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Chatkontrolle: EU-Regierungen wollen „Suchpläne“ zur dauerhaften Legalisierung von Massenscans im finalen Trilog-Showdown durchsetzen

Europaparlament Freiheit, Demokratie und Transparenz

Kurz bevor die EU-Verhandler am Dienstag, den 29. September in den voraussichtlich entscheidenden Trilog über die Verordnung zu sexuellem Kindesmissbrauch (CSAR oder „Chatkontrolle 2.0“) gehen, zeigen geleakte interne Dokumente, dass die EU-Regierungen einen „Kompromiss“ auf Basis von „Suchplänen“ (Search Plans) durchsetzen wollen. Diese würden das flächendeckende Scannen privater Kommunikation ermöglichen. Dabei besteht der Rat darauf, dass das dauerhafte Gesetz nicht „weniger leisten“ dürfe als der aktuelle Status quo der Massenscans unter der „Chatkontrolle 1.0“.

Nach dem Vorschlag des EU-Rates könnte eine Behörde Anbietern von Chat- und Kommunikationsdiensten eine monatelange „Lizenz zum Scannen“ bestimmter Teile ihres Dienstes – etwa private Chats und E-Mails – erteilen.

„In der Praxis bedeuten die vorgeschlagenen ‘Suchpläne’ für ‘Teile eines Dienstes’ immer noch das Scannen von Millionen unschuldiger Nutzer ohne individuellen Verdacht“, erklärt Patrick Breyer, ehemaliger Europaabgeordneter und Bürgerrechtler. „Massenüberwachung soll umetikettiert werden. Damit Kinder schützen zu wollen, ist so ineffektiv, als würde man verzweifelt den Boden aufwischen, während der Wasserhahn einfach weiterläuft. “

„Illegal mit Ansage“
Eine interne Rechtsanalyse (Dokument 8787/23) zeigt, dass der Rat diesen Kompromiss vorantreibt, obwohl sein eigener Juristischer Dienst gewarnt hat, dass das Scannen eines gesamten Dienstes oder von Teilen davon vor Gericht mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ als „allgemeine und unterschiedslose“ Überwachung eingestuft würde – und damit nach EU-Recht illegal ist.

„Indem der Rat vom Prinzip des individuellen Verdachts als Voraussetzung jeder Überwachung privater Kommunikation abrückt, nimmt er sehenden Auges das absehbare Scheitern des Gesetzes vor dem Europäischen Gerichtshof in Kauf. Das aufgehobene Gesetz würde die Ermittler nach Jahren politischer Debatte mit leeren Händen dastehen lassen. Unsere Kinder und Missbrauchsbetroffene verdienen wirksamen und rechtssicheren Schutz, kein bloßes Sicherheitstheater“, so Breyer.

Die Schlupfloch-Falle
Der aktuelle Vorstoß folgt auf die umstrittene Wiederinkraftsetzung der zeitlich befristeten „Chatkontrolle 1.0“ im Juli, die gegen den Willen der Mehrheit der abstimmenden Europaabgeordneten erfolgte. Die EU-Regierungen versuchen nun, diesen Schwung zu nutzen, um einen dauerhaften Deal zu erzwingen, der anlasslose Massenscans privater Chats normalisiert. Das geleakte Dokument 13158/26 enthüllt sogar einen Plan B: Falls morgen keine Einigung über das Scannen privater Chats erzielt wird, sollen diese ganz aus der neuen Verordnung gestrichen werden – um das eigentlich vorübergehende „Chatkontrolle 1.0-System“ (freiwillige Massenscans) als Schlupfloch weiter beizubehalten.

