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Die EU-Terrorfilter-Verhandlungen: Der Stand der Dinge

Europaparlament Freiheit, Demokratie und Transparenz
Zurzeit finden Triolog-Verhandlungen zur “Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet” statt, die unter anderem Upload-Filter einführen könnten.

In einer Reihe von Hinterzimmer-Gesprächen arbeiten das Europäische Parlament und der Rat (als Vertreter der Regierungen) einen endgültigen Text aus, der für beide Organe mehrheitsfähig ist. Es ist die letzte Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen, bevor die Verordnung verabschiedet wird. Die Treffen haben im Oktober begonnen. Ich nehme als Schatten-Berichterstatter meiner Fraktion teil.

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Lasst uns deshalb einen genauen Blick auf die umstrittensten Unterschiede zwischen den Positionen von Kommission, Rat und Parlament werfen und aufschlüsseln, was das für dich bedeutet:

Was Kommission und Rat wollen Was das Parlament will Was das für dich bedeutet
  • Terroristische Inhalte sollen nicht nur von Plattformen entfernt werden, die Nutzer-Uploads der Öffentlichkeit zugänglich machen, sondern auch von elektronischen Kommunikationsdiensten (Vorschlag der Kommission) und Cloud-Diensten.
  • Terroristische Inhalte sollen nur von Plattformen entfernt werden, die Benutzer-Uploads der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Deine private Dateiablage (z.B. in Clouds) und Kommunikation (z.B. über Messenger), die bisher oft verschlüsselt waren, könnte überwacht und gefiltert werden.
  • Hosting-Dienstleister müssen Inhalte innerhalb von 1 Stunde nach Erhalt einer Anordnung entfernen oder sperren.
  • Hoster müssen Inhalte innerhalb von 1 Stunde nach Erhalt einer Anordnung entfernen oder sperren, außer im Fall einer “faktischen Unmöglichkeit, die dem Hostingdiensteanbieter nicht angelastet werden kann, einschließlich technischer oder betrieblicher Gründe”; Vorwarnung 12 Stunden vor der ersten Löschanordnung.
Einzelpersonen oder kleine Organisationen könnten wichtige Internetplattformen einstellen, weil sie nicht in der Lage sind, rund um die Uhr innerhalb einer Stunde Anordnungen entgegenzunehmen und umzusetzen.
  • Die Entfernung oder Sperrung terroristischer Inhalte kann auch dann angeordnet werden, wenn die Inhalte der Bildung oder Kunst dienen, für Presse oder Forschung oder für Zwecke der Sensibilisierung für terroristische Aktivitäten verbreitet werden.
  • Keine Entfernung oder Sperrung von Inhalten, die der Bildung dienen, bei denen es sich um Kunst handelt, die von der Presse veröffentlicht werden, die zu Forschungszwecken oder für Zwecke der Sensibilisierung für terroristische Aktivitäten verbreitet werden.
Medienberichte über Terroranschläge könnten verschwinden, wenn die Kommission ihre Position durchsetzt. Videoarchive, die Kriegsverbrechen dokumentieren, wie beispielsweise in Syrien, verschwinden auf diese Weise, was zur Straffreiheit der Täter führen kann. Spanien hat in der Vergangenheit Künstler für satirische Auftritte verfolgt, was auch zur Löschung oder Sperrung von Aufnahmen solcher Auftritte führen könnte.
  • Die Mitgliedstaaten können frei entscheiden, welche Behörde die Entfernung oder Sperrung von Inhalten anordnen darf.
  • Nur eine gerichtlich oder funktionell unabhängige Verwaltungsbehörde darf die Entfernung oder Sperrung von Inhalten anordnen.
Wenn eine Sperrbehörde nicht unabhängig sein muss, könnten Minister selbst die Entfernung oder Sperrung politisch unerwünschter Inhalte anordnen – auch Minister rechts-autoritärer Regierungen
  • Die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats können Inhalte von Webhostern überall in der EU entfernen oder sperren lassen (Vorschlag der Kommission).
  • Die Behörden eines Mitgliedstaats können Inhalte von Webhostern mit Sitz in ihrem eigenen Land entfernen oder sperren lassen und sich wegen ausländischer Anbieter an den Sitzstaat wenden.
Falls sich der Vorschlag der Kommission durchsetzt, könnten Inhalte, die dich interessieren, aufgrund von Anordnungen aus Mitgliedstaaten mit populistischen, autoritären Regierungen entfernt oder gesperrt worden sein. Es zeigte sich beispielsweise in der Vergangenheit, dass Ungarn und Polen den Rechtsstaat nicht respektieren. Berichten zufolge wollte auch Frankreich übermäßig viele Inhalte löschen lassen.
  • EU-Behörden können Inhalte mit weltweiter Wirkung komplett löschen lassen (z.B. einen US-Provider zur Entfernung von dort legalen Inhalten auch für US-Bürger verpflichten)
  • Provider können Löschanordnungen nachkommen, indem sie den Zugriff auf Inhalte “in allen Mitgliedsstaaten” der EU sperren, ohne sie (mit weltweiter Wirkung) vollständig zu löschen
Inhalte mit weltweiter Wirkung löschen zu lassen könnte dazu führen, dass auch autoritär regierte Staaten wie Türkei, Russland, Saudi Arabien oder China anfangen, Inhalte löschen zu lassen, die in Europa vollkommen legal und legitim sind
  • Die Hoster entscheiden darüber, ob sie Inhalte auf “Hinweis” einer Polizeibehörde entfernen oder sperren.
  • Die Behörden ordnen die Sperrung illegaler Inhalte in einem ordnungsgemäßen, rechtsstaatlichen Verfahren an oder unterlassen Maßnahmen (keine “Hinweise” zur Prüfung).
“Hinweise” an Hoster würden zur Entfernung oder Sperrung von Inhalten führen, die völlig legal sind und lediglich gegen die Regeln des privaten Hosters verstoßen; diese Regeln und die Entscheidungen der Mitarbeiter können willkürlich ausfallen.
  • Hoster verwenden automatisierte Upload-Filter, um mutmaßliche terroristische Inhalte zu identifizieren und zu blockieren.
  • Hoster dürfen nicht verpflichtet werden, automatisierte Upload-Filter zu verwenden oder Nutzerinhalte auf ihren Plattformen generell zu überwachen.
Automatisierte Upload-Filter sind Zensurmaschinen, denen nachweislich völlig legale Inhalte zum Opfer fallen (z.B. Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen in Bürgerkriegen). Selbst ein Filter mit einer extrem hohen Trefferrate von 99% würde weit mehr legale als illegale Inhalte löschen, da terroristisches Material im Vergleich zu dem Gesamtmaterial der Uploads extrem selten ist.

