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kleine Anfrage-Entwurf: Finanzieller Schaden durch Sondervermögen

Anfragen Landtag
 Für jedes Sondervermögen wird um folgende Angaben gebeten:
a) durchschnittliche Höhe des Sondervermögens seit seiner Bildung
b) durchschnittliche Verzinsung des Sondervermögens seit seiner Bildung (Guthabenzins)
c) durchschnittliche Refinanzierungskosten des Landes seit Bildung des Sondervermögens
d) zusätzliche Refinanzierungskosten des Landes infolge der Vorhaltung des Sondervermögens
e) falls d) nicht bekannt: geschätzte zusätzliche Refinanzierungskosten des Landes infolge der Vorhaltung des Sondervermögens, wenn man die durchschnittlichen Refinanzierungskosten des Landes zugrunde legt
f) sonstige Kosten der Vorhaltung des Sondervermögens seit seiner Bildung.
Der Entwurf der Anfrage kann gerne im Pad direkt bearbeitet, ergänzt und kommentiert werden.
Die Anfrage soll dann in einigen Wochen eingereicht werden. Die Einreichung und auch die Antwort der Landesregierung werden im Landtagsinformationssystem sichtbar sein.

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