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Datenschutzzentrum kann Internet-Datenschutzverstöße künftig bestrafen

Allgemein

Am 30. August ist eine Änderung der Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung veröffentlicht worden. Danach ist künftig das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum (ULD) zur Verfolgung von Verstößen gegen den Internet-Datenschutz (Telemediengesetz) zuständig und kann Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängen.
Im Zusammenhang mit dem Vorgehen des ULD gegen Facebook-Fanpagebetreiber in Schleswig-Holstein ist dessen Zuständigkeit für die Verhängung von Geldbußen in Zweifel gezogen worden. Die FDP wollte dem ULD die Zuständigkeit gar ausdrücklich entziehen. Letztlich hat sich die Frage erledigt, weil das ULD von dem Mittel von Geldbußen in Sachen Facebook vorläufig Abstand genommen hat.
Ich begrüße die neue Bußgeldzuständigkeit des ULD ausdrücklich. Wie ich schon auf der Datenschutzakademie gefordert habe, muss das ULD aus meiner Sicht auch gegen öffentliche Stellen ein Instrument zur Durchsetzung unserer Datenschutzrechte erhalten, sei es das Instrument des Verwaltungsakts, sei es ein Klagerecht. Die bisher einzige Möglichkeit der Beanstandung genügt nicht.

Kommentare

3 Kommentare
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