EU erwägt allgemeine Uploadfilter-Pflicht und Internetverbote
Die EU-Kommission will Online-Plattformen künftig auch in anderen Fällen als Urheberrechtsverstößen allgemein zum Einsatz von Upload-Filtern zwingen. Mit solchen „proaktiven Maßnahmen“ soll die Verbreitung illegaler und auch legaler, angeblich „schädlicher Inhalte“ verhindert werden. Außerdem könnten unerwünschte Veröffentlichungen mit der Sperrung von Online-Konten bestraft werden. Diese Vorschläge ergeben sich aus einem geleakten Arbeitsdokument der EU-Kommission.
Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland, kommentiert:
„Die alarmierenden Pläne in der Kommission würden Online-Plattformen dazu zwingen, als ‚Internetpolizei‘ und ‚Internetzensoren‘ zu handeln. Fehleranfällige Upload-Filter, die das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzen, drohen immer öfter eingesetzt zu werden.
Umgekehrt sollten verfehlte nationale Rechtsvorschriften wie das deutsche NetzDG ersetzt und dadurch die freie Meinungsäußerung besser als bisher geschützt werden. Messengerdienste und soziale Netzwerke könnten miteinander verbunden werden, was gut für den Wettbewerb wäre und dem Nutzer eine echte Wahlmöglichkeit einräumt. Das Recht, Internetdienste anonym zu nutzen, könnte erstmals auf EU-Ebene geschützt werden.
Die Meinungsfreiheit, die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher, das Recht auf Privatsphäre und die Grundprinzipien eines globalen Internets müssen im Mittelpunkt jeder Regulierung digitaler Dienste stehen. Es geht um unseren digitalen Lebensraum. Die gesamte Internetgemeinde schaut der EU sehr aufmerksam auf die Finger. ‚Zensursula 2.0‘ werden wir nicht zulassen.“
Hintergrund:
Die EU-Kommission will Internetplattformen für Verhalten ihrer Nutzer verantwortlich machen, auch wenn sie davon keine Kenntnis haben, wie es bereits in der Urheberrechtsreform und der Verordnung über terroristische Inhalte vorgesehen ist. Nicht zuletzt erwägt die Kommission die Einrichtung einer öffentlichen Regulierungsbehörde, die für die Überwachung und Durchsetzung der Anwendung des jeweiligen Rechts zuständig wäre. Konkret äußern sich dazu die GD CONNECT (Generaldirektion für Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien) und die GD HOME (Generaldirektion Migration und Inneres) in dem geleakten Arbeitsdokument.
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