Change language: Deutsch
Teilen:

ARD- und ZDF: Anfrage zu Transparenz, Bürgerbeteiligung und Kosten geplant

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Ich möchte die Position unserer Landesregierung zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abfragen, besonders was Transparenz, Bürgerbeteiligung und Finanzierung angeht. Dazu arbeite ich an einer Anfrage und lade zur Mitarbeit im Pad ein.
Der aktuelle Entwurf lautet:

Überlegungen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
1. Wie steht die Landesregierung zu den folgenden Vorschlägen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (bitte für jeden Vorschlag einzeln beantworten):
a) Die Anwendbarkeit der Informationsfreiheitsgesetze auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, soweit nicht die journalistisch-redaktionelle Tätigkeit betroffen ist, sei klarzustellen.
b) Nichtregierungsorganisationen der Zivilgesellschaft (z.B. Bürger- und Menschenrechtsorganisationen) sowie gewählte Zuschauervertreter müssten in den Rundfunkräten vertreten sein.
c) Sitzungen der Rundfunkräte hätten mit Ausnahme von Personalangelegenheiten öffentlich stattzufinden, Protokolle und Beschlüsse seien zu veröffentlichen (siehe RBB).
d) Dokumente der Rundfunkräte (z.B. Auswertungen des Zuschauerechos, Tätigkeitsbericht des Intendanten, Filmförderpolitik, Transparenzberichte zu Kooperationen, Sponsoring und Beistellungen) seien zu veröffentlichen.
e) Auskunfts- und Einsichtsrechte der Gremien seien auszubauen.
f) Dem Rundfunkrat sei ein Recht auf Heranziehung externen Sachverstands (z. B. Medienforschung und Sachverständige) einzuräumen.
g) Rundfunkratsmitglieder seien zur Berichterstattung gegenüber den entsendenden Organisationen über ihre Tätigkeit zu verpflichten (Rückkoppelung).
h) Nach dem Vorbild des WDR seien sämtliche Bezüge des Intendanten und der vom Rundfunkrat gewählten Direktoren individuell mit Namenszuordnung für jedermann nachlesbar zu veröffentlichen, wobei auch zwischen dem Fixum und erfolgsbezogenen Komponenten zu differenzieren sei.
i) Der Öffentlichkeit werde auch mitgeteilt, für welche Unternehmen öffentlich-rechtliche “Meinungsmacher” (z.B. Nachrichtenredakteure und -moderatoren) nebenher tätig seien und welche Honorare sie dafür erhielten.
j) Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sollten verpflichtet werden, einen Haushalt aufzustellen und zu verabschieden.
k) Jahresbilanzen, Quartalsberichte, Budget (geordnet nach Programmsparten und Sendungen), Sponsoring- und Werbeverträge sowie sonstige Verträge größeren Volumens (z.B. Sportrechte) seien zeitnah und detailliert zu veröffentlichen, etwa nach Maßgabe der Vorschläge von “Open ARD ZDF”.
l) Die finanziellen Beziehungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter zu ihren
kommerziellen Tochterunternehmen seien offenzulegen. Das Beteiligungsmanagement sei ebenso offenzulegen wie Medienpartnerschaften und Kooperationen.
m) Für die Vergabe von Produktionsaufträgen sei ein Verhaltenskodex aufzustellen.
n) Produktionsaufträge seien im Wege offener Ausschreibung zu vergeben, auch wenn sie über privatrechtliche Tochterfirmen vergeben werden.
o) Die Vergabe von Produktionsaufträgen sei einer unabhängigen Kontrolle durch Rundfunkgremien und/oder die Rechnungshöfe zu unterwerfen, auch wenn sie über privatrechtliche Tochterunternehmen erfolge.
p) Das Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten insgesamt sei (ggf. indiziert) durch eine Obergrenze zu budgetieren, so dass neue Angebote gegenzufinanzieren seien.
q) Ausgaben für Sportgroßereignisse seien auf einen bestimmten Anteil des Programmaufwands fest zu begrenzen.
r) Die Ausgaben für Internetaktivitäten seien verbindlich auf einen bestimmten Anteil des Programmaufwands zu begrenzen.
s) Die Pflicht zur Depublikation sei abzuschaffen.
t) Öffentlich finanzierte Inhalte seien unter freien Lizenzen zur Weiterverwendung freizugegeben.
u) Die Behandlung von Beschwerden solle einem unabhängigen Beschwerdeausschuss übertragen werden, dessen Entscheidungen zu veröffentlichen seien.
v) Zuschauer sollten über die Möglichkeit einer “Programmbeschwerde” hinaus aktiv an der Programmgestaltung beteiligt werden, etwa durch Abstimmungen über einzelne Formate oder den Haushalt der Rundfunkanstalten (“Bürgerhaushalt”).
2. Für welche der genannten Punkte will sich die Landesregierung konkret einsetzen und wann?

Weiterlesen:

Ergänzung vom 18.12.2013:

Kommentare

0 Kommentare

Kommentar schreiben:

Alle Angaben sind freiwillig. Die Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.