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Diätenerhöhung stoppen!

Allgemein

Die Diäten der Abgeordneten im Schleswig-Holsteinischen Landtag von zurzeit 7.274,28 Euro monatlich sollen 2013 um 3,5% auf ca. 7.530 Euro steigen. Dies bedeutete jährliche Mehrkosten für das Land von 200.000 Euro.
Nur 2% der Einkommenssteuerzahler beziehen ein so hohes Einkommen wie Abgeordnete.[1] In Anbetracht dieses Gehaltsniveaus sind weitere Erhöhungen nicht zu rechtfertigen. Die Politik mutet den Bürgern einen Schuldenberg mit erdrückender Zinslast, eine Grunderwerbssteuererhöhung und ein unterfinanziertes Bildungssystems zu. Aktuell soll tausenden von Beamten die Übernahme des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes (2,65% im Jahr 2013) verweigert werden, während die Abgeordneten selbst einen noch höheren Zuwachs kassieren wollen. Ich fordere einen Verzicht auf diese unangemessene Diätenerhöhung und eine Auszahlung der Mittel an die Landesbediensteten.
Hintergrund: Im Jahr 1958 hat die Abgeordnetenentschädigung einschließlich Kostenpauschale mit umgerechnet 300 Euro monatlich[2] bei 68% des Durchschnittseinkommens sozialversicherungspflichtig Beschäftigter[3] gelegen. Gegenwärtig beträgt die Brutto-Abgeordnetenentschädigung mit 8.774,28 Euro monatlich[4] 325% des Durchschnittseinkommens sozialversicherungspflichtig Beschäftigter[3]. Gegen die Stimmen der Piraten haben SPD, Grüne, SSW, CDU und FDP nach der Landtagswahl 2012 eine automatische jährliche Diätenerhöhung beschlossen. Maßstab ist der Gehaltszuwachs aller Arbeitnehmer und Beamte im Land. Die Fraktion der Piraten setzt sich für die vollständige Übernahme des Tarifabschlusses der Angestellten für die Landesbeamten ein, weil die Landesbeamte in den letzten Jahren starke Einschnitte hinnehmen mussten.
[1] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2012-06-07-datensammlung-zur-steuerpolitik-2012.pdf?__blob=publicationFile&v=9  (unter Berücksichtigung der zusätzlichen monatliche Entschädigung von 1.500 Euro nach § 17 des Abgeordnetengesetzes ergibt sich ein  Jahreseinkommen von 105.000 Euro brutto)
[2] http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45141530.html
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Durchschnittsentgelt
[4] http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=AbgG+SH+%C2%A7+6&psml=bsshoprod.psml&max=true , http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=AbgG+SH+%C2%A7+17&psml=bsshoprod.psml&max=true

Kommentare

1 Kommentar
  • Patrick Breyer

    Das Bundesverfassungsgericht hat zur Frage automatischer Diätenerhöhungen entschieden:

    “Diese Entschädigung hat auch nichts mit den Regelungen des Gehalts in den Besoldungsgesetzen zu tun. Sie verträgt deshalb auch … keine Abhängigkeit von der Gehaltsregelung, etwa in der Weise, daß sie unmittelbar oder mittelbar in Von-Hundert-Sätzen eines Beamtengehalts ausgedrückt wird. Denn dies letztere ist … der Intention nach dazu bestimmt, das Parlament der Notwendigkeit zu entheben, jede Veränderung in der Höhe der Entschädigung im Plenum zu diskutieren und vor den Augen der Öffentlichkeit darüber als einer selbständigen politischen Frage zu entscheiden. Wertet man also die ‘technische’ Kopplung der Entschädigung an eine besoldungsrechtliche Regelung materialiter, so führt sie zur Abhängigkeit jeder Erhöhung der Entschädigung von einer entsprechenden Erhöhung der Besoldung. Genau dies aber widerstreitet der verfassungsrechtlich gebotenen selbständigen (und nicht in die ganz andere Entscheidung über die angemessene Besoldung der Beamten eingeschlossene) Entscheidung des Parlaments über die Bestimmung dessen, was nach seiner Überzeugung ‘eine angemessene, die Unabhängigkeit sichernde Entschädigung’ ist.”

    Auch die schleswig-holsteinische Koppelung an den Gehaltsindex ist “der Intention nach dazu bestimmt, das Parlament der Notwendigkeit zu entheben, jede Veränderung in der Höhe der Entschädigung im Plenum zu diskutieren und vor den Augen der Öffentlichkeit darüber als einer selbständigen politischen Frage zu entscheiden.” Ich halte sie deshalb für verfassungswidrig. (Eine Diskussion im Plenum hat auch bei Beschluss der Diätenautomatik nicht stattgefunden.)

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