Anfrage geplant: Überlange Dauer von Gerichtsverfahren
Nach wiederholten Verurteilungen Deutschlands durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof hat der Bundestag die Möglichkeit eingeführt, überlange Dauer von Gerichtsverfahren zu beanstanden und unter Umständen Entschädigung dafür zu verlangen. Das ist wichtig, weil sich Sparen bei der Rechtsprechung nicht lohnen darf.
Ich will bei der Landesregierung nachfragen, wie die Situation in Schleswig-Holstein ist, und habe eine entsprechende Anfrage entworfen:
Überlange Dauer von Gerichtsverfahren
1. Zu den gemäß § 198 Gerichtsverfassungsgesetz erhobenen Verzögerungsrügen wird um folgende Angaben gebeten:
a) Jahr der Rüge
b) Gericht, gegenüber dem eine Verzögerung gerügt worden ist
c) gesamte Verfahrensdauer im gerügten Verfahren im Zeitpunkt der Rüge
d) Verfahrensgegenstand
wurden bisher im Land Schleswig-Holstein in den einzelnen Gerichtsbarkeiten erhoben?
2. Zu den Entschädigungsklagen gem. § 198 Abs. 5 GVG wird um folgende Angaben gebeten:
a) Jahr der Klageerhebung
b) Gericht, dem eine überlange Verfahrensdauer vorgeworfen wird
c) gesamte Verfahrensdauer im Ausgangsverfahren im Zeitpunkt der Erhebung der Entschädigungsklage
d) bei abgeschlossenen Verfahren: Verfahrensabschluss (Urteil, Vergleich)
e) bei abgeschlossenen Verfahren: Höhe der Entschädigungszahlung
Habt ihr Anregungen oder Ergänzungen zu den Fragen? Dann tragt sie am besten direkt im entsprechenden Pad ein.
Die Anfrage soll in den nächsten Wochen eingereicht werden. Die Einreichung und auch die Antwort der Landesregierung werden in im Informationssystem sichtbar sein.
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