Change language: Deutsch
Teilen:

Experten für Abschaffung radierbarer Bleistifte in Wahlurnen

Freiheit, Demokratie und Transparenz Gesetzentwürfe Juristisches Landtag

bleistiftDer Gesetzentwurf der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, in Wahlkabinen nur noch dokumentenechte Stifte auszulegen, wird von den dazu angehörten Experten ganz überwiegend begrüßt:
Der Wahlexperte Prof. Dr. Heußner von der Hochschule Osnabrück erklärt, die Auslage von nicht radierbaren Schreibstiften sei geeignet, die “Integrität der Wahl zusätzlich zu sichern und das allgemeine Vertrauen in die Integrität der Wahl zu steigern”. In verschiedenen Bundesländern bestünden bereits entsprechende Vorschriften, etwa in Niedersachsen. Auch die führenden Wahlrechtskommentatoren in Deutschland würden die Auslage nicht radierbarer Stifte empfehlen.
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/4200/umdruck-18-4236.pdf
Die bayerische Landeswahlleiterin Marion Fritsch berichtet, in Bayern habe sich die Anweisung bewährt, dass in den Wahlkabinen dokumentenechte Stifte ausgelegt werden sollen.
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/4100/umdruck-18-4127.pdf
Faber-Castell bestätigt, dass bei Wahlen speziell in Süddeutschland die Auslage von Kopierstiften in der Farbe rot weit verbreitet sei. http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/4100/umdruck-18-4112.pdf
Laut Landesdatenschutzbeauftragtem Dr. Thilo Weichert spreche für die Auslage dokumentenechter Stifte, “dass Integritätsverletzungen der Stimmzettel (z. B. Radierungen) leichter erkannt werden können”.
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/4100/umdruck-18-4183.pdf
Martin Fehndrich von der Informationsplattform Wahlrecht.de berichtet, die Auslage von nicht dokumentenechten Stiften bei deutschen Parlamentswahlen führe “regelmäßig zu Unverständnis und Verwunderung bei Wählern und in der Folge auch zu Anfechtungen“. Wahlrecht.de erhalte “immer wieder Anfragen von Wählern, ob das Auslegen von Bleistiften denn zulässig sei”.
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/4200/umdruck-18-4234.pdf
Der stellvertretende Landeswahlleiter in Schleswig-Holstein meint dagegen, die Bedenken Einzelner wögen nicht so schwer, dass sie die Anordnung der Auslage dokumentechter Stifte rechtfertigen könnten.
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/4100/umdruck-18-4194.pdf
Die kommunalen Landesverbände teilen mit, viele Kommunen würden bereits dokumentenechte Stifte auslegen. Für eine verpflichtende Regelung sehe man aber keinen Bedarf.
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/4200/umdruck-18-4233.pdf
Mein Kommentar als Landtagsabgeordneter der Piratenpartei: “Die Experten bestätigen in großer Mehrheit, dass die Auslage radierbarer Bleistifte ohne Not Wählerinnen und Wähler verunsichert und dass andere Bundesländer dem zunehmend Rechnung tragen. Ich wünsche mir nun, dass Politik, Kommunen und Landesregierung auch hierzulande handeln und für die Auslage dokumentenechter Stifte sorgen. In Zeiten sinkender Wahlbeteiligung gilt es, das Vertrauen der Bürger in Wahlen zu stärken. Das fängt beim Wahlstift an.”
Der Gesetzentwurf der Piratenfraktion im Wortlaut:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2600/drucksache-18-2622.pdf

Kommentare

1 Kommentar
  • Baden-Württemberger

    Ich verwende beim Wählen grundsätzlich nie die ausliegenden Stifte, sondern immer meinen eigenen -garantiert dokumentenechten- Kugelschreiber

Kommentar schreiben:

Alle Angaben sind freiwillig. Die Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.