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Geplantes Handelsverbot für Kinderfotos erweist Schutz vor Kindesmissbrauch einen Bärendienst

Anträge Freiheit, Demokratie und Transparenz Juristisches Landtag

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat heute eine Entschließung “Kinderpornografie konsequent bekämpfen – Strafbarkeitslücken schließen” verabschiedet, die den folgenden Wortlaut hat:

Der Landtag begrüßt die verstärkten Anstrengungen von Bundesregierung und Bundesrat zur Schließung möglicher Regelungslücken im Sexualstrafrecht, insbesondere im Bereich der Kinderpornografie, und unterstreicht, dass neben strafrechtlichen Sanktionen gleichermaßen jugendschutzrechtliche und präventive Maßnahmen ergriffen und vorangetrieben werden müssen.

Ich habe mit folgender Begründung gegen diesen Antrag gestimmt:

Sexueller Kindesmissbrauch ist zutiefst verwerflich. Kinder haben jeden Anspruch auf unseren Schutz, auch vor der Verbreitung von Darstellungen solchen Missbrauchs.
Was nun aber die Bundesregierung plant und mit dem vorliegenden Antrag “begrüßt” werden soll, geht völlig an Erfordernissen eines wirksamen Schutzes vor Kindesmissbrauch vorbei, gefährdet diesen sogar:
Die Bundesregierung will nach öffentlichen Ankündigungen den gewerblichen Handel mit Nacktfotos unter Strafe stellen. Das führt zu widersinnigen Ergebnissen:

  • Wer das Foto eines spielenden Kindes am Strand an eine Person verkauft, käme ins Gefängnis. Stellt er dasselbe Foto aber für jeden öffentlich abrufbar ins Internet, bliebe er straffrei.
  • Ein Strandfoto zu kaufen soll nicht mehr möglich sein; wer aber an den Strand fährt und das Kind selbst beobachtet, bleibt straffrei. Aus meiner Sicht sind Kinder gefährdeter, wenn Pädophile selbst an den Strand oder ins Schwimmbad fahren.
  • Auf dem Cover der millionenfach verkauften CD “Nevermind” der Band “Nirvana” ist ein tauchendes Baby abgebildet, soll der Verkauf dieser CD in Deutschland künftig verboten sein?
  • Gewerblicher Handel ist auch der Vertrieb von Kinderfilmen. So zeigt die Verfilmung des Buches Madita der Kinderbuchautorin Astrid Lindgren nackt spielende Kinder. Sollen solche Kinderfilme in Deutschland künftig nicht mehr gezeigt werden dürfen?

Die Verbreitung der aktuell diskutierten rumänischen Aufnahmen ist mangels wirksamer Einwilligung schon heute nach dem Kunsturhebergesetz strafbar.
Vor allem ist für mich entscheidend, dass Fotos unbekleideter Kinder, beispielsweise spielender Kinder am Strand, nichts mit Pornografie oder gar sexuellem Kindesmissbrauch zu tun haben. Die Politik versucht mit diesen Plänen vielmehr von ihren Versäumnissen bei dem Schutz vor Kindesmissbrauch abzulenken:

  • Keine der im Bundestag vertretenen Fraktionen hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/92 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie vorgelegt, dabei liegt diese Richtlinie seit über zwei Jahren vor und ist die Frist zu ihrer Umsetzung inzwischen seit Monaten verstrichen.
  • Die Opferberatungsstellen sind nach wie vor unzureichend ausgestattet. Missbrauchsopfer warten bis heute darauf, dass sie Therapieplätze finden, es gibt Wartelisten von ein- bis eineinhalb Jahre, im ländlichen Raum findet man gar keine Therapeuten. Die Krankenkassen sträuben sich, die Kosten zu übernehmen. 
  • Auch von einem flächendeckenden Therapieangebot für pädophile Menschen sind wir noch weit entfernt. Die vorhandenen Standorte kämpfen von Jahr zu Jahr um eine Mittelzuweisung. Die therapeutische Prävention ist nicht solide finanziert.
  • Die vom Runden Tisch “Sexueller Kindesmissbrauch” empfohlene Verlängerung der Verjährungsfristen ist bisher nicht erfolgt.
  • Die Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden reichen schon für die Ahndung von Missbrauchsdarstellungen nicht aus. Wegen des Verdachts von Kinderpornografie beschlagnahmte Festplatten und Computer werden teils ungeprüft an die jeweiligen Besitzer zurückzugeben, weil die Verjährungsfristen verstrichen sind.

