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Anfrage zu Heimkindern ohne Bezugsperson in Schleswig-Holstein geplant [ergänzt]

Anfragen Landtag

An dem Entwurf der folgenden Anfrage an die Landesregierung kann jeder im Pad mitarbeiten, kommentieren usw.:

Heimkinder ohne Bezugsperson in Schleswig-Holstein
1. Wie viele Kinder sind in Heimen in Schleswig-Holstein dauerhaft untergebracht?
2. Woher stammen wie viele Kinder (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern)?
3. Wieviele Kinder sind aufgrund eines freiwilligen Antrags auf Hilfe zur Erziehung untergebracht?
4. Welche Möglichkeiten haben die unter Ziff. 3 genannten Kinder, deren Sorgeberechtigte nicht in der Nähe wohnen, sich über Missstände im Heim zu beschweren und Hilfe zu holen, ohne dass die Einrichtung dies bemerkt und sanktionieren kann? Gibt es einen erreichbaren heim-externen Ansprechpartner vor Ort?
5. Wenn Heimkinder weder eine Bezugsperson noch einen Vormund vor Ort haben, hält es die Landesregierung für erforderlich, einen erreichbaren heim-externen Ansprechpartner vor Ort für Beschwerden zu benennen?
6. Wenn Heimkinder weder eine Bezugsperson noch einen Vormund vor Ort haben, wäre eine Auflage an die Heime durch die Heimaufsicht sinnvoll, diesen Kindern wenigstens uneingeschränkten Zugang zu Telekommmunikationsleistungen ohne Mithörer zu gewähren?
7. Überwacht die Heimaufsicht, ob Kinder Taschengeld erhalten? Wenn ja, wie?
8. Wieviele Heimkinder besuchen keine öffentliche Schule? Warum sind Heimkinder von der Schulpflicht ausgenommen? Wie beurteilt die Landesregierung diese Ausnahme?

Die fertige Anfrage und die Antwort der Landesregierung werden im Informationssystem des Landtags nachzulesen sein.
Ergänzung vom 10.05.2016:
Hier die Antworten der Landesregierung.
Danach verneinte die Sozialministerin schon 2013, dass Handlungsbedarf bezüglich externer Ansprechpartner für Heimkinder, bezüglich nicht überwachter Telekommunikation, Taschengeld oder Schulbesuch bestehe.
Bis heute sind die staatlichen Maßnahmen zur Vorbeugung von Misshandlungen in Kinder- und Jugendheimen aus meiner Sicht absolut unzureichend:

  • Es gibt keinen Katalog von zulässigen/unzulässigen Verhaltensweisen/Zwangsmaßnahmen des Betreuungspersonals (Positiv- oder Negativliste)
  • Es gibt keinen Katalog von meldepflichtigen Vorkommnissen
  • Es ist nicht gewährleistet, dass die Untergebrachten unbeaufsichtigt und ohne Angst vor Sanktionen Beschwerden an eine unabhängige Stelle richten oder ein persönliches Gespräch führen können
  • Es ist nicht gewährleistet, dass die zuständigen Stellen (z.B. Jugendamt, Vormund, Angehörige) – teils aus weit entfernten Bundesländern – sich im Fall von Beschwerden ein persönliches Bild machen
  • Es gibt eine gesetzliche Vorschrift, derzufolge Vormünder regelmäßig ein monatliches persönliches Gespräch zu führen haben. Dies läuft aber leer, wenn der Vormund weit entfernt wohnt oder Jugendliche ohne Vormund durch ihre Erziehungsberechtigten untergebracht werden.
  • Es gibt eine gesetzliche Vorschrift, derzufolge eine Freiheitsentziehung richterlicher Genehmigung bedarf. Es ist jedoch unklar, wann eine Freiheitsentziehung vorliegt. Zudem kontrolliert niemand, ob für Jugendliche in entsprechenden Heimen die erforderliche richterliche Genehmigung vorliegt.

Wir Piraten kämpfen für Verbesserungen.

Kommentare

3 Kommentare
  • Hymeteron

    Wichtiges Thema. Hätte ich so aber nicht auf dem Plan gehabt!

  • Lina

    Was ist nun aus der Anfrage geworden?

    • Patrick Breyer

      Hallo Lina,
      hier die Antworten der Landesregierung.
      Danach verneinte die Sozialministerin schon 2013, dass Handlungsbedarf bezüglich externer Ansprechpartner für Heimkinder, bezüglich nicht überwachter Telekommunikation, Taschengeld oder Schulbesuch bestehe.
      Bis heute sind die staatlichen Maßnahmen zur Vorbeugung von Misshandlungen in Kinder- und Jugendheimen aus meiner Sicht absolut unzureichend:
      – Es gibt keinen Katalog von zulässigen/unzulässigen Verhaltensweisen/Zwangsmaßnahmen des Betreuungspersonals (Positiv- oder Negativliste)
      – Es gibt keinen Katalog von meldepflichtigen Vorkommnissen
      – Es ist nicht gewährleistet, dass die Untergebrachten unbeaufsichtigt und ohne Angst vor Sanktionen Beschwerden an eine unabhängige Stelle richten oder ein persönliches Gespräch führen können
      – Es ist nicht gewährleistet, dass die zuständigen Stellen (z.B. Jugendamt, Vormund, Angehörige) – teils aus weit entfernten Bundesländern – sich im Fall von Beschwerden ein persönliches Bild machen
      – Es gibt eine gesetzliche Vorschrift, derzufolge Vormünder regelmäßig ein monatliches persönliches Gespräch zu führen haben. Dies läuft aber leer, wenn der Vormund weit entfernt wohnt oder Jugendliche ohne Vormund durch ihre Erziehungsberechtigten untergebracht werden.
      – Es gibt eine gesetzliche Vorschrift, derzufolge eine Freiheitsentziehung richterlicher Genehmigung bedarf. Es ist jedoch unklar, wann eine Freiheitsentziehung vorliegt. Zudem kontrolliert niemand, ob für Jugendliche in entsprechenden Heimen die erforderliche richterliche Genehmigung vorliegt.
      Wir Piraten kämpfen für Verbesserungen.
      Beste Grüße
      Patrick

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