Der Zombie Vorratsdatenspeicherung ist zurück
Die Justizminister der Europäischen Union planen einen neuen Anlauf für die EU-weite Vorratsdatenspeicherung. Beim Justizministerrat morgen (Donnerstag, 6. Juni) wollen die EU-Justizminister die Europäische Kommission mit einer Studie über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beauftragen.
Patrick Breyer, Abgeordneter der Piratenpartei Deutschland und Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, kommentiert:
„Der Zombie Vorratsdatenspeicherung ist zurück. Es braucht einen Aufschrei der Zivilgesellschaft, denn Vorratsdatenspeicherung ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Überwachungsmaßnahme von allen. Sie beschädigt den Schutz journalistischer Quellen, erschwert vertrauliche Beratung und Hilfe und kann selbst höchste Amtsträger erpressbar machen. Eine so weitreichende wahllose Überwachung der Kommunikation, Bewegungen und Internetnutzung der gesamten Bevölkerung ist unverantwortlich und vom Europäischen Gerichtshof mehrfach für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt worden. EU-Staaten ohne Vorratsdatenspeicherung, darunter Deutschland, erzielen nach unabhängigen Studien ebenso hohe Aufklärungsquoten wie Staaten, die zu diesem leicht zu umgehenden Überwachungshammer greifen. Wir werden alles daran setzen, diese Attacke auf unser Grundrecht auf Privatsphäre abzuwenden.“
Der Europäische Gerichtshof hatte eine EU-Richtlinie zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2014 für ungültig erklärt und im Jahr 2016 auch nationale Gesetze gekippt, die sich auf Bürger erstrecken, deren Verhalten in keinem „auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte“. Die Bundesregierung reagierte mit einem neuen Gesetz über die Speicherpflicht von Verbindungsdaten, de facto ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland infolge von Gerichtsentscheidungen aber ausgesetzt. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das neue deutsche Gesetz wird noch in diesem Jahr erwartet.
Patrick Breyer zog im Jahr 2010 gegen das erste Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und auch gegen die Bestandsdatenauskunft in Deutschland vor das Bundesverfassungsgericht, das beide Gesetze kippte. 2016 reichte Breyer gemeinsam mit 22 anderen Personen und unterstützt von Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Digitalcourage Verfassungsbeschwerde auch gegen das zweite Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagt er zudem ein Recht auf anonyme Telekommunikation mithilfe von Prepaid-SIM-Karten ein.
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