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Computerspiele-Sterben: Piraten schalten EU-Kommission ein

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Der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer hat die Europäische Kommission um eine Stellungnahme zu der Entscheidung des französischen Computerspieleherstellers Ubisoft gebeten, das beliebte Computerspiels “The Crew 1” ab April 2024 unbenutzbar zu machen. Diese Maßnahme könnte nach Auffassung von Breyer gegen EU-Recht verstoßen. Hintergrund der Anfrage ist eine Initiative rund um den Youtuber Ross Scott gegen die Zerstörung von Videospielen (stopkillinggames.com).

Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer erklärt:

“Die Abschaltung von ‘The Crew 1’ durch Ubisoft ist ein alarmierendes Beispiel dafür, wie die Interessen der Spieler ignoriert werden. Es ist inakzeptabel und wahrscheinlich auch illegal, dass Unternehmen beliebte Spiele erst gewinnbringend verkaufen und dann kurzfristig lahmlegen. Wir Piraten fordern eine allgemeine gesetzliche Regelung, dass verwaiste Software nicht einfach verschwinden darf. Die Community sollte die Möglichkeit haben, sie zu übernehmen und weiterzuentwickeln. Software ist mehr als nur ein Produkt im Regal. Gerade Computerspiele sind integraler Bestandteil unserer digitalen Kultur. Auf meine Anfrage muss jetzt die EU-Kommission klären, ob Ubisofts Vorgehen im Widerspruch zum geltenden EU-Verbraucherschutzrecht steht und welche Grenzen den Herstellern von Computerspielen bei der Außerfunktionsetzung zuvor verkaufter Spiele gesetzt sind.”

Die Digitalexpertin und Spitzenkandidatin der Piratenpartei zur Europawahl Anja Hirschel ergänzt:

Täglich kommen neue Videospiele auf den Markt, da klingt es zunächst banal, wenn eines davon wieder verschwindet. Es geht hierbei jedoch nicht nur um Fans, die nicht von ihrem Lieblingsspiel lassen können. Die Diskussion dreht sich vielmehr darum, was mit Produkten und Werken geschehen soll, wenn der Eigentümer kein Interesse mehr daran hat.

Das Grundprinzip ist nicht neu: Die Schutzfristen im Urheberrecht, die nach dem Tod des Autors ablaufen haben dafür gesorgt, dass u.a. bedeutende Werke der Literatur der Öffentlichkeit weiter zur Verfügung stehen können. Auch wenn längst kein nennenswerter wirtschaftlicher Nutzen mehr aus ihnen zu ziehen ist.

Entsprechend sollen sog. ‚verwaiste Werke‘, und dazu gehört auch Software, weiterhin nutzbar sein. Hierzu sollen Sie frei öffentlich verfügbar werden. Dieser Grundansatz fördert zudem die Nachhaltigkeit, indem z.B. dann auch Steuerungsprogramme für Hardware weiter erhalten und gepflegt werden können, was die Lebensdauer der Geräte erhöht. “

Breyers schriftliche Anfrage an die EU-Kommission vom Freitag im Wortlaut:

„Der französische Computerspielehersteller ubisoft hat bis Dezember 2023 das Spiel The Crew 1 vertrieben. Durch Abschaltung seiner Server soll es aber ab April 2024 nicht mehr spielbar sein.

  1. Verstößt dieses Vorgehen gegen EU-Recht?
  2. Welche Grenzen setzt EU-Recht allgemein den Herstellern von Computerspielen bei der Außerfunktionsetzung zuvor verkaufter Computerspiele?
  3. Welche Stellen sind für die Durchsetzung der Vorgaben zuständig?“

Unterdessen empfiehlt die Gamer-Initiative betroffenen deutschen Spielern eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale.