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Gesetzentwurf: PIRATEN wollen Bürgerwillen beim Windenergieausbau durchsetzen

Freiheit, Demokratie und Transparenz Gesetzentwürfe Landtag Wirtschaft und Verkehr

Veranstaltungsplakat-WindenergieDie PIRATEN möchten die Energiewende mit dem Bürgerwillen in Einklang bringen: Sie wollen mit einer Gesetzesänderung erreichen, dass bei der Ausweisung von Windenergieflächen in Schleswig-Holstein ablehnenden Gemeinderatsbeschlüssen und Bürgerentscheiden Rechnung getragen wird, solange ausreichend andere Flächen zur Verfügung stehen. Dieses Maß an Mitbestimmung der Bürger an der Windenergienutzung wäre in Deutschland einmalig.
“Das Windkraft-Moratorium der Landesregierung ist an einem wesentlichen Problem vorbei gegangen: Es muss rechtssicher möglich werden, Windparks aufgrund des Willens einer Gemeinde oder ihrer Einwohner auszuschließen, wenn ausreichend andere Flächen für Vorhaben dieser Art zur Verfügung stehen. Der Bürgerwille darf nicht länger ausgebremst werden,” erklärt die Abgeordnete Angelika Beer.
Anfang 2015 hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, die Rücksichtnahme auf den Gemeinde- und Bürgerwillen bei der Auswahl von Windenergieflächen widerspreche geltendem Recht. Bis zur Sommerpause wollen die PIRATEN dieses Problem mit ihrem Gesetz behoben haben, also rechtzeitig vor Veröffentlichung der neuen Planentwürfe. Sie haben dazu ein Gutachten des Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. Arne Pautsch erstellen lassen, um die Umsetzbarkeit der Initiative zu belegen.
“Der derzeitige Kurs der Landesregierung führt zu wachsendem Protest und Widerstand. Wer die Bürger über geplante Windparks nicht informiert und sie nicht mitentscheiden lässt, gefährdet die Akzeptanz der Energiewende und damit ihr Gelingen insgesamt. Mit der Brechstange kann die Energiewende nicht gelingen. Aus unserer Sicht als PIRATEN haben die Menschen in unserem Land ein Anrecht darauf, ihr persönliches Lebensumfeld mitzugestalten,” erklärt der Abgeordnete Patrick Breyer.
Der Gesetzentwurf im Wortlaut
Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Arne Pautsch

Video-Podcast zum Gesetzentwurf

Öffentliche Vorstellung des Rechtsgutachtens und Gesetzentwurfs

Pressemitteilung von Mehr Demokratie Schleswig-Holstein

Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Schleswig-Holstein
29.02.16
Mehr Demokratie Schleswig-Holstein begrüßt Rechtsgutachten und Gesetzentwurf
++ Windenergieplanung nicht über die Bürgerköpfe hinweg ++
Der Fachverband Mehr Demokratie begrüßt die Initiative der Piratenfraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, die den Gemeinden auch weiterhin Mitspracherechte bei der Errichtung von Windkraftparks einräumen will. Gemeinsam mit dem Rechtswissenschaftler Prof. Arne Pautsch (Hochschule Osnabrück) wendeten sich die Piraten heute (29. Februar) mit einem Gesetzentwurf gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig, wonach Kommunen die Errichtung von Windkraftanlagen künftig nicht mehr verhindern oder explizit beschließen dürfen.
„Die Errichtung von Windkraftanlagen ist auch ein zentrales Thema der kommunalen Demokratie und muss für Gemeindevertretungen und Bürgerentscheide zugänglich bleiben. Jede Gemeinde muss im Rahmen der ausgewiesenen Eignungsflächen ja oder nein zu dem Bau von Windkraftanlagen sagen können “, sagt Claudine Nierth, Vorstandssprecherin des Vereins Mehr Demokratie. „Es gibt genügend Eignungsflächen, sodass der Gemeindewille hier berücksichtigt werden kann.“
Der Gesetzentwurf schlägt vor, dass beim Bau neuer Windkraftanlagen ablehnende oder befürwortende Bürgerentscheide oder Gemeinderatsbeschlüsse zu berücksichtigen sind. Eine Gemeinde könnte also bestimmte Gebiete von der Bebauung mit Windkraftanlagen ausschließen, solange ausreichend andere Flächen zur Verfügung stehen. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hatte entschieden, dass es nicht zum Ausschluss eines Baugebietes führt, wenn die betroffene Gemeinde die Errichtung von Windkraftanlagen ablehnt.

Quelle

Sat1-Beitrag über den Gesetzentwurf

Kommentare

2 Kommentare
  • Marco Bernardi

    Grundsätzlich ist die Initiative der PIRATEN zu begrüßen. Der Ausbau der Windenergie in S-H liegt jetzt schon über dem benötigten Maß.
    Unter dem Aspekt Gesundheitsschutz ist dringend ein Rückbau oder zumindest Stillegung aller WEA, die näher als 3km zu jeglicher Bebauung errichtet wurden, angezeigt.
    Eine entsprechende, vom Regionalverband Taunus e.V. initierte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde von uns Ende Februar in Berlin vorgestellt. (http://www.windwahn.de/index.php/news/media-release/pressekonferenz-zur-verfassungsbeschwerde-medienberichte)
    In Bezug auf
    Die Entscheidung des OVG Schleswig, welche der Landesregierung sehr entgegenkam (“Ich kämpfe für meine Windmüller” – Zitat Albig), hat nur zementiert, was zuvor gängige Praxis war. Der Souverän, also das Volk, hat nichts zu melden und hat sich in seine Rolle als Konsument und alle 4-5 Jahre als Wähler zu fügen.
    Auch kommt die Entscheidung des OVG dem Thema der GRÜNEN entgegen, der großen Transformation.
    Insofern ist die Gesetzesinitiative der PIRATEN zu begrüßen und ich würde mich freuen, wenn die PIRATEN offiziell die Verfassungsbeschwerde des Regionalverband Taunus e.V. unterstützen würden.

  • Hertje Becker

    Windanlagen sind einfach zu groß und viel zu laut. Sie ohne den Bürgerwillen durchzusetzen, geht gar nicht. Nun weiß Herr Albig ja, wie es geht.

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