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EU-Rechtsausschuss fordert Internetgesetz gegen Überwachungskapitalismus und Uploadfilter

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Der Rechtsausschuss des Europaparlaments hat gestern auf Vorschlag des Berichterstatters Patrick Breyer (Piratenpartei) die bisher wohl weitreichendsten Forderungen für das geplante Digitale-Dienste-Gesetz beschlossen: Zur Vorbeugung von Datenmissbrauch und Identitätsdiebstahl sollen Bürger ein Recht auf anonyme Nutzung von Internetdiensten erhalten. Die permanente Aufzeichnung der Internetnutzung soll ein Ende haben. Behörden sollen Nutzerdaten nur mit richterlicher Anordnung erhalten dürfen.

Quasi-Monopolisten wie Facebook oder Twitter sollen einen Nachrichtenaustausch mit alternativen Plattformen ermöglichen, um eine Wechselmöglichkeit unter Beibehaltung der bestehenden Kontakte zu ermöglichen (Interkonnektivität). Um das ungewollte Einspielen zweifelhafter Inhalte einzudämmen, sollen Nutzer die Konzern Empfehlungsalgorithmen ausschalten und nicht-kommerzielle Dienste zur Inhaltesortierung nutzen können. Schließlich sollen zum Schutz der Meinungsfreiheit Uploadfilter-Pflichten, wie sie der Europäische Gerichtshof zuletzt zugelassen hat, wegen ihrer Unzuverlässigkeit ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Die Stellungnahme des Rechtsausschusses geht nun dem Binnenmarktausschuss zu.

Patrick Breyer kommentiert:

„Ich freue mich, dass sich der Rechtsausschuss so klar für die Wahrung der Privatsphäre, den freien Meinungsaustausch im Internet und unsere Wahlmöglichkeiten als Verbraucherinnen und Verbraucher einsetzt. Jetzt ist die EU-Kommission am Zug. Mit dem Digital Services Act muss Europa gegenüber globalen Technologiekonzernen Meinungsfreiheit statt Zensurmaschinen, Privatsphäre statt Überwachungskapitalismus und Selbstbestimmung statt technologischer Bevormundung durchsetzen!”


Der Digital Services Act hat fundamentale Auswirkungen auf die Zukunft von digitalen Diensten und Online-Plattformen

Der geplante Digital Services Act (DSA) gilt nach der Datenschutzgrundverordnung und ePrivacy-Verordnung als nächstes Großprojekt zur Regulierung der Digitalisierung auf EU-Ebene. Das Gesetzgebungsvorhaben soll die seit 2000 bestehende e-Commerce-Richtlinie ablösen und so grundlegende neue Regeln für kommerzielle Internetdienste festlegen.

Die vom Rechtsausschuss beschlossene Stellungnahme im Wortlaut

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