Antrag im Landtag: Piraten wollen Bestattungsgesetz lockern – Nordkirche sieht das kritisch | shz.de [extern]
Totenasche darf in Bremen auch auf öffentlichen Flächen ausgestreut werden, die Möglichkeit wird bislang aber nicht genutzt.
Kiel | Die Piratenfraktion im Landtag will das Bestattungsgesetz lockern. Wer eine Einäscherung wünscht, solle schriftlich festlegen können, was mit seiner Asche einmal geschehen soll, sagte der Fraktionsvorsitzende Patrick Breyer am Mittwoch in Kiel. Angehörigen soll es nach Ansicht der Piraten etwa erlaubt werden, die Urne für bis zu zwei Jahre in ihrer Wohnung aufzubewahren, wenn eine Bestattung im Anschluss sichergestellt ist.
Das Bestattungsrecht ist in Deutschland Sache der Länder. Die Gesetze sind zwar überall ähnlich: In Bremen und Nordrhein-Westfalen aber sind sie liberalisiert worden. In NRW ist es beispielsweise erlaubt, Asche auch außerhalb von Friedhöfen zu verstreuen. Grundsätzlich sind in SH auch Seebestattungen möglich – dafür braucht man jedoch eine behördliche Genehmigung. Und der Verstorbene muss in besonderer Weise mit der See verbunden gewesen sein.
Zudem soll erlaubt werden, die Asche von Verstorbenen auch außerhalb vor Friedhöfen zu verstreuen. Einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Bestattungsgesetzes haben die Piraten in den Landtag eingebracht. Über ihn soll kommende Woche abgestimmt werden.
Breyer betonte, diese Regelungen sollten nur für Menschen gelten, die ihren letzten Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein hatten, um „Bestattungstourismus“ zu verhindern. Zudem müsse die Verstorbenen schriftlich verfügt haben, so beigesetzt werden zu wollen. Die Menschen wünschten sich eine Stärkung ihres Selbstbestimmungsrechtes über den Tod hinaus, sagte Breyer.
Die Nordkirche kritisiert die Gesetzesinitiave. „Aus Sicht der Nordkirche ist das aktuelle Bestattungsrecht kein Zwang, im Gegenteil: Es steht für einen würdigen Umgang mit Tod und Trauer in unserer Gesellschaft und garantiert allen Hinterbliebenen die Möglichkeit persönlicher Trauer an einer öffentlich zugänglichen Grabstelle“, sagte Pressesprecher Stefan Döbler. Denn der Abschied von einem Verstorbenen bewege nicht nur die allernächsten Angehörigen. Döbler warnte „eine Aufweichung oder Aufhebung der bestehenden Regelungen würde die Erinnerungs- und Trauerkultur immer weiter privatisieren und zu einer weiteren Anonymisierung der Verstorbenen führen.“ Zudem würde die Gesellschaft einen wesentlichen Teil ihres kulturellen Gedächtnisses verlieren.
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