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Video: Demokratie-Update statt verfassungswidrige Ausgrenzung politischer Konkurrenz!

Freiheit, Demokratie und Transparenz Gesetzentwürfe Landtag Pressemitteilungen (SH)

Rede von Dr. Patrick Breyer zu den Tagesordnungspunkten 7, 10, 12, 13:

“Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt.” So steht es im Grundgesetz.
In der Praxis zweifeln die Menschen aber zunehmend, ob politische Entscheidungen tatsächlich ausgehend von ihrem Willen, vom Interesse der Mehrheit der Bevölkerung getroffen werden oder vielmehr im Interesse übermächtiger Konzerne.
Wir haben die Piratenpartei aus Notwehr gegen eine Politik über die Köpfe der Bürger hinweg gebildet. Wir Piraten wollen geliehene Macht der Politik an die Bürger zurückgeben, mehr direkte Demokratie ermöglichen und die repräsentative Demokratie updaten.
Daran arbeiten wir auch im Schleswig-Holsteinischen Landtag unermündlich, etwa mit Initiativen zur Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten, zur Offenlegung von “Gesetzgebungs-Outsourcing” oder zur Bürgerbeteiligung bei der Planung von Infrastrukturvorhaben.
Wahlplakat-Stell-Dir-vor-Du-wirst-gefragtHeute legen wir einen Gesetzentwurf zur Einführung von Bürgerentscheiden in Angelegenheiten der Ämter vor. Worum geht es dabei? Normalerweise können die Bürger Streitigkeiten über kommunale Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen (z.B. Wasser- und Energieversorgung, Straßenbau, Kindertagesstätten, Schulen) durch Bürgerentscheid selbst entscheiden. Das gilt aber nicht, wenn die Aufgabe einem Amt übertragen wurde. Es kann nicht richtig sein, dass Fragen der kommunalen Daseinsvorsorge durch einen Organisationsakt der direkten Demokratie entzogen werden. Wie in Brandenburg müssen Bürgerentscheide auch in Angelegenheiten zugelassen werden, die Ämtern übertragen wurden.
Weitere Bestandteile unseres Demokratie-Updates haben Sie erfreulicherweise in Ihren Gesetzentwurf übernommen: Endlich wird Menschen, die unter Betreuung stehen, nicht länger das Wahlrecht vorenthalten – das haben wir schon vor zwei Jahren beantragt. Endlich sollen in Wahlkabinen nicht mehr radierbare Bleistifte ausgelegt werden, die Bürger immer wieder unnötig verunsichern.
In anderen Punkten sind Ihre Gesetzentwürfe aber unzureichend, teils sogar verfassungswidrig:
1. Bei Volksabstimmungen soll die Privatanschrift der Initiatoren nicht mehr veröffentlicht werden. Kandidaten zu Wahlen haben aber genauso einen Anspruch darauf, dass ihre Privatsphäre geschützt wird.
2. Die Unterstützung von Volksbegehren über das Internet soll zwar endlich ermöglicht werden. Das kann per Verordnung aber von viel zu hohen Voraussetzungen abhängig gemacht werden, etwa von der Verwendung eines ePersonalausweises, den aus guten Gründen niemand benutzt. Wie bei der Europäischen Bürgerinitiative muss es genügen, wenn man im Internet Name, Geburtsjahr und Anschrift plus eine eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit abgibt und die Angaben von der Meldebehörde geprüft werden.
3. Sie sind mit dem Versprechen angetreten, dass Unterschriften für Volksinitiativen künftig auch auf der Straße gesammelt werden können sollen. Es ist aber unklar, ob die Festlegung von “Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit” wirklich eine freie Straßensammlung ermöglichen würde, beispielsweise von Haus zu Haus zu gehen. Auch hier muss nachgebessert werden.
4. Es ist nicht akzeptabel, dass der Landtagspräsident den Tag eines Volksabstimmung frei festlegen und eine Zusammenlegung mit der nächsten Wahl nur “nach Möglichkeit” vorzunehmen sein soll. Wegen der viel zu hohen Hürden ist die Teilnahme von genug Menschen entscheidend für den Erfolg einer Volksinitiative. Die Initiatoren sollten deshalb einen Anspruch auf Zusammenlegung mit der nächsten Wahl bekommen, aber auch früher abstimmen lassen können.
5. Bei Kommunalwahlen wollen Sie das Sitzzuteilungsverfahren so manipulieren, dass der Einzug kleiner Parteien erschwert werden soll. Es ist inakzeptabel, dass Sie mit Paragrafentricks politische Konkurrenz ausgrenzen wollen. Einzelmitglieder oder kleinere Fraktionen sind generell ein Gewinn für jedes Kommunalparlament, weil sie frischen Wind und neue Ideen einbringen. Das zeigen gerade die Piraten in unseren Kommunalparlamenten.
Ihr Vorschlag zur Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens ist schlicht verfassungswidrig. Das Landesverfassungsgericht Nordrhein-Westfalens hat eine solche Änderung schon 2008 als “Ungleichgewichtigkeit im Erfolgswert der Wählerstimmen” und als nicht zu rechtfertigenden Eingriff in “Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit” verworfen. Wir Piraten werden den Wissenschaftlichen Dienst, notfalls auch das Landesverfassungsgericht einschalten, um diesen Verfassungsbruch zu verhindern.
Erst recht verfassungswidrig ist der Vorstoß der CDU-Fraktion, gar eine Sperrklausel zu den Kommunalwahlen wieder einführen zu wollen, obwohl das Bundesverfassungsgericht dies eindeutig als verfassungswidrig verworfen hat.
Umgekehrt ist es überfällig, dass wir etwas gegen den massenhaften Stimmenverfall durch die Sperrklausel bei Landtagswahlen unternehmen. Wir fordern ihre Abschaffung, zumindest aber Absenkung und die Einführung einer Ersatzstimme für die Wähler kleiner Parteien.
Wir PIRATEN sind überzeugt: Alle Staatsgewalt muss wieder vom Volke ausgehen. Wir brauchen mehr Demokratie, nicht weniger in Schleswig-Holstein!

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