Wären Nacktbilder von Kindern generell strafbar, führte dies zu mehr Ermittlungsverfahren, also zu mehr Arbeit für die ohnehin schon ausgelasteten Ermittler. Wer die knappen Ermittlungskapazitäten für die Verfolgung von Strandfotos bindet, erschwert die Ermittlung tatsächlicher Missbrauchsfälle.
Bei dem Vorhaben der Bundesregierung handelt es sind nach alledem um eine populistische Ersatzdiskussion, die dem Schutz vor Kindesmissbrauch eher schadet als ihm dient. Aus diesem Grund lehne ich den Antrag Drucksache 18/1710 ab. Die übrigen Abgeordneten der Piratenfraktion stimmen ihm zu.

Kommentare

5 Kommentare
  • Demokratist

    Auch wenn mir das freie Mandat manchmal Bauchschmerzen bereitet, so halte ich es dennoch für wichtig. So auch hier.
    Die Frage ist, was wichtiger ist: die eigene Meinung oder das politische Signal. Eine Gretchenfrage.

  • anonym

    Wenn aber das politische Signal schon problematisch ist, weil es in eine falsche Richtung zeigt?

  • kritischer Beobachter

    es geht um Fotos, die zwar derzeit legal sind, aber im Vorfeld von strafbaren Handlungen aufgenommen wurden, also von unbekleideten Kindern, die später sexuell missbraucht wurden.
    Das ist dann quasi der Teaser für den potenziellen Kunden, dessen Kopfkino getriggert werden soll, damit er sich dann auch das, möglicherweise teurere, illegale Material dazuerwirbt.
    Dieses Vorfeld ist strafrechtlich de facto nicht zu erfassen. Denn ich müßte dabei Vermutungen über Kenntnis bei Kunden unterstellen, die nie beweisbar wären. Der Staat hat hier vor allem Präventionspflichten, die darauf zielen müssen, dass sexueller Kindesmissbrauch, egal ob aus kommerziellen oder nichtkommerziellen Gründen, erst gar nicht geschieht. Die Verbotskeule hilft dabei nur sehr unzureichend, wie alle Beteiligte wissen.
    Und den Handel mit Fotos von unbekleideten Kindern zu verbieten, führt zu absurden Ergebnissen und ist deshalb untauglich. Urlaubspostkarten von FKK-Standorten oder Werbebroschüren hierfür müßte man einstampfen, eine Vielzahl von Büchern am Markt wären schlagartig illegal. Allein der bürokratische Aufwand für Buchhandlungen oder Videotheken, die mit In-Kraft-Treten solcher Gesetze erst mal 2 Tage schließen müßten für eine Komplettinventur, ist absurd.
    Die Entschließung ist wirkungsloser Populismus pur mit “gutem Willen” in Satz 2, man muß so was nicht mögen, aber auch nicht bekämpfen, wer will stimmt zu, ich selbst hätte mich schlicht enthalten und dies wie oben begründet.

  • Anonym

    SPIEGEL 9/2014: Ist das Strafrecht in Ihren Augen ein probates Mittel, um pädophile Männer vom Konsum von Kinderpornografie abzuhalten?
    Berliner Sexualmediziner Klaus Michael Beier: Wenn das so wäre, hätten wir in dem Bereich nicht so ein gigantisches Dunkelfeld. Die abschreckende Wirkung des Strafrechts ist minimal. Und wer erwischt wurde, hat mit keiner zügigen Reaktion des Rechtssystems zu rechnen. Die Strafverfolgung ist aus meiner Sicht daher ineffektiv. Bei den meisten Verfahren kommt es gar nicht zu einer Hauptverhandlung, sie werden gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt.

  • Anonym

    Das Thema ist wieder aktuell und schlimmer als damals befürchtet.

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