Sperranordnungen und ihre Auswirkungen

Mein Hauptanliegen bezüglich der Parlamentsposition bleibt die Flexibilisierung der ultrakurzen “1 Stunden”-Frist zur Löschung oder Sperrung. Viele Betreiber haben nicht die Ressourcen, auf Anordnungen innerhalb einer Stunde (auch nachts) zu reagieren. Wir wollen nicht, dass Internetdienste dichtmachen.

Vor allem wird es im Trilog um die Verteidigung der Änderungen des Parlaments zum Schutz der freien Meinungsäußerung im Internet gehen. Die Kommission hat bisher keine Bereitschaft gezeigt, die vom Parlament geforderten Änderungen zu akzeptieren. Trilogverhandlungen drohen zu gefährlichen Kompromissen zu führen.

Trotz der vom Europäischen Parlament vorgenommenen Verbesserungen bezweifle ich nach wie vor grundsätzlich, dass diese Verordnung Terrorismus wirksam verhindern wird. Selbst wenn terroristische Inhalte zu mehr Terrorismus führen sollten (was fraglich ist), sind Sperranordnungen zu leicht zu umgehen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die traditionellen Plattformen bei Erhalt von Anordnungen nur eine lokal begrenzte Sperrung vornehmen. Die Verordnung verpflichtet sie nicht, “terroristische Inhalte” tatsächlich zu löschen, sondern nur, sie für EU-Nutzer zu sperren. Es ist technisch einfach, ein solches Geo-Blocking zu umgehen, zum Beispiel durch Nutzung ausländischer Proxy-Server. Zudem wechseln terroristische Gruppen zunehmend von den traditionellen Plattformen zu verschlüsselten privaten Kommunikationskanälen oder alternativen Plattformen, die europäischen Löschanordnungen nicht nachkommen. Die Verbreitung terroristischer Propaganda wird daher durch diese Verordnung kaum eingedämmt werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Möglichkeiten aktiv zu werden, zu Zeitplan, Verhandlern und Stellungnahmen finden sich in diesem Blogpost: Die geheimen Verhandlungen über den EU-Terrorfilter enthüllt: Der Stand der Dinge

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