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Antragsentwurf: Beschwerde gegen Massenüberwachungsprogramme ausländischer Geheimdienste einreichen

Anträge Freiheit, Demokratie und Transparenz Juristisches Landtag

Nachdem sich die USA und Großbritannien über geringfügige Zugeständnisse hinaus weigern, entsprechend der Forderung des EU-Parlaments “pauschale Massenüberwachung zu verbieten”, bleibt Deutschland nur noch die Einreichung von Beschwerden wegen Verletzung internationaler Menschenrechtsabkommen.
Ich habe einen Antrag entworfen, mit der Landtag für die Einreichung solcher Beschwerden eintreten soll:

Antrag
Beschwerde gegen Massenüberwachungsprogramme ausländischer Geheimdienste einreichen
Der Landtag möge beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, wegen der vom EU-Parlament als erwiesen erachteten Praxis ausländischer Nachrichtendienste der wahl- und verdachtslosen Sammlung, Speicherung und Analyse der Kommunikationsdaten aller Bürger weltweit

  1. ein zwischenstaatliches Beschwerdeverfahren gegen die USA gemäß Artikel 41 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) einzuleiten,
  2. ein zwischenstaatliches Beschwerdeverfahren gegen Großbritannien gemäß Artikel 33 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) einzuleiten.

Der Landtagspräsident wird gebeten, diese Entschließung der Bundesregierung zu übermitteln.
Die Landesregierung wird gebeten, sich auch über den Bundesrat für die Einreichung entsprechender Staatenbeschwerden einzusetzen.
Begründung:
Mit Entschließung vom 12. März 2014 hat das Europäische Parlament die “Existenz weit verzweigter, komplexer und hochmoderner Systeme…, die von den Geheimdiensten der USA und einiger Mitgliedstaaten entwickelt wurden, um die Kommunikationsdaten, darunter Inhalts-, Standort- und Verbindungsdaten, aller Bürger weltweit in bisher ungekanntem Ausmaß, wahllos und ohne Vorliegen eines Verdachts zu sammeln, zu speichern und zu analysieren”, als erwiesen angesehen.
Das Europaparlament hat insbesondere auf die Programme des US-Geheimdienstes NSA hingewiesen, “die die Massenüberwachung von EU-Bürgern ermöglichen, indem sie sich des direkten Zugriffs auf die zentralen Server der führenden US-amerikanischen Internetkonzerne (PRISM-Programm), der Analyse von Inhalten und Verbindungsdaten (Xkeyscore), der Umgehung von Verschlüsselung im Internet (BULLRUN-Programm), des Zugangs zu Computer- und Telefonnetzen und des Zugangs zu Standortdaten bedienen, sowie auf die Systeme des britischen Geheimdienstes GCHQ, wie etwa das Programm zur Überwachung der Kommunikation über transatlantische Glasfaserkabel (Tempora-Programm) und das Entschlüsselungsprogramm Edgehill, die gezielten Mittelsmannangriffe auf Informationssysteme (Programme „Quantumtheory“ und „Foxacid“) und das Abfangen und die Speicherung von täglich 200 Millionen SMS-Textnachrichten (Dishfire-Programm)”.
Es hat “die in gigantischem Ausmaß erfolgte systematische und pauschale Erfassung der personenbezogenen, oft auch intimen persönlichen Daten unschuldiger Menschen” verurteilt und betont, dass das Recht auf Achtung der Privatsphäre einen Grundpfeiler der freien und demokratischen Gesellschaft darstellt. Es hat auf die möglicherweise gravierenden Auswirkungen der Massenüberwachung auf die Pressefreiheit, die Gedankenfreiheit, das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit hingewiesen sowie darauf, dass sie ein erhebliches Potenzial für den Missbrauch von Informationen birgt, da die gesammelten Daten gegen politische Gegner eingesetzt werden könnten.
Das Europäische Parlament hat die Mitgliedstaaten und damit auch Deutschland aufgefordert, “unverzüglich geeignete Maßnahmen, einschließlich gerichtlicher Schritte, gegen die Verletzung ihrer Souveränität und des allgemeinen Völkerrechts, die der Einsatz von Programmen zur Massenüberwachung darstellt, einzuleiten; … zudem … alle verfügbaren internationalen Maßnahmen zu nutzen, um die Grundrechte der EU-Bürger zu verteidigen, insbesondere indem sie das zwischenstaatliche Beschwerdeverfahren gemäß Artikel 41 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) auslösen”.
Nachdem sich die USA und Großbritannien über geringfügige Zugeständnisse hinaus weigern, entsprechend der Forderung des EU-Parlaments “die pauschale Massenüberwachung zu verbieten”, gilt es, sich im Wege der Staatenbeschwerde dagegen zur Wehr zu setzen. Im Fall Großbritanniens bietet sich dazu eine Beschwerde nach der Europäischen Menschenrechtskonvention an, weil diese ein wirksameres Instrument darstellt als der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte.

Anmerkungen oder Änderungen an dem Entwurf können gerne hier eingetragen werden.

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