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Anonyme Bezahlung elektronischer Verwaltungsangebote ermöglichen!

Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Folgende Beschwerde habe ich heute an das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum gerichtet:

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Land Schleswig-Holstein bietet über den “Schleswig-Holstein-Service” (https://service.schleswig-holstein.de/verwaltungsportal/FVP/Application/Index.aspx) mehrere kostenpflichtige elektronische Verwaltungsangebote an, von deren Nutzern rechtswidrig persönliche Identifizierungsdaten (Name, Anschrift) abverlangt werden:
1. Einfache Melderegisterauskunft
Bei der Einholung einer einfachen Melderegisterauskunft über das o.g. Portal wird die Nennung der Identität des Anfragenden gefordert, ohne dass dafür eine rechtliche Grundlage bestünde:
Einfache Melderegisterauskünfte können anonym verlangt werden. Die anfragende Person muss die Anfrage weder begründen noch ihren Namen nennen.
https://www.datenschutzzentrum.de/riser/faq_riser.htm#2
Zur Bezahlung per Lastschrift oder Kreditkarte ist jedenfalls die Angabe der Anschrift nicht erforderlich, siehe entsprechende Angebote anderer Länder:
https://www.kkm-sachsen.de/mra/%28S%28su0ljn55m2iqylqqfb5h1m45%29%29/privat.aspx
https://buergerauskunft.zemaonline.de/bgausk/pages/ema/search/form.jsf?page=suche
Im Übrigen besteht nach dem Telemediengesetz die Verpflichtung, auch eine anonyme Bezahlung von Diensten anzubieten, soweit dies möglich ist. Dies kann bei der Melderegisterauskunft beispielsweise durch ein eigenes Prepaidsystem erfolgen (der Nutzer kauft gegen Barzahlung einen Guthabencode) oder durch Akzeptanz kommerzieller Prepaid-Zahlungskarten (z.B. “Paysafecard”, “Ukash”).
2. Einfache Gewerberegisterauskunft
Hier gilt dasselbe.
3. Geoserver
Wer digitale Daten über den Geoserver kauft, darf ebenfalls nicht verpflichtet werden, Name und Anschrift zu offenbaren. Denn eine postalische Lieferung erfolgt nicht.
Soweit die Landesregierung in Antwort auf eine Anfrage von mir darauf hinweist, dass der Zahlungseingang mit der Bestellung in Verbindung gebracht werden müsse, ist dies bereits mit einem anonymen Zahlungscode möglich.
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1200/drucksache-18-1256.pdf
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, das Land zu einem anonymen und dadurch datenschutzkonformen Angebot kostenpflichtiger e-Government-Dienste zu veranlassen. Die Durchsetzung eines anonymen Bezahlverfahrens ist auch deshalb wichtig, weil die Zahl kostenpflichtiger e-Government-Dienste in Zukunft erheblich zunehmen wird.
Mit freundlichem Gruß,
Patrick Breyer

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