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IP-Vorratsdatenspeicherung: Stoppt den Generalverdacht gegen alle Internetnutzer!

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Auf der gestrigen Innenministerkonferenz soll der Bundesinnenminister unter Verweis auf „Kinderpornografie“ für eine Internet-Vorratsspeicherung geworben haben. Bürgerrechtler, Jurist und Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer, der mit anderen Verfassungsbeschwerde gegen das schwarz-rote Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingelegt hat, erklärt dazu:

„Eine IP-Vorratsdatenspeicherung würde jeden Internetnutzer unter Generalverdacht stellen und die Internetnutzung der gesamten Bevölkerung, die unsere intimsten Vorlieben und Schwächen abbildet, nachvollziehbar machen. Eine so totale Erfassung gefährdet Kriminalitätsvorbeugung durch anonyme Beratung und Seelsorge, Opferhilfe durch anonyme Selbsthilfeforen und auch die freie Presse, die auf anonyme Informanten angewiesen ist.“

Nach der amtlichen Kriminalstatistik ist die Aufklärungsquote bei Internetdelikten schon heute überdurchschnittlich hoch (65%), bei pornografischen Darstellungen liegt sie sogar bei rund 90%.

„Vorratsdatenspeicherung ist ein völlig untaugliches Mittel zum Schutz von Kindern, umgekehrt dient Anonymität ihrem Schutz“

erklärt Breyer unter Verweis auf einen Offenen Brief zu einem ähnlichen Vorstoß aus dem Jahr 2011.

„Der richtige Weg, um sexuellem Missbrauch und dessen Präsentation wirksam entgegen zu treten, sind verstärkte Präventionsmaßnahmen und -projekte sowie anonyme Beratungs- und Therapieangebote.“

Breyer erinnert abschließend daran, dass Gesetze zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung wiederholt von Gerichten als grundrechtswidrig verworfen worden sind.

„Mit ihrem unbelehrbaren Vorstoß outen sich die Sicherheitshysteriker als Gewohnheits-Verfassungsbrecher. Der Europäische Gerichtshof hat längst geurteilt, dass Internetnutzer nicht unter Generalverdacht gestellt werden dürfen. Sollen wir die Urteile an die Eingangstür zum Bundesinnenministerium nageln, damit auch Herr Seehofer sie zur Kenntnis nimmt?“

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