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Anfrage zur Unabhängigkeit der Justiz geplant: Weisungsrecht, Auslagerung von Justiz-IT, Prozesskostenhilfe

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Folgende Anfrage will ich an die Landesregierung richten:

Unabhängigkeit der Justiz: Weisungsrecht, Auslagerung von Justiz-IT, Prozesskostenhilfe
1. In wie vielen Verfahren hat das zuständige Mitglied der Landesregierung oder dessen Ministerium seit 2010 jeweils
a) der Staatsanwaltschaft schriftliche oder mündliche Weisungen zur Sachbehandlung in einem bestimmten Verfahren gegeben,
b) der Staatsanwaltschaft schriftliche oder mündliche Anregungen zur Sachbehandlung in einem bestimmten Verfahren gegeben,
c) schriftliche oder mündliche Berichte der Staatsanwaltschaft über die Sachbehandlung in einzelnen Verfahren (einschließlich Verfahrensstand) angefordert,
d) schriftliche oder mündliche Berichte der Gerichte über die Sachbehandlung in einzelnen Verfahren angefordert?
Es wird gebeten, die Antworten nach Jahren aufzuschlüsseln.
2. Welche Sachverhalte lagen den einzelnen Verfahren jeweils zugrunde?
3. In welchen der Fälle erfolgte die Intervention im Rahmen eines Dienstaufsichtsverfahrens?
4. Beabsichtigt die Landesregierung, über den Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des externen Weisungsrechts der Justizminister gegenüber der Staatsanwaltschaft einzubringen?
5. Welche Justiz-IT-Anwendungen werden aktuell nicht auf justizeigener Informationstechnik (z.B. bei Dataport) betrieben?
6. Über den Zeitraum eines Jahres betrachtet, an wie vielen Tagen waren diese Anwendungen jeweils nicht oder nicht vollständig verfügbar?
7. Zuletzt soll die extern bei Dataport betriebene Justizanwendung “Folia” tagelang ausgefallen sei. Ein Mitarbeiter von Dataport habe auf Anfrage mitgeteilt, man habe noch größere Kunden zu betreuen.
Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass eine justizeigene IT-Verwaltung eine schnellere Unterstützung im Bedarfsfall gewährleistet?
8. In welchen Bundesländern werden Justiz-IT-Anwendungen auf justizeigener Informationstechnik verwaltet?
9. Der zentrale IT-Betrieb der niedersächischen Justiz erfüllt seine Aufgabe nach der Vorgabe, ebenso wirtschaftlich wie andere Anbieter zu arbeiten.
a) Ist es nach Auffassung der Landesregierung möglich, dass ein eigenständiger IT-Betrieb der Justiz vergleichbar wirtschaftlich arbeiten kann wie Dataport oder andere externe Dienstleister?
b) Mit welchen Mehrkosten rechnet die Landesregierung gegebenenfalls, würde der Betrieb von Justiz-IT-Anwendungen einem justizeigenen Betrieb übertragen werden? (es wird um genaue Aufschlüsselung gebeten)
c) Hat die Landesregierung eine Kooperation mit Justiz-IT-Betrieben anderer Länder geprüft und, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
10. Beabsichtigt die Landesregierung, von der Ermächtigung nach § 20 Abs. 2 oder 3 RPflG Gebrauch zu machen? Wenn noch keine Entscheidung gefallen ist, welche vorbereitenden Schritte sind beabsichtigt und wann soll entschieden werden?

Ergänzungen der Fragen oder Kommentare dazu sind im Pad willkommen, bevor die Anfrage in einiger Zeit eingereicht wird. Die Einreichung und auch die Antwort der Landesregierung werden im Informationssystem sichtbar sein.

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