EU-Parlament winkt Chatkontrolle 1.0 durch – Breyer: “Wahrer Verlierer sind unsere Kinder”
Heute ließ das Europäische Parlament die im März noch zweimal abgelehnten anlasslosen Massenscans privater Kommunikation („Chatkontrolle 1.0“) passieren. Die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten stimmte heute zwar gegen die Verordnung (314:276:17). Der Ablehnungsantrag verfehlte aber die erforderliche absolute Mehrheit von 361 Stimmen. Damit werden die Massenscans bis 2028 wieder erlaubt.
Eine symbolische Ausnahme wurde für verschlüsselte Kommunikation beschlossen, die jedoch in der Praxis ohnehin nicht von Providern gescannt wird. Die Mehrheit der Abgeordneten wollte Scans privater Kommunikation zwar auf von der Justiz Verdächtige beschränken (322:255 Stimmen), jedoch wurde wiederum die erforderliche absolute Mehrheit verfehlt.
Dr. Patrick Breyer, ehemaliger Europaabgeordneter und Bürgerrechtler, warnt vor den Konsequenzen:
“Dass die Chatkontrolle gegen den Willen der Mehrheit der abstimmenden Abgeordneten kommt, ist eine Farce und beschädigt die Demokratie. Die wahren Verlierer dieses undemokratischen Verfahrens sind unsere Kinder. Die Verabschiedung einer echten, dauerhaften Kinderschutz-Verordnung ist nun akut gefährdet. Der Rat wird einem dringend nötigen Paradigmenwechsel nicht zustimmen, solange er den alten Ansatz der anlasslosen Scans nach Gutdünken der Industrie einfach beibehalten kann.”
Zur Abstimmungsniederlage und den künftigen Verhandlungen zeigt sich Breyer kämpferisch:
“Die heutige Abstimmung zur Übergangsregelung war ein Rückschlag, aber die politische Auseinandersetzung um die dauerhafte Chatkontrolle 2.0 fängt jetzt erst richtig an. Der Widerstand im Parlament war heute bereits so groß, dass eine Mehrheit für dauerhafte, anlasslose Massenscans in den kommenden Verhandlungen völlig illusorisch ist.”
Breyer kritisiert den Ansatz der Massenüberwachung grundsätzlich:
“Mit anlassloser Massenüberwachung Kinder schützen zu wollen, ist, als würde man verzweifelt den Boden aufwischen, während der Wasserhahn einfach weiterläuft. Eine verdachtslose Chatkontrolle ist so inakzeptabel wie das wahllose Öffnen aller Postbriefe. Seit fünf Jahren dient dieses gescheiterte System als Alibi, um echte Maßnahmen aufzuschieben und die Polizei mit Fehlalarmen zu überlasten. Wir brauchen mehr Kinderschutz, nicht weniger – aber wirksamen Kinderschutz statt Scheinsicherheit.”
Wie geht es weiter?
Die heute abgestimmte Übergangsverordnung wird nach Annahme durch den Rat bis 2028 gelten oder bis zur Einigung auf eine dauerhafte Verordnung. Letztere wird im September weiter verhandelt. Zentraler Streitpunkt zwischen EU-Parlament, EU-Regierungen und EU-Kommission ist das Scannen privater Chats – anlasslos oder gezielt bei Verdächtigen.
Was sich mit der Wiedereinsetzung der Chatkontrolle 1.0 ändert – und was nicht:
- Was zurückkommt: US-Anbieter dürfen wieder anlasslos und ohne Richterbeschluss private Nachrichten scannen. Betroffen sind Direktnachrichten über Instagram, Discord, Snapchat, Skype und Microsofts Xbox sowie E-Mails über Googles Gmail und Apples iCloud.
- Was bleibt: Öffentliche Posts in sozialen Medien und Dateien in Cloudspeichern durften auch ohne die Ausnahmeverordnung gescannt werden. Private Nachrichten können unabhängig von der Verordnung von Nutzern gemeldet oder mit richterlichem Beschluss per Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) mitgelesen werden.
- Was weiterhin nicht gescannt wird: Verschlüsselte Chats, etwa über WhatsApp, waren vom Scanning schon immer ausgenommen. Europäische Anbieter von Messenger- und E-Mail-Diensten haben noch nie eine Chatkontrolle praktiziert.
Warum die Chatkontrolle der falsche Weg ist:
- Die Zahl der US-Verdachtsmeldungen ist seit 2022 durch zunehmende Verschlüsselung von Direktnachrichten ohnehin bereits um 50 Prozent zurückgegangen.
- Nach Zahlen der EU-Kommission waren Massenscans privater Chats im Jahr 2024 nur für 36 Prozent der Verdachtsmeldungen verantwortlich (im Übrigen wurden öffentliche Posts und Cloudspeicherinhalte gemeldet).
- Von den eingehenden Verdachtsmeldungen sind laut BKA 48 Prozent von vornherein nicht strafrechtlich relevant.
