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Digitale-Dienste-Gesetz: Berichterstatter Patrick Breyer will „Befreiungsschlag gegen Überwachungskapitalismus“

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Heute Vormittag (ab 9.25 Uhr) wird der Innenausschuss des Europäischen Parlaments die Änderungsvorschläge seines Berichterstatters Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) für das geplante Digitale-Dienste-Gesetz beraten.

Breyer dazu:

„Das Internet soll ein offener Raum sein, in dem alle Nutzerinnen und Nutzer gleichberechtigt und frei miteinander kommunizieren. Was wir stattdessen erleben, ist Monopolisierung durch wenige Großkonzerne, deren Geschäftsmodell darauf beruht, die Nutzer:innen zu Werbezwecken auszuspionieren und zu manipulieren, die nach Gutsherrenart zensieren und ausschließen. Ähnlich der Datenschutzgrundverordnung kann das Digitale-Dienste-Gesetz im digitalen Zeitalter ein Befreiungsschlag mit weltweiter Wirkung werden.“

Breyer fordert wirksamen Grundrechteschutz im digitalen Zeitalter

Die von Breyer vorgeschlagenen Maßnahmen konzentrieren sich entsprechend der Zuständigkeiten des LIBE-Ausschusses auf einen besseren Schutz der Grundrechte. Die meisten Vorschläge setzen Berichte und Stellungnahmen um, die bereits im Ausschuss oder im Plenum eine Mehrheit gefunden haben, darunter:

Recht auf Privatsphäre

  • Anonyme Internetnutzung: Das Digitale-Dienste-Gesetz sollte die anonyme Nutzung und Bezahlung von Internetdiensten vorsehen, wo immer dies technisch möglich ist. Damit werden Datenskandale, Identitätsdiebstahl, Stalking und andere Formen des Missbrauchs personenbezogener Daten wie zuletzt nach dem 500 Mio. Personen betreffenden Datenverlust bei Facebook verhindert.
  • Private Internetnutzung: Die Aufzeichnung und Auswertung von Online-Aktivitäten („Tracking“) soll auf das technisch unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden. Die Online-Aktivitäten einer Person erlauben tiefe Einblicke in ihr (vergangenes und zukünftiges) Verhalten und ermöglichen so gezielte Manipulation.
  • Kontextbezogene statt überwachungsgesteuerte Werbung: Personalisierte und verhaltensbasierte Werbung soll zum Schutz der Nutzer:innen und zur Sicherung der Existenz traditioneller Medien schrittweise abgeschafft und z.B. durch kontextbezogene Werbung ersetzt werden.

Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit

  • Unabhängige richterliche Entscheidungen: Um die Meinungs- und Medienfreiheit zu schützen, soll die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von Inhalten bei der unabhängigen Justiz und nicht bei Verwaltungsbehörden oder Konzernen liegen.
  • Keine ausländischen Löschanordnungen: In einem Land legal veröffentlichte Inhalte sollten nicht deshalb gelöscht werden müssen, weil sie gegen Gesetze eines anderen EU-Landes verstoßen. Das schützt vor „illiberalen Demokratien“ wie Ungarn und Polen.
  • Keine Internetsperren: Illegale Inhalte sollen dort gelöscht werden, wo sie gehostet werden. Internetzugangsanbieter soll nicht länger verpflichtet sein, den Zugang zu Inhalten zu sperren.
  • Keine Uploadfilter: Algorithmen sollen Veröffentlichungen nicht verhindern dürfen. Solche Uploadfilter können illegale Inhalte nicht zuverlässig identifizieren und führen derzeit immer wieder zur Unterdrückung von legalen Inhalten.
  • Kein verpflichtendes „De-Platforming“: Anbieter sollten nicht gezwungen werden, Nutzer:innen wegen vermeintlich offensichtlich illegaler Inhalte zu sperren, da eine solche Verpflichtung eine gerichtliche Entscheidung und die gesetzlich festgelegten Sanktionen umgehen würde.
  • Grundrechtskonforme Vorbeugung: Um die Verbreitung illegaler Inhalte einzudämmen, sollen Aufsichtsbehörden unter Kontrolle der Gerichte spezifische Maßnahmen anordnen können, statt wie die Kommission auf intransparente Selbstregulierung und freiwillige Selbstverpflichtungen der Konzerne zu setzen.

Wahlrechte der Nutzer:innen

  • Nutzerkontrolle über Inhalteempfehlungen: Nutzer:innen sollen die Plattformalgorithmen zur Auswahl von Inhalten (z.B. der Timeline) abstellen und stattdessen Algorithmen von Drittanbietern wählen können. So wird gleichzeitig die profitgetriebene Verbreitung problematischer Inhalte wie Falschinformationen, Verschörungstheorien oder Hassrede eingedämmt.
  • Plattformübergreifende Kommunikation: Nutzer:innen sind bislang faktisch zur Nutzung der dominanten Plattformen gezwungen, um nicht von notwendigen Informationen von Arbeitgeber, Bildungseinrichtungen usw. abgeschnitten zu werden. Um diesen faktischen Nutzungszwang zu überwinden und echten Wettbewerb (auch in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit) zu eröffnen, sollten die Nutzer:innen großer Plattformen zu anderen Plattformen wechseln und dennoch weiter mit ihren Kontakten kommunizieren können.
  • Sichere Verschlüsselung: Behörden sollen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht einschränken dürfen, da sie für die sichere Kommunikation im Internet unerlässlich ist.

Hintergrund:

Das Digitale-Dienste-Gesetz (engl. Digital Services Act, DSA) gilt nach der Datenschutzgrundverordnung als nächstes Großprojekt zur Regulierung der Digitalisierung auf EU-Ebene: Das Gesetz soll die seit 2000 bestehende e-Commerce-Richtlinie ablösen und so grundlegende neue Regeln für die digitalen Plattformen festlegen.

Nach drei Resolutionen des Europäischen Parlaments hat die EU-Kommission im Dezember 2020 ihren Gesetzesvorschlag im Dezember 2020 vorgelegt.

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