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Landesregierung zu Sexueller “Distanzunterschreitung” eines Ausbilders an der Polizeischule Eutin

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Drucksache 18/4888
2016-11-30
Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten
Sexuelle “Distanzunterschreitung” eines Ausbilders an der Polizeischule Eutin
1. Im Jahr 2016 wurde ein Beamter, der als Ausbilder an der Polizeischule einen Verweis wegen Annäherung an eine minderjährige Polizeischülerin im Jahr 2015 erhalten hatte, erneut als Ausbilder eingesetzt. a) Wer war von dieser Entscheidung (erneuter Einsatz an der Polizeischule) informiert bzw. in diese eingebunden, bevor sie getroffen wurde (bitte die ge- naue Funktionsbezeichnung der Amtsträger nennen)?
Antwort: Es handelt sich hierbei um eine Organisationsentscheidung der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung in Abstimmung mit dem Landespolizeiamt und den entsprechenden Gremien.
b) Wer hat diese Entscheidung getroffen (bitte die genaue Funktionsbezeichnung der Amtsträger nennen)?
Antwort: Siehe Antwort zu 1. a).
c) Sind die Entscheidungsträger noch heute im selben Amt tätig?
Antwort: Die Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung steht seit dem 05.09.2016 unter neuer Leitung. Im Landespolizeiamt hat es auf Entscheidungsebene keine personellen Änderungen gegeben.
d) Gibt es klare Richtlinien über die charakterliche Eignung bzw. Nichteignung von Ausbildern, die eine solche Entscheidung in Zukunft ausschließen würden?
Antwort: Die Landespolizei hat für alle Dienstposten der Laufbahngruppen 2.1 und 2.2 eine analytische Dienstpostenbewertung durchgeführt. In dieser sind auch die Dienstposten der Fachlehrerinnen und Fachlehrer und der Ausbildungsgruppenleiter /innen der PD AFB bewertet. Danach muss eine Fachlehrerin bzw. ein Fachlehrer folgende Anforderungen erfüllen:
• Befähigung zur leitbildorientierten Betreuung von Auszubildenden
• Gesteigerte Selbstständigkeit
• Soziale Kompetenz
• Durchsetzungsfähigkeit
• Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
• Analytisches Denkvermögen und Befähigung zur sachgerechten Verarbeitung von umfangreichen Informationen
• Gründliche und vielseitige Rechts- und Fachkenntnisse sowie aufgabenbezogenes Spezialwissen
Die Besetzung von Fachlehrerstellen erfolgt über eine polizeiinterne Ausschreibung . Die Personalauswahl orientiert sich an der Feststellung, welcher Bewerber das erforderliche Anforderungsprofil am besten erfüllt. Die Antwort darauf geben die Leistungen und Befähigungen einer Bewerberin /eines Bewerbers auf Basis aktueller dienstlicher Beurteilungen. Es existiert ein aktueller Arbeits- und Prüfauftrag des Landespolizeidirektors an die Leiterin des Führungsstabes der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung, in dem auch die Qualifizierungsmaßnahmen und Anforderungsprofile für Führungskräfte und Fachlehrer der Fachinspektion Aus- und Fortbildung geprüft werden.
2. Die Kieler Nachrichten berichten, es werde „von einer Handvoll und mehr“ Fällen gesprochen, in denen der Beamte nicht die vorgegebene Distanz zu Schülerinnen eingehalten habe.” Der Innenminister hat dem Innen- und Rechtsausschuss lediglich von zwei (möglichen) “Distanzunterschreitungen” des Beamten berichtet.
a) In wie vielen Fällen gibt es Erkenntnisse dazu, dass der Beamte nicht die nötige Distanz zu Schülerinnen eingehalten haben könnte?
Antwort: Die Frage bezieht sich auf ein abgeschlossenes und ein laufendes Disziplinarverfahren . Aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen kann auf den Inhalt dieser Verfahren nicht näher eingegangen werden.
b) Wann sollen sich diese Vorfälle ereignet haben, wann sind sie zur Kenntnis gelangt und was ist darauf wann veranlasst worden?
Antwort: Siehe Antwort zu 2. a).
c) Gibt es Anhaltspunkte für einen Einfluss von “Distanzunterschreitungen” auf die Notengebung des Beamten? Antwort: Siehe Antwort zu 2. a).

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