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Geplante Videoüberwachung von Demonstranten laut Innenministerium überflüssig

Freiheit, Demokratie und Transparenz Juristisches

Die Landesregierung hat auf meine Anfrage zur Videoüberwachung von Demonstranten in Schleswig-Holstein Stellung bezogen. Danach werden Versammlungsteilnehmer werden von ihrer Überwachung nicht in Kenntnis gesetzt (nur der Versammlungsleiter). Das Ministerium kann weder einen konkreten Nutzen noch irgendwelche infolge der Überwachung veranlassten Maßnahmen benennen. An den Kamerastandorten waren zugleich Polizeibeamte zugegen, welche das Geschehen mit eigenen Augen beobachten konnten, so dass ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn durch die Überwachung nicht eintreten konnte.
Bemerkenswert ist vor allem, dass der Innenminister kein Bedürfnis für die von der Koalition geplante Ausweitung der Überwachung sieht. Bisher dürfen Demonstranten nach § 12a Versammlungsgesetz gefilmt werden, “wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen”. Künftig wollen SPD, Grüne und SSW Überblicksaufnahmen in Schleswig-Holstein schon dann zulassen, “wenn dies wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung erforderlich ist”, also auch ohne “erhebliche Gefahren”.
Ohne jegliche Anhaltspunkte für Gefahren größere Demonstrationen zu filmen, würde enorm abschreckend wirken und stellt die Bereitschaft zu berechtigtem Protest in Frage. Der Innenminister kann auf meine Frage 8 keinen einzigen Fall nennen, in dem ein Filmen ungefährlicher und friedlicher Demonstrationen alleine wegen ihrer “Größe oder Unübersichtlichkeit” erforderlich gewesen wäre, wie es künftig zugelassen werden soll.
Aus meiner Sicht belegt das, dass keinerlei praktisches Bedürfnis für die Überwachungspläne der Koalition besteht. Umgekehrt missachten sie die Warnung des Bundesverfassungsgerichts, wonach “Verdachtslose Eingriffe mit großer Streubreite, bei denen zahlreiche Personen in den Wirkungsbereich einer Maßnahme einbezogen werden, die in keiner Beziehung zu einem konkreten Fehlverhalten stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben, grundsätzlich eine hohe Eingriffsintensität” aufweisen.
Fazit: Ohne jeden Anlass friedliche Teilnehmer an größeren Demos per Hubschrauber, Mini-Drohne oder Kamerawagen permanent videozuüberwachen, kennt man von autoritären Regimes. In einer Demokratie darf es so etwas nicht geben.
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