„Das Europäische Parlament darf keine dauerhafte Verordnung akzeptieren, ohne die Übergangsverordnung zur Chatkontrolle 1.0 vollständig zu ersetzen und abzulösen, sagte Breyer. „Dieses System von Massenscans ist ein dokumentiertes Scheitern: 75 % der gemeldeten Chats sind strafrechtlich nicht relevant. In Deutschland richtet sich über die Hälfte der Ermittlungen wegen ‘Jugendpornografie’ gegen Minderjährige selbst, oft wegen einvernehmlichem Sexting. Das System überflutet die Polizei mit Fehlalarmen und raubt ihr die dringend benötigten Kapazitäten für Ermittlungen gegen Missbrauchstäter.“

Die Alternative des EU-Parlaments: Sichere Apps, Säuberung des Webs und gezielte Ermittlungsanordnungen
Das parteiübergreifende Verhandlungsmandat des Europäischen Parlaments verfolgt einen anderen Ansatz, um Kinder effektiver und gerichtsfest zu schützen:

  • Security by Design: Sicherheitsorientierte Standardeinstellungen für Chat-Apps zur Vorbeugung sexueller Annäherung an Kinder (z. B. Einschränkung unaufgeforderter Kontakte, kindgerechte Privatsphäre-Einstellungen und nutzerkontrollierte Warnhinweise auf dem Endgerät, bevor sensible Inhalte angezeigt oder geteilt werden).
  • Proaktives „Web-Cleaning“: Ein neues EU-Zentrum soll ermächtigt werden, öffentlich zugängliche Inhalte proaktiv nach bekanntem Missbrauchsmaterial zu durchsuchen.
  • Gezielte Strafverfolgung: Das Durchsuchen privater Kommunikation darf nur unter richterlicher Anordnung und nur bei spezifischen Personen oder Gruppen erfolgen, bei denen ein begründeter Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch vorliegt. Dies liefert qualitativ hochwertige Ermittlungsansätze und vermeidet die Überlastung der Polizei durch Massen-Fehlalarme.

Angesichts des enormen Einigungsdrucks besteht die Gefahr, dass die Fraktionsführungen die Verhandler des EU-Parlaments drängen, das Massenscan-Modell des Rates morgen zu akzeptieren – entgegen dem ursprünglichen Parlamentsmandat. Ein solcher Kurswechsel würde wahrscheinlich massiven politischen Widerstand nach sich ziehen und könnte im Plenum scheitern.

Wachsender öffentlicher Widerstand
Am Wochenende versammelten sich Aktivisten vor dem Gebäude der Europäischen Kommission in Warschau, um gegen die Pläne zu protestieren (Aufruf / Fotos). Gleichzeitig verzeichnet die Kampagne fightchatcontrol.eu immer mehr Bürger, die ihre Abgeordneten auffordern, standhaft zu bleiben.

Hintergrund: https://chatcontrol.eu


Zusammenfassung der geleakten internen Dokumente

  • Dok. 13158/26 (State of Play): Zeigt, dass sich die Ratsposition verhärtet. Die Präsidentschaft will die Flut der Meldungen aus dem aktuellen System beibehalten. Sie schlägt das Konzept der „Suchpläne“ (Search Plans) als Kompromiss vor, der es Verwaltungsbehörden ermöglichen würde, Massenscans zu genehmigen. Zudem wird ein Plan B skizziert, private Chats aus der dauerhaften Verordnung auszuklammern, um die eigentlich temporäre Chatkontrolle 1.0 als Schlupfloch beizubehalten.
  • Dok. 11956/26 (Rat-Reflektionspapier): Räumt ein, dass gezielte Polizeiarbeit in Spanien und Portugal bereits erfolgreich funktioniert, relativiert deren „Mehrwert“ jedoch, um eine EU-weite Massenüberwachung zu rechtfertigen.
  • Dok. 8787/23 (Warnung des Rechtsdienstes): In diesem früheren Leak erklären die Juristen des Rates, dass das Scannen von „Teilen“ eines Dienstes immer noch „unterschiedslos“ sei und wahrscheinlich vom EuGH gekippt würde (Abs. 47 und 79).

