GmbH?
Computer Sciences Corporation (CSC) ist die Muttergesellschaft der CSC Deutschland Solutions GmbH. Weder diese noch eine andere US-amerikanische Gesellschaft übt über die CSC Deutschland Solutions GmbH eine “beherrschende” Stellung in dem Sinne aus, dass es ihr rechtlich möglich wäre gesellschaftsrechtliche Weisungen zu erteilen, die gegen deutsches Recht verstoßen.

Anmerkung: Die CSC kann seiner deutschen Tochter als Alleingesellschafterin durchaus Weisungen erteilen. Die Frage ist, ob die CSC Deutschland Solutions GmbH es ablehnen würde, diesen nachzukommen. Kontrollieren kann das niemand.

2. Unterliegt die CSC Deutschland Solutions GmbH selbst der US-amerikanischen Rechtsordnung (z.B. nach der “minimal contacts doctrine”)?
Als deutsche Gesellschaft unterliegt die CSC Deutschland Solutions GmbH dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es ist dabei unser unverrückbarer Geschäftsgrundsatz, dass alle unsere geschäftlichen Handlungen in striktem Einklang mit den Gesetzen der Länder, in den CSC tätig ist, zu stehen haben. Wir halten uns -wie es unsere Unternehmenspolitik verlangt- jederzeit an die Gesetze der Länder, in denen wir tätig sind.
Sofern amerikanische Rechtsvorschriften wie z.B. der Patriot Act, rechtliche Wirkung auch für ausländische Tochtergesellschaften amerikanischer Mutterkonzerne entfalten, ist von Seiten der CSC Deutschland Solutions GmbH sichergestellt, dass wir der Einhaltung deutschen Rechts stets Vorrang vor der US-amerikanischen Rechtsordnung einräumen.
Sollte die CSC Deutschland Solutions GmbH einen richterlichen Beschluss oder die Anordnung zur Herausgabe von CSC Kundendaten durch die US-Regierung oder andere Dritte erhalten, wird sich die CSC Deutschland Solutions GmbH an die Vorgaben des Vertrags mit dem Kunden und die geltenden nationalen Gesetze halten. Im Falle eines Konflikts zwischen den vertraglichen Vereinbarungen und den anwendbaren Gesetzen wird die CSC Deutschland Solutions GmbH einen Expertenrat einholen und sich mit dem betroffenen Kunden beraten. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass eine Anordnung durch eine US-Behörde oder die eines anderen Landes die CSC Deutschland Solutions GmbH verbietet den betreffenden Kunden zu informieren, wir die CSC Deutschland Solutions GmbH rechtliche Maßnahmen ergreifen, um die Herausgabe der verlangten Daten abzuwenden.

Anmerkung: US-Behörden verbieten routinemäßig die Offenlegung von Auskunftersuchen, das ist nicht “unwahrscheinlich”. Juristische Schritte gegen entsprechende Anordnungen haben oft keine aufschiebende Wirkung.

3. Sind die CSC Deutschland Solutions GmbH oder ihre Mitarbeiter jemals von ausländischen Amtsträgern, Behörden, Gerichten oder Unternehmen – einschließlich der CSC Corp. – um Herausgabe von Informationen gebeten, dazu aufgefordert oder verpflichtet worden, die sie im Zuge der Anbahnung oder Ausführung von Verträgen mit deutschen Stellen erhalten haben? Wenn ja, wird um nähere Informationen gebeten.
Die CSC Deutschland Solutions GmbH oder ihre Mitarbeiter sind noch nie von ausländischen Amtsträgern, Behörden, Gerichten oder Unternehmen und auch nicht von der Computer Sciences Corporation zur Herausgabe von vertraulichen Informationen gebeten oder dazu aufgefordert oder verpflichtet worden, derartige Informationen herauszugeben, die sie im Zuge der Anbahnung oder Ausführung von Verträgen mit deutschen Stellen erhalten haben.
4. Haben die CSC Deutschland Solutions GmbH oder ihre Mitarbeiter jemals an ausländische Amtsträger, Behörden, Gerichte oder Unternehmen – einschließlich der CSC Corp. – Informationen herausgegeben, die sie im Zuge der Anbahnung oder Ausführung von Verträgen mit deutschen Stellen erhalten haben? Wenn ja, wird um nähere Informationen gebeten.
Folglich haben weder die CSC Deutschland Solutions GmbH noch ihre Mitarbeiter jemals an ausländische Amtsträger, Behörden, Gerichte oder Unternehmen einschließlich der Computer Sciences Corporation vertrauliche Informationen herausgegeben, die sie im Zuge der Anbahnung oder Ausführung von Verträgen mit deutschen Stellen erhalten haben.
5. Speichern die CSC Deutschland Solutions GmbH oder ihre Mitarbeiter im Zuge der Vertragsanbahnung und -durchführung gewonnene Erkenntnisse auf ausländischen Servern oder auf deutschen Servern, auf die ausländische Stellen Zugriff haben?
Die CSC Deutschland Solutions GmbH oder ihre Mitarbeiter speichern im Zuge der Vertragsanbahnung und -durchführung gewonnene vertrauliche Kenntnisse auch nicht auf ausländischen Servern oder auf deutschen Servern, auf die ausländische Stellen Zugriff haben.
Der hessische Datenschutzbeauftragte, Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch, hat sich zuletzt Anfang diesen Jahres persönlich von der Datenschutzkonformität unserer CSC-internen IT-Systeme und Datenverarbeitung überzeugt und dabei keinerlei Beanstandungen geltend gemacht.

Anmerkung: Ob die Angaben der CSC zutreffen und in Zukunft weiterhin zutreffen werden, ist unbekannt. Meines Erachtens sind Unternehmen, die dem US-Recht unterliegen (können), generell nicht vertrauenswürdig, weil dieses das europäische Datenschutzrecht nicht respektiert. Aus meiner Sicht fehlt solchen Unternehmen die für öffentliche Aufträge erforderliche Zuverlässigkeit.
Ergänzung vom 03.04.2014:

Ergänzung vom 04.05.2014:
Der CSC ist für ihre “Dienstleistungen” nun ein Big Brother Award verliehen worden.
 

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