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Gottesbezug reloaded?

Landtag

Vor dem Hintergrund der von den Kirchen und anderen Glaubensgemeinschaften vorangetriebenen Volksinitiative für die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Landesverfassung wird im Landtag gerade eine “Kompromissformel” ähnlich der polnischen Verfassung diskutiert, der SPD und Grüne und damit eine 2/3-Mehrheit zustimmen könnten. In der polnischen Verfassung heißt es:
“…sowohl diejenigen, die an Gott als die Quelle der Wahrheit, Gerechtigkeit, des Guten und des Schönen glauben, als auch diejenigen, die diesen Glauben nicht teilen, sondern diese universellen Werte aus anderen Quellen ableiten…”
Nach meinen Informationen gibt es im Landtag bei CDU, SPD und Grünen kaum noch Kritik an einer derartigen Formulierung (“…Glauben an Gott…”) auch für Schleswig-Holstein. In meinen Augen wäre jedoch auch die Aufnahme einer solchen Formulierung in unsere Verfassung zu kritisieren:

  • Woran die Landtagsabgeordneten glauben oder nicht, hat in einer Landesverfassung nichts zu suchen.
  • Der Staat muss in religiösen Fragen neutral sein, um mit der zunehmenden Pluralität in Deutschland Bereich umgehen zu können und keine Diskriminierung aufgrund von Weltanschauungen auszuüben.
  • Die Rede ist nicht vom Glauben an “einen Gott”, sondern vom Glauben an “Gott”. Damit setzt die Formulierung setzt nach meinem Verständnis voraus, dass es ein göttliches Wesen gibt (an das einige glauben und andere nicht). Das schließt nichtreligiöse Menschen und die Anhänger nicht monotheistischer Religionen aus.
  • Erstmals einen Gottesbezug in unsere Landesverfassung aufzunehmen, wäre ein Signal in genau die falsche Richtung. Wir brauchen eine bessere Trennung von Kirche und Staat, nicht das Gegenteil (Stichwort Kirchensteuer, Tanzverbot, Diskriminierung kirchlich Beschäftigter, siehe unseren LPT-Beschluss).

Wie ist Ihre Meinung?
Der Landtag muss sich binnen vier Monaten zur Volksinitiative positionieren.
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