FAQ: Das Narrativ des Rates entlarvt

F: Welche Dienste sind betroffen?
A: Das Scannen betrifft Direktnachrichten auf Plattformen wie Instagram, Discord, Snapchat, Skype und Xbox sowie E-Mails über Google Gmail und Apple iCloud. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Chats wie WhatsApp waren bisher von diesen Scans ausgenommen. Europäische Anbieter von Messenger- und E-Mail-Diensten praktizieren bisher keine Chatkontrolle.

F: Der Rat behauptet, das vom Parlament geforderte gezielte Targeting sei „nicht praktikabel“. Stimmt das?
A: Nein. Die geleakten Dokumente des Rates selbst (11956/26) belegen, dass gezielte Modelle bereits funktionieren. Spanien nutzt richterliche Anordnungen gegen spezifische Nutzer bei „objektiven Anzeichen von Kriminalität“. Portugal nimmt Personen mit einschlägigen Vorstrafen ins Visier. Die Europol-Operation „Alice“ hat bewiesen, dass Erfolge durch gezielte Ermittlungen erzielt werden, nicht durch Massenüberwachung.

F: Der Rat behauptet, der „gezielte“ Ansatz des Parlaments biete „keinen Mehrwert“. Stimmt das?
A: Im Gegenteil: Der Ansatz des Parlaments ist der einzige, der vor Gericht Stand hält und proaktiven Schutz bietet. Das Modell des Rates ist reaktiv: Es wartet, bis Missbrauch geschieht, und sucht dann mit unzuverlässigen Algorithmen nach Abbildungen. Das Parlamentsmandat bietet echten Mehrwert durch:

  1. Strenge Grenzen für unaufgeforderte Kontakte: Chatapps müssen standardmäßig verhindern, dass Fremde Kontakt aufnehmen. Nutzer müssen den Kontakt erst bestätigen.
  2. On-Device-Unterstützung: Statt plattformweiter Scans setzt das Parlament auf reine On-Device-Funktionen unter voller Nutzerkontrolle. Die Technik warnt Nutzer etwa auf ihrem eigenen Gerät, bevor Nacktbilder geteilt werden.
  3. Privatsphäre-wahrende Eltern-Tools: Tools, die Kinder schützen, ohne die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation zu brechen.
  4. Proaktives Web-Cleaning: Ein neues EU-Zentrum durchsucht das öffentliche Web und Darknet, um Material an der Quelle zu löschen – viel effektiver gegen die Verbreitung von CSAM als das Scannen privater Chats.

Durch die Konzentration auf Verdächtige wird die Polizei entlastet. Sie muss nicht Millionen legaler Chats sichten (75 % Falschmeldungen). Das schafft Kapazitäten für verdeckte Ermittlungen gegen Produzenten und Missbrauchstäter.

F: Warum ist der Status Quo (freiwillige Massenscans) der falsche Weg?
A: Die Daten der Chatkontrolle 1.0 zeigen das Scheitern:

  • Polizei überlastet: Das BKA berichtet, dass 52 Prozent der Meldungen strafrechtlich irrelevant sind. Ermittler verschwenden Zeit.
  • Kinder kriminalisiert: In Deutschland richten sich 40 % bis 53 % der Ermittlungen gegen Minderjährige selbst (einvernehmliches Sexting). 2025 wurden so über 20.000 Jugendliche kriminalisiert.
  • Kein Erfolgsnachweis: Die EU-Kommission räumt ein, dass es keinen Beleg für mehr Verurteilungen durch Massenscans gibt. 99 % der Meldungen von Meta betreffen bereits „bekanntes“ Material, was laufenden Missbrauch nicht stoppt.

Rette das digitale Briefgeheimnis

Rufe jetzt die Büros von EU-Abgeordneten an, die auf fightchatcontrol.de mit “UNTERSTÜTZT” markiert sind. Es ist noch bis Dienstag 18 Uhr Zeit…