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GdP-Gespräch zum geplanten Versammlungsgesetz

Allgemein

Letzte Woche haben Wolfgang Dudda, Malte Sommerfeld und ich mit zwei Vertretern der Gewerkschaft der Polizei über das geplante schleswig-holsteinische Versammlungsgesetz diskutiert.
Den Entwurf der schleswig-holsteinischen FDP für ein Landesversammlungsgesetz habe ich bereits umfassend kritisiert. Wir überlegen gerade in einer Arbeitsgruppe von betroffenen Demo-Veranstaltern, wie ein freiheitsfreundliches Gesetz aussehen könnte.
Die Gewerkschaftsvertreter haben ihre Position wie folgt vorgetragen:

  • Man stehe hinter der Versammlungsfreiheit unabhängig von der Gesinnung der Demonstranten. Viel wichtiger als Verbot von 100 rechten Demonstranten sei, dass 100.000 Bürger dagegen halten.
  • Man begrüße die Absicht, ein Landesversammlungsgesetz zu erlassen, weil das Bundesversammlungsgesetz durch die Rechtsprechung lückenhaft und fehlerhaft geworden sei (z.B. keine Anzeigepflicht bei Spontanversammlungen abweichend vom Gesetzestext).
  • Ein bundeseinheitliches Gesetz in allen Ländern wäre zu begrüßen, weil gerade bei Versammlungen Polizeibeamte bundesweit eingesetzt werden und sich an das Recht des jeweiligen Landes halten müssen. Es gebe zurzeit vor Einsätzen in anderen Bundesländern nur eine kurze Einweisung in das Landesversammlungsrecht, z.B. darüber, welche Mittel in dem jeweiligen Bundesland eingesetzt werden dürfen (z.B. Pfefferspray).
  • Auch wenn man ein neues Gesetz befürworte, dann jedoch nur eines, welches vor der Verfassung Bestand habe. Deswegen müsse Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen. Vor der nächsten Großdemo in Lübeck im Februar 2013 müsse keineswegs ein neues Gesetz eingeführt werden. Auf der Grundlage des geltenden Rechts könne man “ziemlich gut” arbeiten.
  • Das Landesversammlungsgesetz solle klären, wo das von der Versammlungsfreiheit geschützte Vorfeld einer Demonstration anfängt und welche Maßnahmen im Vorfeld einer Versammlung nach Polizeirecht zugelassen werden sollen (z.B. Vorkontrollen).
  • Überblicksaufnahmen per Video zu übertragen, sei erforderlich, um Störungen der Versammlung frühzeitig erkennen und die Lage steuern zu können. Dies werde zurzeit auch so gehandhabt. Richtig sei allerdings, dass man einen Überblick alternativ auch durch mehr Personal gewinnen könnte.
  • Nicht uniformierte Beamte einzusetzen sei wichtig zur Informationsgewinnung in Gewaltlagen.
  • Der Einsatz von Ordnern durch den Versammlungsleiter sei sinnvoll, damit sich die Polizei zunächst zurückhalten könne, was deeskalierend wirke.
  • Kontrollstellen kämen zum Einsatz, wenn Anhaltspunkte für Unfriedlichkeit bestünden. Dies sei auch erforderlich.
  • Laut Koalitionsvertrag sollen Demonstrationsbeobachter (z.B. Abgeordnete, Humanistische Union) ein Zugangsrecht bekommen. Nach Ansicht der GdP gibt es keine „unabhängigen“ Beobachter. Es bestehe die Besorgnis, dass parteiische Beobachter Informationen an Demonstranten weiter geben und dadurch polizeiliche Maßnahmen vereiteln, welche die friedliche Durchführung der Versammlung sicher stellen sollten. Man fühle sich durch eine Beobachtung auch unter Generalverdacht gestellt.

Insgesamt habe ich mich über das klare Bekenntnis zur Versammlungsfreiheit und die Aufgeschlossenheit gegenüber unseren Vorschlägen gefreut. Auch wenn hinsichtlich des Verhältnisses von Versammlungsfreiheit und Eingriffsrechten teilweise unterschiedliche Vorstellungen bestehen, waren wir uns einig, dass ein Landesgesetz klare Regelungen schaffen muss anstatt Fragen offen zu lassen und die Polizei die daraus erwachsende Unsicherheit ausbaden zu lassen. Wenn eine Maßnahme nicht zugelassen werden soll, sollte auch dies klar aus dem Gesetz hervorgehen.

Kommentare

1 Kommentar
  • Anonym

    “Man fühle sich durch eine Beobachtung auch unter Generalverdacht gestellt.”
    Ach, was!? Das aus dem Munde von Polizisten.
    Komisch, dass sich aus Sicht der Polizei einfache Bürger nie darauf berufen können, durch Beobachtung unter Generalverdacht gestellt zu werden.

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