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Appell an Landtagsabgeordnete: Bestandsdatengesetz stoppen!

Allgemein

Folgende E-Mail habe ich an ausgewählte Abgeordnete anderer Landtage versandt:

Sehr geehrte…,
der Bundesrat berät zurzeit das zustimmungsbedürftige Gesetz zur Neuregelung der vom Bundesverfassungsgericht gekippten Vorschriften zur Mitteilung von Telekommunikations- und Internetdaten einschließlich Handy-PINs und E-Mail-Passwörtern an staatliche Stellen (BR-Drs. 251/13). Abgestimmt wird am 3. Mai.
Dieses Gesetz unterschreitet nicht nur das ohnehin schwache bisherige Schutzniveau unserer persönlichen E-Mails, Fotos und Internetnutzung weiter. In mehreren Punkten verletzt es selbst die weiten verfassungsrechtlichen Grenzen, wie sich aus der folgenden Stellungnahme ergibt:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bestandsdaten-StN
Auch die vom Landtag Nordrhein-Westfalens am 18.04.2013 angehörten Sachverständigen halten das Gesetz allesamt für in Teilen verfassungswidrig.
Dennoch haben die Innenminister aller Länder (außer Niedersachsens) am 18.04.2013 einstimmig Zustimmung zu dem Gesetz empfohlen. Die Verfassungsverletzung und auch den Protest von Bürgern und der Zivilgesellschaft (z.B. Journalistenverband, Gesellschaft für Informatik, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung) einfach zu ignorieren, ist vollkommen inakzeptabel.
Mit Stellungnahme vom 14.12.2012 (BR-Drs. 664/12) hatte der Bundesrat ausdrücklich um Prüfung gebeten, ob durch den Verzicht auf Beschränkungen der Auskunftserteilung “nicht das verfassungsrechtlich noch hinnehmbare Maß unterschritten wird und wie diesen Bedenken Rechnung getragen werden kann”. Die Begründung nennt eine Beschränkung von Bestandsdatenauskünften auf Einzelfälle, im Bereich der Gefahrenabwehr das Erfordernis einer konkreten Gefahrund im Fall der Nachrichtendienste die Erforderlichkeit zur Aufklärung einer bestimmten, nachrichtendienstlich beobachtungsbedürftigen Aktion oder Gruppierung. Das Bundesverfassungsgericht hat § 113 TKG in der Tat nur deswegen als “verfassungsrechtlich noch hinnehmbar” angesehen, weil “Auskünfte nach § 113 Abs. 1 Satz 1 TKG im Einzelfall angefordert werden und erforderlich sein müssen” (BVerfG, 1 BvR 1299/05 vom 24.1.2012, Absatz-Nr. 177).
Die vom Bundesrat erbetene Prüfung hat im bisherigen Gesetzgebungsverfahren zu keinem tragfähigen und verfassungskonformen Ergebnis geführt: Die im Gesetz vorgesehenen Erhebungsbefugnisse bestimmen nicht, dass “Auskünfte … im Einzelfall angefordert werden” müssen, wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt. Sie machen nicht eine “Erforderlichkeit auch im Einzelfall” zur Voraussetzung der Bestandsdatenerhebung. Auch wird im Bereich der Gefahrenabwehr (BKAG, BPolG) keine konkrete Gefahr, sondern lediglich eine Erforderlichkeit zur Aufgabenwahrnehmung zur Voraussetzung gemacht, wobei die Aufgabenstellung auch die Gefahrenvorsorge umfasst.
Noch in einer Reihe weiterer Punkte erfüllt das Gesetz die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Schutz unseres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht. Entgegen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten beispielsweise nicht auf “besonders gewichtige Ordnungswidrigkeiten” beschränkt werden. Eine vollständige Auflistung der Mängel finden Sie hier:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bestandsdaten-StN#Zusammenfassung
Bitte treten Sie dafür ein, dass dieses Gesetz im Bundesrat so keine Mehrheit bekommt! Zum Schutz unserer Passwörter, die Zugang zu unseren privatesten E-Mails gewähren, und zum Schutz der Vertraulichkeit unserer Internetnutzung insgesamt ist es dringend erforderlich, im Vermittlungsverfahren eine Gesetzesfassung zu finden, die vor dem Bundesverfassungsgericht und den berechtigten Erwartungen der Öffentlichkeit Bestand hat.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat bereits im Dezember neun Punkte aufgezeigt, in denen das Gesetz mindestens geändert werden muss, um das Grundgesetz einzuhalten und die Vertraulichkeit der Telekommunikation angemessen zu schützen:
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0300/drucksache-18-0370.pdf
Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass sich der Bundesrat am 3. Mai diesen Forderungen anschließt und den Vermittlungsausschuss anruft. Der Vertraulichkeit und Integrität der Kommunikation und Internetnutzung kommt essentielle Bedeutung in unserer Demokratie zu. Bei Rückfragen stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung.
Mit freundlichem Gruß,

Übrigens, der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bietet ein Portal an, auf dem man einen Offenen Brief an alle Ministerpräsidenten der Länder schicken kann: http://vds.blnma.de/

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