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Handy-Ortung in Schleswig-Holstein: PIRATEN-Aufruf zu Aktion gegen geheime Massenüberwachung

Freiheit, Demokratie und Transparenz Juristisches Landtag Pressemitteilungen (SH)

Die Zahl der Handy-Ortungen durch Funkzellenabfragen in Schleswig-Holstein steigt seit Jahren an. Im vergangenen Jahr sind statistisch gesehen 13 Millionen Handynutzer in Schleswig-Holstein ins Visier der Ermittler gerückt – jeder von uns also gleich mehrfach. Und das, ohne darüber informiert worden zu sein. Dazu der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN, Dr. Patrick Breyer:

Bisher behaupten die Staatsanwaltschaften einfach, die Bürger hätten kein Interesse daran, von einer Ortung ihres Handys benachrichtigt zu werden. Mit der Aktion ‘Handyortung: Wir wollen’s wissen!’ treten wir diesem Irrglauben nun entgegen. Wann sich unverdächtige Bürger wo aufhalten, betrifft unsere Privatsphäre und geht niemanden etwas an!”

Die Piratenfraktion stellt auf ihrer Webseite http://piratenfraktion-sh.de/funkzellen ab heute ein Formular bereit, mit dem Schleswig-Holsteiner der Staatsanwaltschaft mitteilen können, dass sie informiert werden möchten, wenn ihre Handynummer geortet wurde.

Breyer: “Wir hoffen auf viele Teilnehmer, um Druck zu machen und eine Benachrichtigung der georteten Personen durchzusetzen. Seit Jahren werden Zeit, Ort und Dauer durchgeführter Funkzellenabfragen nicht veröffentlicht – von einer individuellen Benachrichtigung ganz zu schweigen.

Die massenhafte Handyortung unbescholtener Bürger muss aus unserer Sicht verboten, mindestens aber massiv eingeschränkt werden. Es ist unverhältnismäßig, mit geringer Erfolgsaussicht ins Blaue hinein eine massenhafte Kompletterfassung aller Menschen im Umkreis eines Tatorts vorzunehmen. Zumal aufgrund einer Funkzellenabfrage leicht zu Unrecht einer Straftat verdächtigt werden kann, wer zur falschen Zeit am falschen Ort war.”

Hintergrund: Eine Große Anfrage der Piratenfraktion hatte ergeben, dass nicht einmal jede 20. Funkzellenabfrage zu einer Verurteilung geführt hat. Eine Untersuchung durch das Landesdatenschutzzentrum ergab, dass die Prüfung
der Verhältnismäßigkeit “oftmals nur unzureichend dokumentiert” wurde. Eine Benachrichtigung der Betroffenen erfolgte “in mehreren Fällen nicht”. Die Landesdatenschutzbeauftragte arbeitet an einem Verfahren zur automatisierten Benachrichtigung georteter Personen.

Mitmachen: Formular “Handyortung: Wir wollen’s wissen!”

Richtlinie der Staatsanwaltschaft zur Benachrichtigung von Funkzellenabfragen

Kommentare

2 Kommentare
  • Markus Busche

    Also zunächst Danke für die Aufklärung, das Ergebnis Ihrer Aktion hat mich schockiert.

    Ich hatte noch gleich am 8.3. das Formular an die Staatsanwaltschaft verschickt und gestern eine Antwort erhalten, in der die Staatsanwaltschaft zu begründen versucht, weshalb sie die Daten nicht rausgeben (können).

    Das Schreiben habe ich hier verlinkt: https://goo.gl/photos/22jzCeGeiodRio8u7

    Wenn man sich damit nicht zufrieden geben sollte: Wer ist dann der nächste Ansprechpartner? Unser Datenschutzbeauftragte?

    • Patrick Breyer

      Danke fürs Mitmachen! Gerne können Sie sich an das ULD wenden. Ein guter Ansprechpartner wäre aber auch das Justizministerium. Dieses könnte dafür sorgen, dass ein Benachrichtigungssystem eingerichtet wird.

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