Change language: Deutsch
Teilen:

Eutiner Polizeischule: Sexismus-Skandal: Ein Polizeischüler darf wohl bleiben, einer soll gehen | shz.de [extern]

Freiheit, Demokratie und Transparenz Presseberichte

Eutin | Im Skandal um die sexistischen und rassistischen Äußerungen an der Polizeischule Eutin soll am Donnerstag eine Entscheidung über die Zukunft der beiden beschuldigten Anwärter verkündet werden. Nach sh:z-Informationen hat der Hauptpersonalrat der Polizei einer der beabsichtigten Entlassungen aus dem Dienst zugestimmt, die zweite jedoch abgelehnt.
Polizeischülerinnen hatten im Dezember 2014 eine schriftliche Beschwerde an den Chef der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung verfasst. Darin beklagten sie frauen- und fremdenfeindliche Sprüche, außerdem sexuelle Anzüglichkeiten durch drei Mitschüler. Patrick Breyer, Fraktionsvorsitzender der Piraten, machte den Fall vor drei Monaten öffentlich – weil trotz der schwerwiegenden Vorwürfe kein Disziplinarverfahren eingeleitet worden war. Die Piraten dokumentierten mehrere teils pornografische Bilder, die nach Angaben der Fraktion aus der WhatsApp-Gruppe der Polizeianwärter stammen und dem zuständigen Ausschuss vorgelegen hatten.
Unmittelbar danach tagte die Einigungsstelle unter Vorsitz von Landesjustizminister a.D. Emil Schmalfuß. Sie soll zu einer identischen Auffassung gekommen sein. Das letzte Wort in diesem Fall hat aber Innenminister Stefan Studt (SPD). Wie seine Entscheidung aussieht, teilte das Innenministerium „wegen des laufenden Verfahrens“ nicht mit.
Beide Anwärter hatten in Anhörungen die Gelegenheit, ihre charakterliche Eignung für den Polizeidienst unter Beweis zu stellen. Einer soll besonders durch sexistische Äußerungen aufgefallen sein und ist für den Schlag auf den Po einer Kollegin beim Schwimmunterricht verantwortlich. Dessen sexistische Absicht ist mittlerweile umstritten.
Die betroffene Polizeischülerin erklärte, der Klaps habe ihren Rücken treffen sollen, sie habe sich daher nicht sexuell belästigt gefühlt und die Sache unmittelbar mit dem Kollegen ausgeräumt. Der zweite Anwärter soll sich rassistisch geäußert haben. Unter anderem soll der Satz gefallen sein, er habe Lust, mit einer Maschinenpistole „auch mal in eine Moschee reinzustürmen“.
Gegen den Anwärter, der bleiben darf, läuft das Disziplinarverfahren weiter. Bei dem Polizeischüler der entlassen wird, endet es mit dem Abschluss der zweijährigen Ausbildung am Sonntag. Allerdings erhält er im Entlassungsfall keine Ernennungsurkunde und kein Abschlusszeugnis. Somit kann er die Teilnahme an der Polizeiausbildung nur über erbrachte Einzelnachweise belegen. Polizeidienst in einem anderen Bundesland ist somit nicht möglich.
Unterdessen prüft das Innenministerium, ob die drei Beschwerdeführerinnen ihren Dienst als Polizisten antreten dürfen – weil es den Verdacht, gibt, dass die von ihnen geschilderten Ereignisse und Äußerungen nicht alle stimmen. „Die im Raum stehenden Vorwürfe werden im Hinblick auf dienstrechtliche Verfahren in der gebotenen Art und Weise geprüft“, so ein Sprecher des Innenministeriums.
Let’s block ads! (Why?)