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Dürfen die Bürger bei Änderungen unserer Verfassung künftig mitbestimmen?

Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Ein Ausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags diskutiert zurzeit über eine Reform unserer Landesverfassung. Wir haben die Frage auf die Tagesordnung gesetzt, ob wir die Bürger bei Verfassungsänderungen künftig mitentscheiden lassen wollen (“Verfassungsreferendum”), wie es in Hessen und Bayern bereits geregelt ist.
Zurzeit kann die Landesverfassung geändert werden

  • durch den Landtag mit 2/3-Mehrheit sowie
  • durch Volksentscheid mit 2/3-Mehrheit, wobei mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten zustimmen muss.

Wir PIRATEN haben beantragt, dass Änderungen der Landesverfassung durch den Landtag künftig der Bestätigung durch Volksabstimmung bedürfen sollen. Im Verfassungsausschuss findet dieser Vorschlag bisher jedoch leider keine Mehrheit.
In der Diskussion ist jedoch ein Alternativvorschlag. Diesem zufolge könnte die Landesverfassung künftig geändert werden

  • durch den Landtag mit 2/3-Mehrheit, wenn das Volk mit einfacher Mehrheit zustimmt sowie
  • durch Volksentscheid mit einfacher Mehrheit, wenn der Landtag mit 2/3-Mehrheit zustimmt; Voraussetzung für eine solche Verfassungsinitiative wäre ein Vielfaches der bisher geforderten Unterschriftenzahl von 20.000.

Es gibt Gründe für und wider diesen Alternativvorschlag:

  • Nach dem Alternativvorschlag könnte der Landtag nicht mehr ohne Zustimmung des Volkes verfassungsmäßige Rechte einschränken, z.B. in Zeiten einer „großen Koalition“.
  • Andererseits könnte das Volk nicht mehr gegen den Willen des Landtags seine verfassungsmäßigen Rechte stärken.
  • In der Praxis wiegt der Verlust der Verfassungsänderung durch das Volk weniger schwer, weil die Hürden fast unerreichbar hoch sind und es noch nie eine Volksinitiative zur Änderung der Verfassung gegeben hat.
  • Theoretisch wäre es nach der jetzigen Regelung jedoch möglich, die direkte Demokratie durch Änderung des Landesverfassung zu erleichtern. Man könnte die Hürden absenken, das Verbot haushaltswirksamer Initiativen streichen usw. Diese Möglichkeit würde der Vorschlag künftig verbauen.

Es gibt folgende Möglichkeiten, sich zu dem Vorschlag zu positionieren:
1. Ablehnung des Vorschlags, um die Möglichkeit von Verfassungsverbesserungen durch das Volk zu erhalten (dazu tendiere ich).
2. Unterstützung des Vorschlags, um Verfassungsverschlechterungen zu erschweren.
3. Unterstützung des Vorschlags unter Bedingungen (z.B. nur, wenn auch die jetzt ausgearbeitete Verfassungsänderung dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird).
Was meint ihr?
Weitere Informationen zum Arbeitsstand des Verfassungsausschusses finden sich hier:

Der Ausschuss will bis Juni 2014 einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorlegen.

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