- 40 Prozent der eingeleiteten Ermittlungen richten sich laut Kriminalstatistik gegen Kinder und Jugendliche selbst.
- Im Rahmen der Chatkontrolle wurden zu schätzungsweise 99 Prozent durch den Meta-Konzern bereits bekanntes Material gemeldet, mit dem sich in aller Regel kein laufender Missbrauch stoppen lässt.
- Laut EU-Kommission lässt sich nicht belegen, dass das anlasslose Scannen privater Kommunikation zu mehr Verurteilungen oder zur Rettung von Kindern führte.
Von einer abgewendeten „Schutzlücke” kann daher keine Rede sein: Die effektivsten Instrumente – richterlich angeordnete Telekommunikationsüberwachung, Nutzermeldungen, Scanning öffentlicher Inhalte und Cloudspeicher – blieben stets vollständig erhalten. Was seit April unzulässig war, war ausschließlich das anlasslose Durchsuchen privater, unverschlüsselter Nachrichten Unverdächtiger auf wenigen US-amerikanischen Diensten.
Hintergrund: Blockade bei der dauerhaften Lösung
Parallel laufen Verhandlungen über eine dauerhafte Verordnung zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt im Internet weiter („CSA-Verordnung“ oder „Chatkontrolle 2.0“). Das EU-Parlament setzt sich in diesen Verhandlungen für einen Paradigmenwechsel beim Kinderschutz im Netz ein. Es fordert:
- Verpflichtende Aufdeckungsanordnungen gegen Verdächtige statt anlassloser Massenscans nach Gutdünken der Industrie.
- Ein EU-Kinderschutzzentrum zur systematischen Entfernung bekannten Missbrauchsmaterials aus dem öffentlichen Internet.
- Sicherheitsvorgaben für Messenger-Apps („Security by Design“) zum Schutz von Kindern von Cybergrooming.
Die dauerhafte Regelung wurde bislang nicht beschlossen, weil die EU-Mitgliedstaaten auf einer Fortsetzung des alten Ansatzes freiwilliger, anlassloser Scans privater Kommunikation bestehen. Kritiker warnen, dass die erneute Verlängerung der Übergangsregelung den politischen Druck zur Einigung auf eine tragfähige Dauerlösung verringert. So droht die Verlängerung des Status quo den Kinderschutz am Ende sogar auszubremsen.
Patrick Breyer fasst das Problem zusammen:
„Solange die EU-Regierungen ihren bequemen Status quo der freiwilligen, anlasslosen Massenscans immer wieder durch Verfahrenstricks verlängern können, haben sie keinen Grund, sich auf das zielgerichtete, rechtssichere und deutlich wirksamere Kinderschutz-Konzept des Parlaments einzulassen.“
Die Stimmen der Überlebenden: “Wir brauchen Privatsphäre, um Täter zu überführen”
Dass die Chatkontrolle den Opfern nicht geholfen hat, betonen Betroffene sexualisierter Gewalt ausdrücklich:
Alexander Hanff, Überlebender sexualisierter Gewalt und IT-Experte, stellt klar:
“Als Überlebender war ich auf vertrauliche Kommunikation angewiesen, um meine Geschichte zu erzählen und für 28 Schuljungen – mich eingeschlossen – Gerechtigkeit zu erkämpfen, was zur Verurteilung mehrerer Täter führte. Wir Überlebende brauchen Privatsphäre, denn ohne sie verlieren wir unsere Stimme. Die Chatkontrolle wurde nicht zum Schutz von Kindern geschaffen. Es ging Big-Tech-Konzernen wie Meta oder Google um den Zugriff auf unsere Daten für ihre Profitinteressen und den Staaten um den Ausbau von Massenüberwachung. Die EU-Kommission hat fünf Jahre und Millionen Euro auf Algorithmen verschwendet, die Kinder nicht schützen können und nie dafür gemacht waren. Dieses Geld hätte in echte Ermittlungen und Hilfe für Betroffene fließen müssen, von denen Millionen bis heute keinerlei Unterstützung erhalten haben.“
Marcel Schneider* (Name geändert), der als Betroffener aktuell gegen Metas freiwillige Chatkontrolle vor Gericht klagt, ergänzt:
„Wer dem Ende der Chatkontrolle nachtrauerte, hat nicht verstanden, was Betroffenen wirklich hilft. Massenüberwachung durch Konzerne wie Meta verhindert keinen Missbrauch. Echter Schutz bedeutet: Löschen von Material an der Quelle, proaktive Polizeiarbeit im Darknet und Apps, die von vornherein sicher für Kinder gestaltet sind.”
Dorothée Hahne, Gründungsmitglied und Vorstandsmitglied der Betroffeneninitiative MOGiS e.V. (Eine Stimme für Betroffene), betont die Gefahr, die Massenüberwachung für die Betroffenen selbst darstellt: „Als Betroffene sehen wir dadurch unsere ‚safe spaces‘, unsere geschützten Räume und Kommunikationswege gefährdet bzw. zerstört. Für die Betroffenen ist dieses Bedürfnis existenziell.“
